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Zum Gedenk-en an Franz Für Liebhaber: Das besondere und fast einmalige Bauernhaus in Aurach bei Kitzbühel Ein Traditionsobjekt aus dem 15. Jahrhundert in individueller Lage von Aurach, sehr guter Erhaltungszustand und originalen Bauteilen zu verkaufen. Arch.-Büro Mag. Ekkehard Hölzl, Sonnenhoffeld 24, 6370 Kitzbühel, Tel. 053 56/0 21 Sc/i0izcnk.'i7i1r,:e Ai?zbü hei in Wien beim dnki.'ürdigen Aufmarsch zur Ehrung des Kitzbüheler Bildhauer-.- Franz Christoph Erter am 7. Mai 1961. Mit drei Zügen, insge- samt 105 Schützen (mir Jun gschitzen,'. de b -her g,'Ößte Demonstration der Kitzbühe- 1er Schützenkompanie seit deren Bestehefl. Di Staätmusik Kitzbühel spielte für den Aufmarsch vom Wesrbahnhof zum Dorn und vom Dorn zur Argentinierstraße (Denk- malenthüllung) 48 Märsche. Samstag. 29. Dezember 1984 Ki:zbüheler Anzeiger Seite 3 Von links: Bezirkshauptmann Dr. Hans '. TrentnagIa, Landtagspräsident Kommer- zialrat Johann Obermoser, Landtagsabgecrdneter Hermann Gaisbichier, Kommerzial- rat Josef Weidinge, und Bü.rgetneister Hei-'rann Reisch. Sie führten den Kitzbüheier Festzug zum Gedenken an den Kizhühe/er Bildhauer Franz Christoph Erier in Wien an. Vor 155 Jahrer. wurde in Kitzbühel, Hansimühle. der Bildhauer Franz Chri- stcph Erler, geboren. De: Ku1.urrng Kitzbühel (testeht flicht mehr) widmete ihm im Kitzbüheler Stadtpark ein Den- mal. Die dem. Lebenberg zugekehrte Kan- te des Denk malblccks erhielt das üher1e- Kundmachung über die Änderung des flächenwidmungsp1ane Der Gemeinderat der Stadtgemeince Kitzbühel ha: in der Sitzung vom 17. De- zember 1984 besch-ossen, den Entwurf bensgr:f3e Profil des Künstlers und dar- unter die Inschrift: »Bildhauer Franz Christojh Erler, geb. Kitzbühel 1829, ge- storben in Wien 1911. Seine Werke waren sein Gebet zu Gott«. Heute kaum mehr lesbar. über die knderung des Flächenwidmungs- pane gemäß §§ 26, 28 des Tiroler Raum- o:dnungsgesetzes, LGB1. Nr. 4/1984, dich vier Wochen vom 19. Dezember 1984 bis 18. Jäner 1985 im Stadtamt, Bauamt, 1. Stock, zur allgemeinen Ein- sicht aufzulegen. Der Entwurf des Änderungsplanes sieht die Umwidmung der Gp. 157/4 KG Kitz- bühel-Land (Peter und Josefine Obernau- er, Außerstaudach) von Freiland in Bau- land (Wohngebiet - Aufschließungsge- biet) vor. Jeder, dem die Stellung eines Gemein- debewohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Ent- wurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister Hans Brettauer 0000Q00000000000'x000000Qoo Kundmachung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Kitzbühel hat in der Sitzung vom 17. De- zember 1984 beschlossen, den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungs- planes gemäß §§ 26, 28 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 19. Dezember 1984 bis 18. Jänner 1985 im Stadtamt, Bauamt, 1. Stock, zur allgemeinen Ein- sicht aufzulegen. Der Entwurf des Änderungsplanes sieht die Umwidmung eines Teiles der Gp. 495/5 KG Kitzbühel-Stadt (Richard Karl- berger, Anton-Werner-Straße) von Frei- land in Bauland (Wohngebiet - Auf- schließungsgebiet) vor. Jeder, dem die Stellung eines Gemein- debewohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Ent- wurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister Hans Brettauer
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