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Seite 18 Kitzbüheler_Anzeiger Samstag, 29. Dezember 1984 zweimal schreiben können. Wir kommen auf die Hawaii-Inseln, laufen Honolulu an und sind hier zum erstenmal in einer Tropenlandschaft. Die Temperatur, die üppige Vegetation und ein Besuch in dem weltberühmten Aquarium gehören zu den schönsten Erlebnissen meiner Reise. Nach weiteren sechs Tagen Seefahrt sind wir in San Franzisco und sehen uns die eben er- öffnete Weltausstellung an. Zwölf Tage lang dauert die Fahrt durch den amerika- nischen Kontinent, und es sind zwölf Ta- ge der wechselnden Eindrücke und Erleb- nisse. Wir sehen die Stadt Sacramento und den kalifornischen Nationalpark, Chikago, Buffalo und den Niagarafall und erreichen endlich New York. Auf dem Generalkonsulat erhalten wir neue Pässe und belegen Plätze auf einem däni- schen Dampfer, der uns über die Nord- spitze von England nach Kopenhagen bringen soll. Aber zwei Stunden nach der Ausfahrt wird der Dampfer gestoppt, und wir werden auf Befehl des englischen Konsulats wieder nach New York zurück- Auch Salzburg schied zunächst als Re- sidenzort der Bischöfe von Chiemsee aus. Dies geht ganz klar aus einer Urkunde des Salzburger Erzbischofs Eberhard II. vom 30. Dezember 1217 hervor. Dort beurkun- dete der Erzbischof die Schenkung der Pfarrei Seekirchen an den Bischof von Chiemsee. Er legte ihm gleichzeitig dafür die Verpflichtung auf, daß er im Bedarfs- fall nach Salzburg kommen müsse, um dort die Ölweihe oder um andere wichtige Aufgaben zu erfüllen. Die erste archivalisch gesicherte Nach- richt, die uns positiven Aufschluß über die Residenz der Bischöfe von Chiemsee gibt, stammt aus der Mitte des 13. Jahr- hunderts. Bischof Heinrich 1. von Chiem- see gewährte für seine Domkirche auf Herrenchiemsee am 2. Juni 1255 einen Ablaßbrief, der in Bischofshofen ausge- fertigt wurde. Er erteilte diesen Ablaß nicht aus eigener Veranlassung. Vielmehr kamen Abgesandte der Mönche von Her- renchiemsee nach Bischofshofen, um dort dem Bischof von Chiemsee ihre Bitte um Gewährung eines Ablasses vorzutragen. Es darf wohl angenommen werden, daß damals Bischofshofen die ständige Resi- denz der Bischöfe von Chiemsee war. Hätte Bischof Heinrich 1. bei seiner Dom- kirche auf Herrenchiemsee seinen ständi- gen und eigentlichen Wohnsitz gehabt, würde er sicher den Ablaß von 1255 auf Herrenchiemsee ausgefertigt haben. Erst verhältnismäßig spät taucht Her- renchiemsee als Ausstellungsort in bischöflich-chiemseeischen Urkunden auf. Erstmals wird es am 17. Dezember gc acht. Zwei Tage darauf treten wir mit d. italienischen Dampfer »Stanpaglia« endgültig die Heimreise an. Nach acht Ta- gen sind wir in Gibraltar, also auf euro- päischem Boden, aber auch jetzt ist noch nicht alles überwunden: Die Engländer holen uns vom Schiff. Wir müssen uns ei- ner Prüfung unterziehen, um wirklich als Ärzte zu gelten, und es dauert volle fünf Wochen, bis aus London der Auftrag kommt, daß wir frei zu lassen wären. Wir erhalten sogar eine Freikarte erster Klasse auf der »Os.terley.a, einem Schiff der eng- lischen Orient-Linie, und treten auf die- sem die Heimfahrt nach Neapel an. Herz- lich verabschieden wir uns von neugewon- nenen lieben Freunden, meist reichsdeut- schen See-Offizieren, die gleich uns von Schiffen heruntergeholt worden waren, aber naturgemäß keine Erlaubnis zur Heimkehr erhielten. Am 18. April 1915 treffen wir in Neapel ein und reisen über Rom, Mailand und dem St. Gotthard in die Heimat, womit unsere Fahrt um den Erdball ihr Ende erreicht hat. 1301 in einer Urkunde des Bischofs Albert II. von Chiemsee genannt. Diese Urkunde vom Jahre 1301 allein ist noch kein Be- weis dafür, daß die Bischöfe von Chiem- see damals tatsächlich auf Herrenchiem- see ihren ständigen Wohnsitz hatten. Es liegt die Vermutung nahe, daß be- reits unter Bischof Albert II. von Chiem- see im ausgehenden 13. Jahrhundert Salz- burg als Residenzort bevorzugt wurde. Der entscheidende Schritt auf dem Wege der Konsolidierung der bischöflich-chiem- seeischen Residenz wurde durch die Er- richtung des Chiemseehofes in Salzburg getan. Im Jahre 1305 kaufte Bischof Al- bert II. von Chiemsee einen Bauplatz in Salzburg, der ursprünglich dem Stift St. Peter in Salzburg gehörte, und begann mit dem Bau des Chiemseehofes. Die Er- richtung des Chiemseehofes in Salzburg macht vollends klar, wie stark die Abhän- gigkeit des Bischofs von Chiemsee vom Salzburger Erzbischof gewesen war. Warum es nicht früher zum Bau des Chiemseehofes kam, hat verschiedene Gründe. Erstens wurde Salzburg bei der Grün- dung des Bistums Chiemsee nicht aus- drücklich als Residenzort genannt. Zweitens scheinen die administrativen und liturgischen Funktionen in der Stadt Salzburg und im gesamten Erzbistum ge- gen Ende des 13. Jahrhunderts und zu Be- ginn des 14. Jahrhunderts besonders an- gewachsen zu sein. Drittens konnte die Errichtung des Chiemseehofes in Salzburg gerade zu je- ner Zeit wegen der verwandtschaftlichen Beziehung, die zwischen Bischof Albert II. 'von Chiemsee und dem Salzburger Erzbschof Konrad IV. gegeben war, oh- ne Schwierigkeiten und mit tatkräftiger Unterstützung des Erzbischofs von Salz- burg in Angriff genommen werden. Al- bert A. war der Neffe Konrad IV. Mi: dem Bau des Chiemseehofes im Jahre 1305 war den Bischöfen von Chiem- s'e die Möglichkeit gegeben, in Salzburg stän zu residieren. Bis ins 16. Jahrhun- dert h:nein wurde von dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht, aber noch nicht regelmäßig. Bischof Friedrich II. von Chiemsee be- zeichnete noch im Jahre 1364 die Burg Fischhorn (am Zeller See) als seine Resi- denz. Der Chiemseehof wurde erstmals 1422 als Ausfertigungsort vom Bischof Engelmar von Chiemsee in jener Urkunde verwendet, in welcher er dem Kloster Her- renchiemsee die Pfarrei Prien am Chiem- see inkorporierte. Bereits um die Mitte des 15. Jahrhun- derts hieß es, daß die Bischöfe von Chiemsee für gewöhnlich in Salzburg resi- dieren. Diese Feststellung traf der Salz- burger Erzbischof Friedrich IV. im Jahre 1446, als er die Pfarrei St. Johann im Leukental der bischöflich-chiemseeischen Mensa einverleibte. Die Inkorporation (= E:nverleibung) von St. Johann im Leukerital erfolgte deshalb, damit der Bi- schof von Chiemsee, der in seinem Bistum keine eigene Residenz hatte, wenigstens dann, wenn er in seinem Bistum seine Hir- tenaufgabe wahrnahm, Synoden oder an- dere Jurisdiktionsakte vornahm oder Weihen spendete, entsprechend und be- quem wohnen konnte. Mit dieser Inkor- poration zeichnete sich wohl ein neuer, aber nicht wesentlicher Gesichtspunkt hinsichtlich der Residenz der Bischöfe von Chiemsee ab, weil St. Johann im Leu- kental, das innerhalb des Bistums Chiem- see gelegen war, wohl Pastoralresidenz, nicht aber feste und ständige Residenz der Bischöfe wurde. Diese Pastoralresidenz war von ihrer Bestimmung her, nur zum vorübergehenden Aufenthalt gedacht, wenn die Bischöfe Weihe- oder Hirten- aufgaben in ihrem Bistum wahrnahmen. Von einer sogenannten Sommerresidenz, die die Bischöfe nur zum Zwecke der Er- holung aufsuchten, kann man mit Sicher- heit nicht sprechen. Die Kirche von St. Johann im Leuken- tal kam nie in den Rang einer Kathedral- kirche. Nach wie vor galt die Klosterkirche auf Herrenchiemsee als Kathedralkirche der Bischöfe von Chiemsee. Nach ihrer Er- nennung und Bestätigung ergriffen die Bi- schöfe Besitz von ihrer Kathedrale auf Herrenchiemsee und empfingen so den Titel eines Bischofs von Chiemsee. Mehr als den Bischofsthron im Chor der Kathe- drale und dem Titel scheinen die Bischöfe nicht bekommen zu haben. Ab dem 16. Jahrhundert sprechen die schriftlichen Nachrichten davon, daß einem Bischof von Chiemsee das »stallum in choro« (= der Bischofsthron) und der »Titel« zuste- Das Bistum Chiemsee - seine kennzeichnenden Besonderheiten Von Dr. Engelbert Wailner, Oberstudienrat, Garmisch-Partenkirchen, Vortrag beim Festakt am 8. Mai 1982 im Pfarrhof zu St. Johann in Tirol 9
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