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Rechts Vizekanzler Dr. Norbert Steger, Bundesminister für Handel, Gewerbe und In- dustrie im Festsaal des Bezirksstellengebäudes Kitzbühel der Tiroler Handelskammer. Seite 6 Kitzbüheler_Anzeiger Samstag, 27. Oktober 1984 Erster Österreichischer Fremdenverkehrstag der FPÖ" am 20. und 21. September 1984 in Kitzbühel Arbeitskreis 3: Engere Rahmenbedin- gungen des Fremdenverkehrs, Teil 2: För- derungswesen. Allgemeines Fremdenverkehrsunternehmungen können auch durch die Ermöglichung von Schulungen des Unternehmers und des Personals, durch Beratungen, durch Be- reitstellung von Serviceeinrichtungen (z. B. Buchungssysteme) usw. gefördert werden. Diese Belange sind Gegenstand der Beratungen anderer Arbeitskreise. Wir haben uns hier vor allem mit dem finanziellen Förderungswesen, sowohl in indirekter als auch in direkter Art be- schäftigt. Indirekte Förderung Als indirekte »Förderung« anzusehen ist jeder Steuerabbau. Konkret verstehen wir unter indirekter Förderung steuerrechtliche Möglichkei- ten, die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern und so zu einem Steuerauf- schub (z.B. bei vorzeitiger Abschreibung) oder zu einer endgültigen Reduktion der Steuer (z. B. Investitionsfreibetrag) zu kommen. Grundsätzlich sind indirekte Förderun- gen ordnungspolitisch vom liberalen Standpunkt als günstiger zu beurteilen. Es besteht auf sie ein für alle gleicher Rechts- anspruch, Mißbrauch kann leichter aus- geschlossen werden und die Abwicklung ist im allgemeinen einfacher. Vorschläge Abschaffung der Lohnsummensteuer und der Getränkesteuer: Als Arbeitsplatzsteuer soll die Lohn- summensteuer schrittweise abgeschafft werden, da sie im Widerspruch zu den Zielsetzungen einer aktiven Beschäfti- gungspolitik steht. Weiters sollte die Getränkesteuer, die einen wesentlichen Kostenfaktor der hei- mischen Fremdenverkehrswirtschaft dar- stellt, abgeschafft oder zumindest redu- ziert werden. Auf beide Themenkreise wird im 1. Teil dieses Arbeitskreises näher eingegangen. Ausbau der Abschreibungsmöglichkei- ten Strukturell als notwendig erachtete In- vestitionen im Bereiche des Umweltschut- zes, der Energiesparmaßnahmen, zur Ortsbildpflege... sollten im Anschaf- fungsjahr zu 100 % als betrieblicher Auf- wand abzugsfähig sein. Bei strukturell erwünschten maschinel- len und baulichen Investitionen sollte ein Ausbau der vorzeitigen Abschreibung oder die Einführung der degressiven Ab- schreibung erfolgen. Investitionsprämie Für strukturell besonders wünschens- werte Investitionen, mit welchen Arbeits- plätze geschaffen werden, sollte auch im Fremdenverkehr die 40%ige Investition- sprämie eingeführt werden. Der Arbeitsplatz im Fremdenverkehr ist nicht weniger wert als der in der produ- zierenden Wirtschaft. Direkte Förderung Im allgemeinen versteht man unter di- rekter Förderung die Gewährung von Zin- senzuschüssen oder Prämien für Kredite, die zur Durchführung eines Investitions- vorhabens aufgenommen werden. Die Finanzierung erfolgt nicht zu Marktkonditionen, der Zinssatz geförder- ter Kredite wird durch den Zinsenzuschuß (oder die Prämie) unter das allgemeine Zinsniveau heruntergestützt. Die für die Zuschüsse notwendigen Mittel kommen aus den Budgets der För- derungsgeber, die in Österreich meist Ge- bietskörperschaften (Bund, Länder, Ge- meinden) oder Interessensvertretungen (Kammern) und ihnen zuzurechnende Einrichtungen und Untergliederungen sind. Mit Hilfe dieser subventionierten Kre- dite will man beim Förderungsnehmer ein bestimmtes Investitionsverhalten erzielen, welches im allgemeinen Interesse, aber auch im Interesse des Investors liegt (Mo- dernisierung von Gästezimmern, Verbes- serungen von Sanitäreinrichtungen usw.). Das erfordert bestimmte Kriterien, nach denen investiert werden woll, sowie Richtlinien für die Abwicklung der Förde- rungen und auch eine entsprechende Kon- trolle über die widmungsgemäße Verwen- dung der Förderungsmittel. Das heißt, die direkte Investitionsför- derung erfolgt nicht allgemein, sondern projekts- und unternehmensbezogen, also individuell. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderungen besteht nicht. Die Tatsache, daß es in Osterreich auch in der Fremdenverkehrswirtschaft eine Vielzahl von Förderungseinrichtungen und Aktionen gibt, ist historisch bedingt und darin begründet, daß finanzielle För- derungsmittel jederzeit gerne angenom- men wurden und werden und Förderungs- geber dieser Bereitschaft aus verschieden- sten Gründen auch entgegenkommend sind. Förderungseinrichtungen und Aktio- nen In Osterreich sind die meisten Förde- rungseinrichtungen für den Fremdenver- kehr beim Bundesministerium für Han- del, Gewerbe und Industrie und diesem zugeordneten Gesellschaften konzen- triert. Über das Bundesministerium für Han- del, Gewerbe und Industrie werden fol- gende Förderungsaktionen abgewickelt: ERP und ERP-Ersatzaktion Fremdenverkehrsförderungsaktion des Bundesministeriums für Handel, Ge- werbe und Industrie (Hausaktion) Zweckzuschüsse gemäß FAG Fremdenverkehrsverkaufsförderung Bei der »Bürgschaftsfonds der Kleinge- werbekreditaktion des Bundesministeri- ums für Handel, Gewerbe und Industrie Ges.m. b.H.«, kurz BURGES genannt, gibt es t) die Kleingewerbekreditaktion, die Fremdenverkehrs-Sonderkreditak- tion, die Aktion nach dem Gewerbestruktur- verbesserungsgesetz 1969, die Aktion Förderung von Betriebsneu- gründungen und -übernahmen, verschiedene Prämienaktionen. In allen diesen Aktionen können Unter- nehmungen der Fremdenverkehrsbranche um Förderungen einreichen. Daneben gibt es noch Förderungsaktio- nen der Bundesländer, im Rahmen derer entweder allein oder gemeinsam mit dem Bund und der BURGES Förderungsmittel vergeben werden, weiters noch verschie-
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