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De.' Schwarzsee mit dem Kitzbüheler H9rn. Besichtiguig der Moorwiese zwischen dem städtischen Schwarzseebad und dem See- bichlbaa. Samstag, 20. Oktober 1981 Kitzbüheler Anzeiger Seite 9 flächen und nährstoffarmen Feuchtgesell- schaften wurde vor kurzem durch um- fangreiche Feldexperimente in der Schweiz nachgewiesen (Egloff 1983). Be- sonders erhöhter Phosphoreintrag wirkt nachhaltig und intensiv. Weiters wird in dieser Arbeit auch klar herausgestellt, daß durch Heu- und Streunutzung relativ gro- ße Mengen an Nährstoffen, die in der Pflanzenmasse gebunden sind und bei Zersetzung frei würden, entfernt werden. Nutzung ohne Düngung der Moorwiesen und Hochstauden, denen am Schwarzsee die wichtige Funktion des Puffers zu- kommt, ist für die Erhaltung der eigentli- chen Moorvegetation also günstig zu beurteilen. Wichtig ist aber, daß die Moorgesellschaften selbst von jeder Nut- zung frei bleiben. Auf Grundparzelle 3190 ist die Grenze so zu ziehen, daß das Dreieck zwischen Weg, Ufer und Abzäunung mit einbezo- gen ist. Gerade hier befinden sich noch ei- nigermaßen intakte Schwingrasen in un- mittelbarer Ufernähe! Für die Umgrenzung im gegenständli- chen Ausmaß ist als weiterer Gesichts- punkt noch zu berücksichtigen, daß Be- stände natürlicher Lebensgemeinschaften hohen erzieherischen Wert besitzen. Die Nachfrage, Naturobjekte sehen und erle- ben zu können, ist im Steigen und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Um aber diese Möglichkeit nicht auf museale Schau- stücke zu beschränken, bedarf es einer be- stimmten Mindestgröße. Beispiele, wo Naturobjekte letztlich zerstört werden, weil die Nachfrage zu groß und die Fläche zu klein ist, häufen sich. Tolerierbare Nutzung: Badebetrieb: Mit einer Erneuerung der bereits stark gestörten Fläche kann nur dann ge- rechnet werden, wenn kein Badebetrieb stattfindet. Auch sonstiges Betreten der sensiblen und gestörten Uferberei- che muß vermieden werden. Dies gilt besonders für die Ufer folgender Par- zellen: 3223/1, 3258, 3259/1, 3259/2, 3194/2, 3190, 3172/1 und für die ge- samte Fläche der Parzellen 3172/ 1 , 3190, 3174. Das Betreten der Schlenken- und Moorgesellschaften im Schutzbereich lediglich im Rahmen na- turkundlicher Exkursionen und Füh- rungen ist tolerierbar. Landwirtschaftliche Nutzung: Die forstwirtschaftliche Nutzung der Waldparzellen sollte naturnah erfol- gen, d.h. vornehmlich im Plenter- schlag. Kahlschläge sind zu vermeiden. Die Nutzung der Moorwiesen für Streugewinnung ist möglich, z.T. sogar erwünscht, um stärkere Verbuschung hintanzuhalten. Die Zonen der eigentli- chen Moorgesellschaften sind von die- ser Nutzung frei zu halten. Davon be- troffen sind Teile der Parzellen 3257, 3258, 3259/1, 3259/2, 3194/2. 3190. 3197/2, 3195/1. Zur Abgrenzung wird Markierung im Gelände empfohlen. Eine Abgrenzung im Katasterplan ist ohne weitere Geländeaufnahme nicht möglich. dert, so etwa auf den Grundparzellen 3172, 3259/2 und 3194/2. Durch die TrittbeLas:ung wurden besonders die Torfmoose und Zwergstäucher in Mit- leidenschaft gezogen, zum Teil sind nurmelir Reste davon vorhanden. Am widerstandsfähigsten scheinen gewisse Horstseggen, wie Igelsegge (Carex echinata) zL sein. Akut gefährdet (auch durch Fischer, die da; Ufer betreten) :st besonders die Population der ex- --rein seltenen Drachenwurz (Calla pa- lustris) an der Grabenmündung in Grundrsarzelle 3172/1. inwiefern die genannten Veränderun- gen reversibel sind, ist schwer zu beurtei- len. Es isc L aber anzunehmen, daß sich (Einstellung der Belastung vorausgesetzt) mi: der Zeit die Vegetationsdecke wieder schließen wird. Durch die inzwischen stattgefundene Bodenverdichtung und durch die Zerstörung bzw. Störung der Feinstruktur der obersten Torfschicht ist nicht zu erwarten, daß sich Pflanzenge- sellschaften wieder einstellen können, die mit den ursprünglichen identisch sind. Mit einer Entwicklung zu ähnlichen Be- ständen is: aber zu rechnen. 2. Aktue1e Veränderungen, die nicht ne- gati zu bewerten sind: Besonders auf Flächen, die nicht mehr regeIm.3ig gemäht werden, sind Ver- änderungen zu beobachten, wie etwa massives Wachstum der Tormoose cde: lockere Verbuschung mit Moor- birken und Faulbaum. Letzteres ist auf die am werigsten nassen Bereiche be- schränkt. Die eigentlichen Ube:gan- moore wurden wohl nie genutzt und dürften auch nicht genutz: werden. Vernderungen laufen hier nur im Rahmen des natürlichen Mzorwachs- tums ab. Umgrenzung des schutzwürdigen Ge- bietes: Die Grenzen der schutzwürdigen Ufer- zonen sind auf dem Katasterplan einge- zeichnet und wurden im Gelände festge- legt. Nur sie gewähren eine effiziente Si- cherung gesamten Biotopkomplexes. Die landwirtschaftlich genutzten Feucht- gesellschaften (Hochstaijdenbestände, Moorwiesen) sind wichtige Pufferzonen für die Kernebiete, die Waldparzellen ebenfalls. Deren Eir-b.-ziehuni, ist aber auch aus landschafsschützerischer Sicht zu fordern. Die Bedeutung von Pufferzo- nen zwischen landwirtschaftlichen Nutz-
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