Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 14. Juni 1986 Kitzbüheler Anzeiger Seite 35 Die Neufassung und Vergoldung der drei Altäre lag in den bewährten Händen des Restaurators Erwin Schwenniger aus Seefeld und seiner Mitarbeiter. Nun steht das altehrwürdige Heiligtum - ein Juwel des Pillerseetales - den vielen Besuchern wieder offen zur stillen Einkehr und Be- trachtung der kunstvollen Schönheiten, die sich darin befinden. Gottesdienstordnung Pfarramt Joehberg Sonntag, 15. Juni, 11. Sonntag im Jahres- kreis: 10Uhr Pfarrgottesdienst, 18.30 Uhr Ro- senkTanz und Beichtgelegenheit, 19 Uhr Abendgottesdienst für Anton Noichl, There- sia Krimbacher, Reinhold Matzat, Johanna Schwarzenbacher, Eltern Georg und Ger- traud Leo m.E. Angehörige. Mittwoch, 18. Juni: 8 Uhr hi. Messe im Al- tersheim für Anna Wurzenrainer. Donnerstag, 19. Juni, lii. Romuald, Abt, Or- dens gründer. Freitag, 20. Juni: 19 Uhr hi. Messe für Peter Hechenberger (Giggling), für Anna Kerer z.St.A., für Paul Kerer. Samstag, 21. Juni, hi. Aloisius Gonzaga, Or- densmann: 9.20 Uhr hi. Messe in Jochberg- wald für Peter und Aloisia Schipflinger und auf bestimmte Meinung. Sonntag, 22. Juni, 12. Sonntag im Jahres- kreB: 10Uhr Pfarrgottesdienst, 18.30 Uhr Ro- senkranz, 19 Uhr Abendgottesdienst für Franz und Elisabeth Hechenberger z.St.A., für Maria und Andreas Dumm. Das »Ewige Licht« brennt in Jochberg für Alois Oberhauser und Barbara Leo; in Joch- bergwald für Hubert Ganster und Anton Hagleitner. Wintersteller-Bataillons- Schützenfest mit großem Zelifest in Jochberg Die Oppacher Schützenkompanie Joch- berg veranstaltet aus Anlaß des 30jährigen Bestehens am Sonntag, 13, Juli, das Winter- steller-Bataillons-Schützenfest, verbunden mit einem großen Zeitfest vom Freitag, 11. Juli, bis Sonntag, 13. Juli. An dieser Festve- ranstaltung werden über 40 Schützenkompa- nien, Abordnungen und Musikkapellen aus Nord- und Osttirol, Salzburg und Bayern mit ca. 1500 Teilnehmern erwartet. Als Rahmen- programm findet ein großes Zeltfest der Opp- acher Schützenkompanie mit vielen musika- liscien Leckerbissen statt. Am Freitag, den 11. Juli, findet nach der Heldenehrung ein großer Show-, Tanz- unl Urrerhaltungsabend mit den »Original Tirc- 1er Spatzen« statt. Am Samstag, den 12. Juli, gastiert das durch Rundfunk, Schallplatten und Fernsehen bekannte »Original Moos- kirchner Quintett« aus der Steierrnaik für ein einmaliges Sondergastspiel im Jochberger Festzelt. Am Sonntag, den 13. Jul, ist der Höhepunkt der Jubi 1äumsveranstalung mit dem Wintersteller-Bataillons-Schlitzenfest und Konzerten der Musikkapellen Mittersill, Krimml und Aschau bei Kirchberg. Abends großer Festauskiang mit den »Jochberger Dorfmusikanten« und Harald Prünster vom ORF Tirol. Die Bevölkerung aus nah und fern ist heu- te schon zum Besuch der verschiedenen Festveranstaltungen herzlich eingeladen. Das genaue Festprogramm mit näheren Ein- zelheiten folgend in den nächsten Ausgaben. Premiere beim Rettenstein-Theater Wir haben die vergangenen Wochen wie- der voll genützt und beginnen die Sommer- spielzeit mit der Premiere des Lustspiels »Das Verlegenheitskind«. Das Stück zeigt auf sehr lustige Weise, zu welchen Mitteln die armen »unterdrückten« Ehemänner greifen müssen, um sich ein bis- chen Freiheit und die dazu nötigen Finanzen zu verschaffen. Zu dieser Premiere am Samstag, den 14. Juni, 20.30 Uhr, im Kirchberger Mehrzweck- haus laden wir wieder alte TheaterDegeister- ten recht herzlich ein. Natürlich geben wir auch diesmal wieder um 15 Uhr eine Gratisvorstellung für die Kin- der und Senioren vom Altersheini. R.Th.K. Illidibtrq TtoI Mehrzweckhaus Kirchberg Donnerstag, 12. Juni: 20.30 Uhr Heimat- bühne Kirchberg - »Der Bäckermeister und die alte Dorflinde». Samstag, 14. Juni: 20.30 Uhr Rettenstein- Theater - »Das Verlegenheitskind«. Mittwoch, 18. Juni: 20.30 Uhr GroßerTiro- 1er Abend. '! WIR ALLE LEBEN DAVON Gemeinde Kirchdorf: Änderungen des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Gemeinde Kirch- dorf in Tirol hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1986 beschlossen, den Lageplan über die beabsichtigte Anderung des Flächenwid- mungsplanes im Bereich der Bp. 111, KG Kirchdorf in Tirol, Eigentümer Maria Sei- wald, wohnhaft in 6382 Kirchdorf, Habach Nr. 105, nach den Bestimmungen des § 26, Abs. 1, Tiroler Raumordnungsgesetz, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen zur öffentli- chen Einsicht aufzulegen. Die genannte Bauparzelle 111 soll als Wohngebiet nach § 12, TROG, gewidmet wer- den. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirch- dorf in Tirol hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1986 beschlossen, den Lageplan über die beabsichtigte Anderung des Flächenwid- mungsplanes im Bereich der Grundparzelle bzw. Abfindungsparzelle 1/2 (Teilstück), KG Kirchdorf in Tirol, Eigentümer Hermann Aig- ner, wohnhaft in 6382 Kirchdoff 143, nach den Bestimmungen des § 26, Abs. 1, Tiroler Raumordnungsgesetz, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die genannte Abfindungsparzelle 1/2 (Teilstück) soll als Wohngebiet nach § 12, TROG, gewidmet werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirch- dorf in Tirol hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1986 beschlossen, den Lageplan über die beabsichtigte Anderung des Flächenwid- mungsplanes im Bereich der Grundparzellen Nr. 1114 und 111511 (Teilstück), KG Kirch- dorf in Tirol, Eigentümer Johann Georg End- strasser, wohnhaft in 6383 Erpfendorf 50, nach den Bestimmungen des § 26, Abs. 1, Ti- roler Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 4/ 1984, durch vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Die sogenannten Grundparzellen 1114 und 1115/1 (Teilstück) soll als Wohngebiet nach § 12, TROG, gewidmet werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirch- dorf in Tirol hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1986 beschlossen, den Lageplan über die beabsichtigte Anderung des Flächenwid- mungsplanes im Bereich der Grundparzellen 243 und 246/1 (Teilstück), KG Kirchdorf in Tirol, Eigentümer JosefLackner, wohnhaft in 6382 Kirchdorf, Gasteig 178, nach den Be- stimmungen des § 26, Abs. 1, Tiroler Raum- ordnungsgesetz, LGBI. Nr. 4/1984, durch vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzule- gen. Die genannten Grundparzellen 243 und 246/1 (Teilstück) soll als Wohngebiet nach § 12, TROG, gewidmet werden. Jedem, dem die Stellung eines Gemeinde- bewohners zukommt, steht das Recht zu, in- nerhalb der Auflagefrist zu diesen Entwürfen schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister OR Michael Nothegger
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