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Kitzbühel mit dem Kitzbüheler Horn. Nach einer Postkarte (Carte postale) um 1890. Samstag, 20. Oktober 1984 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 als Sonderausgabe in der Einkommen- steuer abzugsfähig sein. Die derzeit gel- tenden Höchstbeträge (S 40.000.— und S 10.000.— pro Kind) würden aber auch für Aktien und Ges.m.b.H.-Anteile ausrei- chen. 5. Gewerbesteuer Der weitere schrittweise Abbau der Ge- werbesteuer (Abgabenänderungsgesetz 1983) soll fortgesetzt werden. Ganz allge- mein stellt die Gewerbesteuer weder einen nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip noch nach dem Äquivalenzprinzip zu rechtfertigende Mehrbelastung insbeson- dere der Klein- und Mittelbetriebe und der Fremdenverkehrsbetriebe dar. Gerade im Fremdenverkehrsbereich ist aufgrund der Kapitalintensität die Zinsenbelastung re- lativ hoch, sodaß besonders im Bereich der Hinzurechnung für die Dauerschuld- zinsen ein schrittweiser Abbau erreicht werden soll. Spaziergänge: Schleierfall (1. Stunde), Ebnerkapelle und Buchenwald, Großve- nedigerblick (1 Stunde), Einsiedelei (3/4 Stunde), Schwarzsee (1/2 Stunde), Stell- wagenverbindung, Steuerberg (3/4 Stun- de), Büchlacher Spaziergänge. Ausflüge: Kitzbüheler Horn, berühm- ter Aussichtsberg, 3 Stunden (Fahrweg für Sesselwagen), mit Gipfelhaus, 1970 m und Alpenhaus (Sommer- und Winter- wirtschaft), 1669 m. Übergang: Über Jochberg, Paß Thurn ins Oberpinzgau nach Mittersill, 31 km, 5 1/2 Stunden, mit Automobilomnibus 1 3/4 Stunden. Automobilverbindungen: Kitzbühel - St. Johann - Kufstein. St. Johann - Lofer - Reichenhall und Lofer - Saal- felden und Kitzbühel - Jochberg - Paß Thurn - Mittersill, Fahrzeit 1 3/4 Stun- den, Preis 4,40 Kronen. Lohnsummensteuer Als Arbeitsplatzsteuer soll die LsSt schrittweise abgeschafft werden, da sie als Ganzes im Widerspruch zu den Zielset- zungen einer Beschäftigungspolitik steht. Den Gemeinden kann über den Finanz- ausgleich einerseits und über die Möglich- keit, für Leistungen in der Gemeinde di- rekte Beiträge einzuheben, ein Ersatz ge- boten werden. Das Abgabenänderungsge- setz 1984 sieht bereits Erhöhungen der Freigrenzen vor, sodaß auch im Fremden- verkehrsbereich kleine Betriebe mit nicht mehr als zwei Dienstnehmern von der LsSt befreit sind. Umsatzsteuer Administrationserleichterungen im Be- reiche der USt sind durch Angleichung von Umsatzsteuerjahr und Wirtschafts- jahr, Abschaffung der UVA in der derzei- tigen Form, sowie wesentliche Erleichte- rungen für Fremdenverkehrsvereine be- reits im Abgabenänderungsgesetz 1984 enthalten. Gerade in diesem Bereich soll aber ein weiterer Abbau der Administra- tionsbelastung der österreichischen Be- triebe angestrebt werden und im Bereich des Vorsteuerabzugs für betrieblich ge- nutzte Kfz überlegt werden, ob nicht die- ser wieder rückgeführt werden kann. 8. Getränkesteuer Im Bereich der Getränkesteuer muß einerseits das nicht zu rechtfertigende Modell der Steuer von der Steuer durch die Administrationsbelastung der Klein- betriebe geändert werden. Eine Reform ist im Sinne der Modelle der Steuerre- formkommission denkbar, könnte in ei- nem ersten Schritt die Abschaffung der Getränkesteuer für Aufgußgetränke bein- halten. In einem weiteren Schritt muß si- cherlich der Dienstleistungsanteil an der Getränkesteuer abgeschafft werden und ein möglichst verwaltungseinfacher Weg gefunden werden. So ein Modell ist als ei- ne Produzentensteuer denkbar. Kitzbühel, Vorderstadt mit den Stadtkirchen. Links auf dem Schindeldach des Hauses Dorf Aurach, Foto Josef Ritzer, Kitzbü- Vorderstadt 12, früher Josef Traunsteiner, heute Caft Langer, ein Starenhäuschen an hei, Verlag Buch- und Kunstdruckerei einer Stange. Verlag Hans Tscholl, 1913. Martin Ritzer, Kitzbühel.
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