Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 8. November 1986 Kitzbüheler Anzeiger Seite 23 1000.— Blumengrüße der lieben guten Hil- da von Fam. Kometer, Kitzbühel 500.— Kranzablöse für Hilde Klena von Fam. Schlechter, Kitzbühel 1000.— Kranzspende für Hilde Klena von Familie Traudi Staffier, Mauls/ Südtirol 1000.— Kranzspende für Hilde Klena von Wilhelmine Wild, Salzburg 1000.— Kranzspende für Hilde Klena von Dr. Gertrud Herrlinger, 1080 Wien, Friedrich-Schmidt-platz 4/28 1000.— Kolpingfamilie Kitzbühel Wir danken recht herzlich! Stadtamt Kitzbtihel: Kundmachung Mit Verfügung der Bezirkshauptmann- schaft Kitzbühel vom 22. Oktober 1986, Zl. V-492/1, wurde für das Gebiet der Stadtge- meinde Kitzbühel die Durchführung einer allgemeinen Rattenbekämpfung ange- ordnet. Die Kosten der Rattenvertilgung sind ge- mäß § 5 des Gesetzes betreffend die Verhü- tung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Uberhandnehmen von Ratten, BGB1. Nt. 68/1925, 1, vom Haus- oder Grundstückseigentümer (Päch- ter, Nutznießer) zu tragen. Um einen entsprechenden Erfolg zu ge- währleisten, wurde die Durchführung einer Spezialfirma, nämlich der Firma Ferdinand Rummel, Schädlingsbekämpfung, 5521 Niedernfritz, Gasthof 43, übertragen. Um die Bekämpfung noch vor Beginn der Wintersaison abschließen zu können, wird mit der Aktion am 1. Dezember 1986 begonnen. Die Haus- und Grundbesitzer werden aufgefordert, das Auslegen der Giftköder durch die mit Ausweis versehenen Organe vornehmen zu lassen und die Kosten hiefür zu tragen. Nähere Anweisungen werden durch die Beauftragten gegeben. Den An- ordnungen des Auslegepersonals ist unbe- dingt Folge zu leisten. Kinder und Haustiere sind unbedingt von den Ködern fernzuhal- ten und dürfen die Köder auch nicht mit der Hand berührt werden. Werden 14 Tage nach Auslegen der Köder noch Ratten gesehen, so ist dies, unter An- gabe des Ortes, beim Stadtanit, Direktion, Zimmer Nr. 9, zu melden. Wird die Durchführung dieser behördli- chen Maßnahmen verweigert, oder den da- mit beauftragten Personen das Betreten der Häuser usw. untersagt, so werden gemäß § 4 Abs. 2 des erwähnten Bundesgesetzes die Vertilgungsmaßnahmen durch die Bezirks- hauptmannschaft Kitzbühel zwangsweise durchgeführt, wobei den Verpflichteten nebst der gesetzlich angedrohten Strafe die entsprechenden Mehrkosten auferlegt wer- den. Die Kosten der Vertilgung betragen: Häuser mit zwei oder drei Wohnparteien: S 50.— + 20 Wo MWSt. Wirtschaftsobjekte, Geschäftshäuser: S 100.— + 20 Wo MWSt. Landwirtschaft, Kleinbetriebe, Lebens- mittelgeschäfte, Gasthäuser, Pensionen: S 125.— + 20 Wo MWSt. Zinshäuser pro Wohnpartei: S 10.— + 20 Wo MWSt. Fabriken, Gutshöfe und dergleichen nach Vereinbarung oder Köderauslegung. Bei stark rattenverseuchten Objekten (Häuser) erfolgt die Berechnung nach Kö- derauslegung. Der Bürgermeister: Hans Brettauer Stadtamt Kitzbühel: Kundmachung über die Auflage eines Teilbebauungsplanes Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 30. Oktober 1986 be- schlossen, den Entwurf des Bebauungspla- nes für den Bereich der Gpn. 2989/3, 2987/3, 2987/4, 2987/5 und eines Teiles der Gp. 2987/1 je KG Kitzbühel-Land (Günt- her Gerzabek, Kitzbühel, Seebichlweg - Oberhirzing) laut planlicher Darstellung samt Legende gemäß § 26 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 17. November 1986 bis 16. Dezember 1986 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgemeinenEinsicht auf- zulegen. Jeder, dem die Stellung eines Gemeinde- bewohners zukommt, hat das Recht, inner - halb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister: Hans Brettauer Stadtamt Kitzbühei: Kundmachung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 30. Oktober 1986 be- schlossen, den Entwurf über die Anderung des Flächenwidmungsplanes gemäß §§ 26, 28 des Tiroler Raumordnungsgesetzes, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 4. November 1986 bis 3. Dezember 1986, im Stadtamt, Bauamt, 1. Stock, zur allge- meinen Einsicht aufzulegen. Der Entwurf des Anderungsplanes sieht die Umwidmung von Teilflächen aus den Gpn. 797 und 798 je KG Kitzbühel-Land (Georg Hechenberger, Kitzbühel, Unter- henntal) von Freiland in Bauland (landwirt- schaftliches Mischgebiet - Aufschlie- ßungsgebiet) vor. Jeder, dem die Stellung eines Gemeinde- bewohners zukommt, hat das Recht, inner- halb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister: Hans Brettauer Nationalrai Dr. Sixtus Lanner. Nationaliuiswahl, 23. November 1986: NR Dr. Sixtus Lanner in Hochfilzen, Reith und Hopfgarten Veranstaltungen der ÖVP Dienstag, 11. November, 20 Uhr, öffentli- che Versammlung in Hochfilzen, Gasthof »Edelweißx. Referent ist Nat.-Rat Dr. Lanner. Mittwoc.i, 12, November, 20 Uhr, öffnt- liche Diskussion in Reith beim Gasthof »Reitierw:rt« mit Nat. -Rat Dr. Lanner. Donnerstag, 13. November, 20 Uhr, öf- fentliche Diskussion in Hopfgarten - Kelchsau, Gasthof »Geisler« mit Nat.-Rat Dr. Lanner. Die Bevlkerung ist zu diesen Veranstal tungen herzlich eingeladen. Internationale Zillertaler Flugtage Ein Fest zum 10-Jahres-Jubiläum Die »Golden Eagies« riefen, urd 65 Pilo- ten aus allen Teilen Osterreichs und Deutsch- lande kamen, um beim Saisonausklang der Wettbewe:bsfliegerei 1986 dabei zu sein. Das Wetter konnte nicht schöner bestellt werden. Jahreszeitlich bedingt waren zwar keine Streckenflüge möglich, doch waren stundenlange Zeitflüge keine Seltenheit. Die besten Piloten von Samstag schafften Flüge bis z.i dreieinhalb Stunden und lande- ten Each Sonnenuntergang. Daher mußte die Zeit am Sonntag (5. Oktober) limitiert werden, um die Piloten zur Siegerehrung »herjnterzabekommen« Souveräner Sieger - Helmut Lorenzi aus Kirchberg - der sich damit seinen dritten Titel holte und gleichzeitig bereits zum zweitenmal Gesamtsieger im II. Internatio- nalen Alpencup im Drachenfliegen wurde. Im Rahmenprogramm die bewährten Attraktionen: Segelkunstflieger Reinhard
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