Kitzbüheler Anzeiger

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Von links: Bürgermeister Hans Brettauer, Bezirkshauptmann Dr. Hans Heinz Höfle, Kommerzia/rat Gerhard Resch, Nationalrat Dr. Walter Grabher-Meier, Generalsekre- tär der FPÖ, Dr. Walter Tappeiner, Obmann-Stellvertreter des Fremdenverkehrsver- bandes, und ganz rechts Dipl. -Kfm. Dr. Josef Ziepl, Fremden verkehrsdirektor im Fest- saal der Handelskammer Kitzbü heI. Samstag, 3. November 1984 Kitzbüheler Anzeiger Seite 13 Erster Österreichischer Fremdenverkehrstag der FPO am 20. und 21. September 1984 in Kitzbühel Vl. Teil Arbeitskreis 4: Weitere Rahmen- bedingungen des Fremdenverkehrs Verkehr Zur näheren Darstellung des Bereiches Fremdenverkehr mit Bezugsrichtung Ver- kehr bietet sich nachstehende Gliederung nach Ordnungspunkten an: Verkehr und Fremdenverkehr Der Verkehr ist die Bewegung von Per- sonen und Gütern in Zeit und Raum. Er hat eine dienende Funktion, befriedigt Konsumbedürfnisse und ist u.a. eine Stüt- ze des Fremdenverkehrs. Zur weiteren Diskussion der Verkehrswirtschaft mit Bezugsrichtung Fremdenverkehr empfeh- len sich folgende Gliederungen: Nach dem zu befördernden Transport- gut wird zwischen Personen- und Güter- verkehr unterschieden. in diesem Aufsatz wird vor allem der Personenverkehr und seine Beziehung zum Fremdenverkehr be- handelt. Der Güterverkehr dient zwar auch dem Fremdenverkehr, und zwar ins- besondere der Erbringung von Beförde- rung:;leistungen, verursacht durch Kon- sumbedürfnisse von Reisenden und Tou- risten; auf ihn könnte jedoch nur als Teil- aspekt der gesamten Gülerverkehrswirt- schaft eingegangen werden. Je nachdem, ob die Verkehrsströme über die Grenzen Osterreichs hinausfüh- ren cder nicht, wird der nationale und der internationale Verkehr unterschieden. Ostereich benötigt für den Fremdenver- kehr sowohl nationale als auch internatio- nale Verkehrsströme. Österreich soll vor allem Zielgebiet des Fremdenverkehrs sein. Durch den Durchgangsverkehr, vor allem durch den Individualverkehr, wird Oste -reich in seiner Umwelt belastet. Die Gestaltung der nationalen und internatio- nalen Verkehrswege hätte daher auch un- ter dem Aspekt zu erfolgen, daß diese zu Zielgebieten des Fremdenverkehrs füh- ren. Je nachdem, ob eine individuelle oder kollektive Benützung von Fahrzeugen vorliegt, ist zwischen öffentlichem und privaten Verkehr zu unterscheiden, die nachfolgend behandelt werden. Öffentlicher Verkehr (= Kollektivverkehr) und privater Verkehr (= Individualverkehr) Während der Kollektivverkehr an ein vorgegebenes Liniennetz und an feste Zeitpläne gebunden ist, obliegt dem Indi- vidualverkehr die flächenmäßige Bedie- nung ohne feste Zeitpläne. Der Reisende wird also primär nach diesen Kriterien entscheiden, ob er sein Fahrzeug oder ein öffentliches Verkehrsmittel wählt. Erst in weiterer Folge können vom Reisenden das Preis-Leistungs-Verhältnis und Servicelei- stungen der Verkehrsunternehmen (z.B. Schnelligkeit, Komfort, Sicherheit etc.) bei seiner Transportmittelwahl herange- zogen werden. Grundsätzlich ir machen, claf3 bei cnts stung die Verkehrsunternehmen, die den öffentlichen Verkehr bewältigen, weniger Umweltbelastung durch Wellen oder Par- tikel pro Reisenden verursachen, als dies durch den privaten Verkehr erfolgt. Da eine möglichst geringe Umweltbelastung eine Hauptforderung der Fremdenver- kehrswirtschaft ist, sollten daher die dem öffentlichen Verkehr zuzuordnenden Ver- kehrsunternehmen, sofern sie in die enge- re Wahl gezogen werden, durch attraki- vere Angebote (z.B. Erweiterung des Au- toreisezugangebotes, stärkere Frequenzen auf den derzeitigen Strecken, Angebotser- weiterung durch Destinationen Wien - Graz, Salzburg - Villach u.a., spezielle Gruppentarife u.a. m.), durch erhöhte Flexibilität der Unternehmen (z.B. durch innere Umstrukturierungen einzelner gro- ßer Verkehrsunternehmen, die beinahe wie Behörden geführt werden), durch ver- stärkte Akquisition und Zugänglichkeit (z.B. Haus-zu-Haus-Verkehr der ÖBB, der jedoch noch in weiteren größeren Städten Osterreichs eingeführt werden sollte) attraktiver für den Reisenden dem privaten Verkehr gegenüberstehen. Den mit öffentlichen Verkehrsmitteln anrei- senden in- und ausländischen Gästen soll- te auch verstärkt die Möglichkeit geboten werden, in ihrem Zielgebiet einfacher, ra- scher und billiger Fahrzeuge zu mieten. Eine Anderung des Gelegenheitsverkehrs- gesetzes, das vorschreibt, welche Voraus- setzungen z.B. von einem Hotelier zu er- füllen sind, um Kraftfahrzeuge kurzfristig und entgeltlich seinen Gästen zu überlas- sen, wäre in Richtung einer Vereinfa- chung zugunsten der Kfz-Miete durch den Feriengast notwendig. Aus dem Postulat der Fremdenverkehrs- wirtschaft nach sauberer und ruhiger Um- welt, das bereits in anderen Aufsätzen nä- her behandelt wurde, läßt sich für. den Verkehr auch ableiten, daß der Schwer- verkehr durch verstärkte Zusammenar- beit zwischen Eisenbahn und Frächtern weitgehend auf die Schiene verlagert wer- den sollte und anzustreben wäre, im Be- reich des Individualverkehrs Systeme zur Einschränkung der Abgasbelästigung der Umwelt (z.B. bleifreies Benzin, Katalysa- toren, mit der Möglichkeit der Gewäh- rung von Steuernachlässen für deren vor- zeitigen Einbau - siehe auch Bestrebun- gen der FPÖ in diesem Bereich) zu för- dern. Weiters sollte im Sinne einer sauberen, ruhigen und somit dem Erholungstouris- mus entsprechenden Umwelt überlegt werden, ob bestimmte Ausflugstäler für den privaten Verkehr gesperrt werden sollten und nur noch häufig verkehrende Linienbusse eine Zufahrt zum Tal ermög- lichen. Dadurch würde der Wandertouris- mus in diesem Tal unterstützt werden (sie- he bereits SeiserAlm in Südtirol). Öffentlicher Verkehr; Grundsätzliches Die öffentlichen Verkehrsträger zeich- nen sich aus durch Konkurrenz zwischen den Verkehrsunternehmen, geringe An- passungsfähigkeit an den Bedarf und ho- he staatliche Zuschüsse. Die Konkurrenz- situation ergibt sich aus der mangelnden Koordinierung der Verkehrsunterneh- men, die überwiegend ungünstige Kosten- 8
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