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'Seite 32 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 15. Dezember 1984 Strafgesetzbuches als Beamter anzusehen. In dieser Eigenschaft genießt er den be- sonderen Schutz des Strafgesetzbuches. Das Gesetz räumt dem Bergwächter aber auch umfangreiche Befugnisse ein, die es ihm ermöglichen, seinen Dienst so effi- zient zu versehen, daß er damit der Behör- de tatsächlich dienlich sein kann. Der Bergwächter darf in Ausübung des Dienstes Personen, die er bei der Bege- hung einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betritt, anhalten, zum Nach- weis der Identität auffordern und der Be- zirksverwaltungsbehörde anzeigen. Wenn die Identität des Betretenen (Beschuldig- ten, Verursacher) nicht sofort feststellbar ist, da er keinen Ausweis mit sich führt und dem Bergwächter unbekannt ist, darf dieser die Festnahme aussprechen und den Betretenen der Bezirksverwaltungsbe- hörde vorführen. Führt der Betretene Gegenstände bei sich, deren Verfall nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen als Strafe vor- gesehen ist, kann der Bergwächter diese vorläufig in Beschlag nehmen. Besonders ausgebildete Bergwächter mit Ermächtigungsurkunde können Or- ganmandatsstrafen in der Höhe von S 100.— und Sicherheitsleistungen bis zu S 500.— einheben. Es sollte von der Bevölkerung ganz all- gemein zur Kenntnis genommen werden, daß der Bergwächter einen schwierigen und unpopulären Dienst zum Schutze un- serer Umwelt zu versehen hat. Sie möge ihm den Dienst nicht erschwe- ren, im Gegenteil, sie kann ihn unterstüt- zen. Dies kann in der Weise geschehen, daß Übertretungen zu den angeführten Geset- zen der Behörde (Bezirkshauptmann- schaft) oder der Bergwacht zur Kenntnis gebracht werden. Dies soll und wird nicht um der Anzeige willen geschehen, son- dern um unsere Umwelt vor weiteren Be- lastungen zu schützen. Die Bearbeitung derartiger Mitteilungen werden in jedem Falle vertraulich behandelt, sodaß eine sachliche Berichterstattung durch jeder- mann erfolgen kann. Die Bewußtseinsbildung bei unserer Be- völkerung, ganz egal ob jung oder alt, ob Angestellter oder Arbeiter, ob Industriel- ler oder Gewerbetreibender muß bei allen zu der Erkenntnis führen, daß wir alle da- zu verpflichtet sind, unserer Umwelt den unbedingt erforderlichen Schutz vorran- gig einzuräumen, bevor es zu spät ist. Unsere Nachkommen, die jüngere Ge- neration, unsere Kinder und Kindeskinder haben ein Anrecht darauf, daß auch sie noch eine reine Luft, einen giftfreien Bo- den, und ungetrübtes Wasser vorfinden. Wie sieht nun der Dienst des Bergwäch- ters in der Praxis aus? Der Bergwächter erhält von der Be- zirkshauptmannschaft, vom Bezirksleiter oder von seinem Einsatzstellenleiter Dienstauftrag, den er auszuführen hat. Damit ist in den meisten Fällen ein Strei- fengang verbunden. Eventuelle Wahrneh- mungen zu Übertretungen der für den Bergwächter einschlägigen Gesetze hat er nachzugehen und die erforderlichen Erhe- bungen anzustellen und den übergeordne- ten Organen zu berichten bzw. die Anzei- ge zu erstatten. Der Bergwächter ist berechtigt zum Zweck amtlicher Erhebungen Grund- stücke zu betreten, und es ist ihm auf Ver- langen vom Grundstückeigentümer Aus- kunft zu erteilen. Sollte dem Bergwächter diese Auskunft verweigert, werden oder sonst Widerstand geleistet werden, wäre dies als Widerstand gegen die Staatsge- walt anzusehen. Die häufigste Amtshandlungen durch die Bergwächter erfolgen zu Übertretun- gen zum Naturschutzgesetz zu § 5 Land- schaftsschutz, § 6 Schutz der Gewässer und ihrer Uferbereiche, § 7 Landschafts- schutzgebiete (im Bezirk Kitzbühel sind das die Gebiete Kössen - Kirchdorf - Waidring, sowie das Gebiet Spertental der Gemeinde Kirchberg) und schließlich § 19 die Naturschutzgebiete Kaisergebirge und des Moores am Schwarzsee. Zum Abfallbeseitigungsgesetz sind die Errichtung oder Unterhaltung von uner- laubten Mülldeponien, das Abstellen von Auto-Wracks, Teile von Fahrzeug- und Maschinenwracks, die als Sondermüll be- zeichnet werden Gegenstand von Amts- handlungen. Der Bergwächter kann die Befugnisse im gesamten Gebiet des Landes Tirol oh- ne Dienstauftrag ausüben, wenn er eine Person bei der Begehung einer Verwal- tungsübertretung auf frischer Tat betritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in Dienstkleidung oder in ziviler Kleidung die Amtshandlung vornimmt, er hat sich lediglich mit Dienstabzeichen und auf Verlangen mit Dienstausweis als Berg- wächter zu legitimieren. Österreichs Curling-Damen bereits zweimal bei EM erfolgreich Seit Sonntag, den 9. Dezember, gehen im französischen Wintersportort Morzine die diesjährigen Curling Europameister- schaften der Damen und Herren über die Bühne. Osterreich ist bekanntlich heuer bei den Damen wieder durch ein Team des Kitzbühel Curling Club vertreten, wäh- rend Osterreichs Herrenteam bekanntlich vom CC Silian gestellt wird. Dabei ging es - zumindest einmal in den ersten Runden - den Damen weitaus besser als den Herren. Zunächst mußten sich Osterreichs Da- men in einem nur auf mässiges Niveau stehenden Spiel gegen Deutschland mit 3:10 geschlagen geben. Eine relativ hohe Niederlage, die nach Meinung von Skip Edeltraud Koudelka nicht nötig gewesen wäre. Im zweiten Spiel folgte dann der erste Sieg - gegen Wales gab es einen 8:3-Er- folg. Hart umkämpft war dann das Spiel zwischen Frankreich und Osterreich und- der 9:8-Sieg der Hausherrin entschied sich erst im letzten End. Durchaus ein achtba- res Ergebnis. Zumindest eine kleine Sensation brach- te dann das Spiel der Österreicherinnen gegen Norwegen - unsere Damen konn- ten die Norsker mit 9:5 schlagen. Damit halten unsere Damen nach 4 Spielen die Bilanz ausgeglichen mit 2 Siegen und 2 Niederlagen - ein erfreuliches Zwischen- ergebnis. Nicht so gut ergeht es bisher zumindest dem Team aus Sillian. Unsere Herren wurden von Italien im ersten Match im wahrsten Sinn des Wortes geschockt: 2:161 Diese Niederlage ist gleichzeitig die höchste Niederlage, die ein österreichi- sches Team gegen die Italiener aus Corti- na je bezog. Bei der WM in Kanada hatte Artur Fabi mit seinem Team noch gewon- nen. Dieser hohen Auftaktniederlage der Sil- lianer Mannschaft unter Skip Sepp Ga- steiger folgten zwischenzeitlich weitere Niederlagen gegen die Schweiz und leider auch gegen Frankreich. Letztere Niederla- ge läßt die Erfolgschancen in der WM Qualifikation, wo warscheinlich die Fran- zosen Herausforderer Osterreichs sein werden weiter absinken. Doch nach der ersten Hälfte der EM sollten unsere Herren aus Osttirol den Kopf nicht sinken lassen, denn in den wei- teren Spielen sollte doch der eine oder an- dere Erfolg noch möglich sein und viel- leicht ist gerade der erste Sieg Frankreichs gegen Osterreich Grund zur Überheblich- keit und Selbstsicherheit und geht es dann in der WM-Qualifikation ganz anders. Das Rote Kreuz dankt Die Bezirksstelle Kitzbühel des Roten Kreuzes hat für 1984 die sogenannte »Weihnachtsspende« der heimischen Kre- ditinstitute Sparkasse der Stadt Kitzbühel, Raiffeisen-Bezirkskasse und Tiroler Handels- und Gewerbebank (Filiale Kitz- bühel) zugesprochen erhalten. Bei einer kleinen Feier im Rot-Kreuz- Heim würdigte Vorstandsdirektor Werner Perktold als Sprecher der drei heimischen Institute die Leistungen des Roten Kreu- zes als Krankentransportunternehmen und als soziale Einrichtung für den ge- samten Bezirk, dann übergaben die drei Institute die gemeinsame Spende von S 100.000.—. Das Rote Kreuz wird die hochherzige Spende, die als Ersatz für Kundenge- schenke zu Weihnachten seit 1973 zugun- sten einer gemeinnützigen Institution und insgesamt zum viertenmal unserer Orga- nisation übergeben wurde, für dringend notwendige Anschaffungen der Bezirks- stelle verwenden. Als Bezirksstellenleiter danke ich auf diesem Wege öffentlich der Sparkasse der Stadt Kitzbühel, der Raiffeisen-Bezirks- kasse Kitzbühel und der Tiroler Handels- und Gewerbebank, Filiale Kitzbühel, für die großherzige Spende und verbürge mich für die widmungsgemäße Verwen- dung.Oberrettungsrat Jakob Lackner e.h.
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