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Seite 16 Kitzbuheler Anzeiger Samstag, 1. November 1986 - IN KITZBOHEL KSC Raiffeisen Kitzbühel gegen SV Rattenerg 0:0 Beim Meisterschafts-Spiel am vergange- nen Samstag bewies der SV Rattenberg, daß er sich nicht zu Unrecht bis auf einen Punkt an Kitzbtihel herangearbeitet hat. Die Bienerstädter spielten sehr aggressiv, waren - speziell in der 2. Halbzeit - leicht feldüberlegen und hatten auch einige gute Chancen, während auf heimischer Seite die »echt hundertprozentigen« Möglichkeiten fehlten. Neben einer guten Abwehr war beim KSC Raiffeisen Kitzbühel Torhüter Wolf- gang Kals die große Stütze, und letztendlich mußte man mit dem torlosen Remis zufrie- den sein. Im Spiel der U-23-Mannschaften gab es einen richtigen Torreigen, und die Heimi- schen siegten verdient mit 6:3. Am kommenden Sonntag mit Beginn um 14.30 Uhr findet das letzte Meisterschafts- spiel des Herbstes statt, und zwar handelt es sich dabei um die vorverlegte Partie gegen den derzeit Vorletzten der Meisterschaft, SV Stumm. Die KSC-Spieler werden dabei alles versuchen, den Abstand zu den Füh- renden zu verringern bzw. die Tordiffcrenz zu verbessern. KSC Raiffeisen Kitzbühel: 1. Kitzbüheler Sportlerball Am Samstag, den 8. November 1986, Beginn 20.30 Uhr, veranstaltet der KSC Raiffeisen Kitzbühel in der Kitzbüheler »Tenne« den 1. Kitzbüheler Sportlerball, der sich als Veranstaltung in die Reihe der attraktiven Bälle, wie z.B. Rot-Kreuz-Ball usw., einreihen möchte. Für die musikalische Unterhaltung sor- gen die aus Rundfunk und Fernsehen be- kannten »3 Telfer« sowie die »Tramps«. Außerdem wurde Startrompeter Erich Reiter von den »Telfer Buam« eigens für diesen Ball engagiert! Höhepunkt des Abends ist eine Ehrung bekannter Kitzbüheler Sportpersönlich- keiten, aber auch viele Kitzbühel-Freunde werden anwesend sein. Eine weitere At- traktion ist die Super-Tombola mit vielen Spitzenpreisen und sehr hoher Treffer- quote. Den Ehrenschutz über diese Veranstal- tung hat unser Vizebürgermeister und Na- tionalratskandidat Dipl.-Volkswirt Mi- chael v. Horn übernommen. Der Kartenvorverkauf (ä 5 60.—) er- folgt in der Raika Kitzbühel, in der Hage- bank Kitzbühel sowie im Fitness-Center Schagerl; die Eintrittskarte an der Abend- kasse kostet S 80.—. Tischreservierungen bitte direkt in der »Tenne« (Tel. 4444)! SPÖ Kitzbühel: Stadtausschu flsitzung Am Mittwoch, den 5. November 1986, findet die nächste Stadtausschußsitzung statt. Beginn 19.30 Uhr, Alfons-Petzold- Heim. Um vollzähliges und pünktliches Er- scheinen wird gebeten. Gerhard Rosa, Vizebürgermeister und Stadtobmann Standesamt Kitzbühel: Standesfälle in der Zeit vom 20. bis 27. Oktober 1986 Geboren wurden: Oktober ein Dominique Alois An- dries dem Alois Rogl und der Diane Cossee, Hopfgarten im Brixental; Oktober ein Stefan dem Peter und der Theresia Jöchl, Westendorf, Tirol. Geheiratet haben: Oktober Andreas Brunner und Susanne Nitsche, beide Kitzbühel; am 24. Oktober Siegfried Kogler und An- gelika Kogler, beide Kitzbühel. am 24. Oktober Stefan Klapeer und Ur- sula Gebauer, beide Kitzbühel. Gestorben ist: am 22. Oktober Anton Felber, München, BRD, 76 Jahre. Stadt-Gemelndeamt Kitzbühel: Kundmachung über die Ausstellung der Wahikarten Am 23. November 1986 findet die Nationalratswahl statt. 1. An der Wahl nehmen nur Wahlberechtigte teil, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt sein Wahlrecht grundsätzlich an dem Orte (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wäh- lerverzeichnis er eingetragen ist. Wahlberechtigte, die im Besitze einer Wahlkarte sind, können ihr W a h 1 r e c h t a u c h a u 6 e r h a 1 b d i e $ e s Ortes ausüben. II. Der Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte steht Wählern zu, die sich voraussichtlich am Wahltag an einem anderen Ort (Ge- meinde, Wahlsprengel)alsdem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnisaufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nichtausüben könnten. Ferner haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte Wähler, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals infolge Bettlägerigkeit - sei esaus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen - unmöglich ist, und sie die Möglichkeit einer Stimmabgabe vor einer besonderen Wahl- behörde in Anspruch nehmen wollen. III. Vorgang bei der Antragstellung und Ausstellung einer Wahlkarte: Antragsort: die Gemeinde, von der der Wahlberechtigte nach seinem ordentlichen Wohnsitz in das Wählerverzeichnis einge- tragen wurde. Antragslrist: vom Zeitpunkt der Wahlausschreibung bis spätestens am dritten Tag, bei bettlägerigen Wahlberechtigten bis spätestens am zehnten Tag vor dem Wahltag. Beginn der Ausstellung: nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises (also ungefähr ab 4. November 1986); bei Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde, wird die Beendigung des Einspruchs- bzw. auch des alifälligen Berufungsverfahrens abgewartet werden müssen. Antragsform: mündlich oder schriftlich. Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, bei einem schriftli- chen Antrag kann die Identität auch auf andere Weise, etwa durch eine Bescheinigung des Dienstgebers, der Meldebehörde oder des Unter - kunftgebers (z.B. Hotel, Heil- und Pflegeanstalt, Kuranstalt usw.) - bei Präsenzdienern und Zivildienern durch eine Bestätigung der Dienst- stelle - glaubhaft gemacht werden. IV. Die Wahlkarte und ihre Verwendung: Die Wahlkarte wird als verschließbarer Briefumschlag hergestellt. Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, so wird von der Gemeinde, die die Wahikarte aussteht, in diese Wahikarte (verschließbarer Briefumschlag) auch deramtliche Stimmzettel eingelegt und die Wahlkarte hierauf verschlossen dem Antragsteller ausgefolgt. Der Wahlkarteninhaber hatden Briefumschlag sorgfältig zu verwahren und am Wahltag dem Wahllelterzu überreichen. Vorder Wahlbehörde hat sich der Wahlkartenwöhler, wie alle übrigen Wähler, durch eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung, aus der seine Identität ersichtlich ist, auszuweisen. V. Duplikate fürabhanden gekommene oder unbrauchbargewordene Wahlkarten oderamtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde nicht aus- gefolgt werden. Wo Wahlkartenwähler ihre Stimmeabgeben können, wird durch eine »Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl bekanntgegeben. - Der Bürgermeister: Hans Brettauer
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