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Seite 10 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 4. Mai 1985 St. Johann sollte Sitz des Landesgerichts werden Eine denkwürdige Gemeinderatsitzung in Kitzbühel Aus einem Protokollheft der Stadtge- meinde Kitzbühel vom 15. Februar 1808, zur Zeit, als Tirol dem Königreich Bayern unterstellt war, ist zu entnehmen, daß der Sitz des Landesgerichts Kitzbühel nach St. Johann in Tirol verlegt werden sollte. Wie die Stadtväter von Kitzbühel diese Anordnung des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Graf Maximilian von Montgelas unter dem bayerischen König Max Joseph begegneten, sei nachstehend wiedergegeben. »Anwesende: Amtsbürgermeister Jo- hann Lampodinger und die ‚Räthe' An- ton Flecksberger, Michael Ruedorfer, Jo- sef Steinbrecher, Simon N. (Schreibname unleserlich), Bartlmä Zass, Michael Pich- ler, Michael Stitz, Johann Gruber und Jo- hann Daimer. Die abgeordneten Rechtsfreunde Jo- hann Lampodinger und Anton Flecksber- ger haben in Hinsicht des Antrages, daß in St. Johann der Sitz eines eigenen Land- gerichtes errichtet werden soll, die Ge- samtbürgerschaft versammeln lassen, um selbige zu erklären, nachdem Se. Majestät (eben der bayerische König Max Joseph) aus dem Lehensbezirk Kitzbühel (dem Pa- trimonialgericht der Grafen von Lam- berg) ein eigenes Landgericht zu bilden al- lergnädigst beschlossen haben, so fühlt sich die Bürgerschaft bewogen, das besit- zende, geräumige Rathausgebäude zum Landesgerichtssitze unentgeltlich zu über- lassen. Begründung: Man zählte in der Vorzeit mehr als dreitausend Köpfe, die bei rei- cher Ausbeute in guter Löhnung standen und wodurch viel Geld in Umlauf kam. In dieser Hinsicht wurden die Gewerbe allhier bey der Steuerregulierung anno 1784 höher als auf dem Lande taxiert. Bei abnehmenden Bergsegen schmolz die Knappschaft auf ein Drittel herunter, die Löhnung wurde kärglicher, wegen ge- ringerer Ausbeute. Daß, wenn man dür hierorts den Sitz der Landgerichtsbarkeit behaupten wolle, kein anderes Mittel sehe, als das Rathaus unentgeltlich abzutreten. Da der Ruin der Bürgerschaft sehr wahrscheinlich ist, wenn die Obrigkeiten in St. Johann ihren Sitz haben, so hält man sich zu diesem Opfer entschlossen, das Rathaus zur freien Disposition abzu- treten, jedoch nur dann, daß die nötigen Baukosten zur Etablierung des Landesge- richtssitzes die Landesgerichtsgemeinde bestreitet. Und wenn sich der Sitz der Landge- richtsbarkeit je aus anderen Umständen von hier entfernen würde, dieses Gebäude der Bürgergemeinde ohne Entgeltnis wie- der eigentümlich eingeräumt werden wol- le.« Pfleger und Richter zu Kitzbühel war damals Josef Kaisermann; 1810 folgte Jo- sef Knittl, das Jahr 1814 zählte gleich drei und zwar Josef Schaub, Josef Maurer und Josef von Dallatore, dem Vater des berühmten Botanikers Professor Dr. K. W. von Dalla Torre. Dieses Gemeinderatsprotokoll ist bisher Besuchen Sie uns wieder bei der St. Johanner Messe! Schöne Pflanzen und Blumen zum Muttertag, blumige Ideen für Ihre Hochzeit. BLUMEN STAFFLER St. Johann, Bahn hofstr. 15, Tel. 20594 Besuchen Sie uns bei der St. Johanner Messe! Ich informiere Sie gerne über Terrassen- und Verbundsteinverlegung. Gärtnerei Heinz Staifler St. Johann (neuer Friedhof) die einzige bekannte Quelle, welche von der beabsichtigten (aber niemals durchge- führten) Verlegung des Gerichtssitzes von Kitzbühel nach St. Johann zeugt. Marktgemeinde St. Johann in Tirol: 00 Anderung des flächenwiclmungsplanes Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann in Tirol hat in der Sitzung am 2. April 1985 beschlossen, den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich der Gp. 1916/1 der Ka- tastralgemeinde St. Johann - Eigentü- mer: Peter Treichl - nach den Bestim- mungen des § 26 Abs. 1 des Tiroler Raum- ordnungsgesetzes, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen zur allgemeinen Ein- sicht aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Umwidmung von Freiland in Bauland - Wohngebiet nach § 12 TROG - vor. Gleichzeitig wurde die Umwidmung im Sinne des §28 (3) lit. a TROG beschlos- sen. Diese wird jedoch erst dann rechtskräf- tig, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben wurden. Änderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann in Tirol hat in der Sitzung am 2. April 1985 beschlossen, den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich der Gpn. 2771/1, 2770/1 und 2761/1 der Katastralgemeinde St. Johann in Tirol - Eigentümer: Josef Grander, Ruppen und St. Johanner Berg- bahnen GesmbH - nach den Bestimmun- gen des § 26 Abs. 1 des Tiroler Raumord- nungsgesetzes, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Umwidmung von derzeit Mischgebiet und Sonderfläche im Freiland (Skipiste FSi) in Sonderfläche im Freiland »Sonderfläche Tages-Winter- Parkplatz« nach § 16 TROG vor. Jedem, dem die Stellung eines Gemein- debewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb der Auflagefrist zu diesen Entwürfen schriftlich Stellung zu neh- men. Der Bürgermeister Dipl.-Ing. Ludwig Partl
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