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Samstag. 11, Februar 1984 Kitzbüheler Anzeiger Seite 9 Zum Gedenken an Präsident KR Heinrich Menardi Am 22. Jänner 1984 starb in Innsbruck der Präsident der Kammer der gewerbli- chen Wirtschaft für Tirol, KR Heinrich Menardi, 64 Jahre alt. In Kitzbühel setzte sich der Verstorbene in zweifacher Hinsicht ein Denkmal, er- stens durch die Errichtung des Bezirks- stellengebäules Kitzbühel im Jahre 1973 und zweitens durch die Eröffnung der Be- zirks-Gewerbeschau 1982, ebenfalls in Kitzbühel. In der Festschrift zur Eröffnung des Bezirksstellengebäudes am 18. Mai 1973 erschien ein Vorwort des Verstorbenen, das wir nachstehend als kammerpoliti- sches Testament von hohem Wert zum Gedenken an diesen Mann, der fast durch 25 Jahre an der Spitze der Tiroler Wirt- schaft wirkte, veröffentlichen. Die Idee der Handelskammer in unserer Zeit Die Handelskammern blicken in Öster- reich auf eine reiche Tradition zurück. Im Revolutionsjahr 1848 entstand erstmals die Idee der wirtschaftlichen Selbstver- waltung. Heute sind die Handelskam- mern vom Gesetzgeber anerkannte, be- stimmte Elemente unseres Staatsgefüges. Mit traditionsreicher Vergangenheit allein läßt sich gerade in unserer schnellebigen Zeit die Existenzberechtigung, geschweige der Autoritätsanspruch einer Institution nicht mehr begründen. Wenn auch die modernen Kammern mit dem Handels- kammergestz von 1946 ein weitgespann- tes, kaum noch überblickbares Aufgaben- gebiet übertragen erhielten, so ist doch die der wirtschafJichen Selbstverwaltung von Anbeginn zugrunde gelegene Idee unver- ändert geblieben, nämlich die Repräsenta- tion und Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Die mannigfachen direkten und indi- rekten Leistungen der Kammerorganisa- tion, die betriebswirtschaftlichen und technischen Beratungen, die Hilfestellun- gen bei den täglichen administrativen Sor- gen und Problemen werden von den Han- delskammerniitgliedern anerkannt und geschätzt. Dese augenfälligen Dienste sind für das einzelne Mitglied vordergrün- dig, und diese Betreuungsarbeit ist aus- nahmslos mit dem Begriff »Handelskam- mer« untrennbar verbunden. Doch diese Unterstützungsfunktion, so notwendig und wichtig se für das einzelne Mitglied in der konkreten Gelegenheit auch ist, bil- det nur die eine Seite für die Begründung der Daseinsberechtigung der Kammeror- ganisation. Gerade in ezner Zeit, wo die Person des Unternehmers in der öffentlichen Diskus- sion immer mehr in den Vordergrund ge- rückt wird und von verschiedenen Kreisen das freie Unternehmertum und unsere freiheitliche Wirtschafts- und Gesell- schaftsordnung immer öfters harter Kri- tik unterzogen, ja in Frage gestellt wird, gewinnt die Idee der Handelskammern als Interessen- und Gesinnungsgemeinschaft wachsende Bedeutung. Theodor von Hornbostel stellte bereits in den Gründungsjahren der Handels- kammer fest, daß die staatliche Wirt- schaftspolitik »nur so gut sei, wie sie die Interessen aller Gruppen kenne«. Wie viel mehr gilt diese Feststellung in einer Zeit, in der der moderne Wirtschaftsverwal- tungsstaat sich immer neue Aufgabenge- biete aneignet und durch ordnungspoliti- sche Maßnahmen immer größeren Ein- fluß auf die Wirtschaft gewinnt. Hier liegt es an der Handelskammer als umfassende Standesvertretung aller Branchen und Wirtschaftszweige, auf gesamtstaatlicher Ebene wie auch im Bereich der Länder und Gemeinden den zuständigen Instan- zen ihr reiches Fachwissen über wirt- schaftliche Zusammenhänge anzubieten und die Interessenlagen der vertretenen Mitglieder darzulegen. Neben dem legiti- men Recht zur Erstattung von Vorschlä- gen über die Bedürfnisse der Unterneh- mungen der gewerblichen Wirtschaft ist daher vor allem das Begutachtungsrecht der Kammern ein unentbehrliches Instru- ment zur Vertretung wirtschaftlicher In- teressen. Es wäre müßig, wollte man alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen Be- stimmungen aufzählen, die auf die Initia- tive der Kammerorganisation zurückge- hen. Vielmehr kann gerade für den Be- reich der Tiroler Handelskammer mit gu- tem Recht behauptet werden, daß die Ge- schichte und Entwicklung des Landes Ti- rol immer auf das engste mit jener der Kammer verbunden waren. Wenn von den Handelskammern als Gesinnungsge- meinschaft die Rede war, so sollte damit zum Ausdruck gebracht werden, daß es für die Kammer und die Unternehmer- schaft notwendiger denn je ist, sich auf die gemeinsamen ideologischen Werte zu besinnen. Die Handelskammern und ihre Mitglieder werden sich in Zukunft ver- Kommerzialrat Heinrich Menardi. Foto: Murauer, Innsbruck mehrt der Grundsatzarbeit widmen müs- sen, um dadurch die Freiheit und Selb- ständigkeit der Wirtschaft im allgemeinen und des einzelnen Unternehmens im be- sonderes zu wahren und zu sichern. Die Zukunft des freien U nternehmertums wird nämlich entscheidend davon abhän- gen, ob es der Kammer gelingt, in ver- stärktem Maße eine Solidarisierung ihrer Mitglieder herbeizuführen und diese Ge- sinnungsgemeinschaft durch zukunftswei- sende Konzepte vor allem auf gesell- schaftspolitischem Gebiet mit Leben zu erfüllen. Das neuerbaute Bezirksstellengebäude in Kitzbühel soll daher nicht nur Betreuungs- und Servicestelle für die Wirtschaftstreibenden des Bezirkes sein, sondern Ausgangspunkt und Keimzelle jener Gesinnung, die allein im gemeinsa- men Bemühen aller unternehmerisch täti- gen Menschen den Fortbestand unserer freien Wirtschafts- und Gesellschaftsord- nung sichern kann.« Aufnahme für Volks- und Hauptschüler (erster und zweiter Klassenzug) für das zweite Halbjahr des Schuljahres 1983/84. Sorgfältige Lernaufsicht - guter Schuler- folg. Auskunft erteilt: Collegium Josephi- num, Internatsleitung, A-6531 Ladis- Neuegg, Tirol, Telefon 05472/6264. Naturfreunde, Achtung! Am Sonntag, den 12. Februar, findet die Og-Rodelmeisterschaft statt. Strecke ist das Hausbergtal. Start: 10 Uhr. Klasseneinteilung: Rennrodel: max. 22 kg, Allg. Herren. Sportrodel: max. 12 kg, Herren, Jugend männl., AK Herren. Tourenrodel: Schüler männl./weibl., Ju- gend männl./weibl., allg. Damen, AK Damen, Herren AK 1, AK II, AK III und Allg. Tourenrodel: max. 8 kg, Spurbreite (von Innenkante zu Innenkante) 450 mm, max. Rodelbreite 550 mm, Mindesthöhe 220 mm, Aufbauten sind verboten, feste Kufenverbindung erforderlich, keine Be- lagschienen. Nennungen bitte bei Günther Pendi, Tel. 3033, Kunka, Tel. 49413, oder Wessner, Tel. 57192. Nennungsschluß: Samstag, 11. Februar, 20 Uhr. Nenngeld: Kinder bis 14 Jahre S 20.—, alle übrigen S40.—. Startnummernausgabe am Start, alle Teilnehmer müssen sich bei Startbeginn am Start befinden, sonst erfolgt Disquali- fikation. Der Veranstalter übernimmt keine Haf- tung für Unfälle der Teilnehmer oder drit- ter Personen. Jedes Mitglied der Natur- freunde ist haft- und unfallversichert. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, die den Beitrag 1984 einbezahlt haben. Ausweis mitbringen.
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