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Pferderennen in St. i2hcnn immer sehr gut besucht. Flugplatzproblem aus der Sicht des Fliegerclubs St. Johann Antrag auf Einräumung von Rechten, nicht auf Entzug des Eigentums • Weitere Kompromißbereitschaft O&rnann Toni Werner (links) mir F,r ugleh rer Reinhard Haggenmüller. Seite 32 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 20. Dezember 1986 Stefani-Scblittenrennen in St. Johann in Tirol Die heurige PferdespDrtsaison auf Win- terbahnen wird heuer wieder am 26. De- ember mit dem Stefairi-Schittenremten Der Fliegerlub St. Johann hielt in der vergangenen Woche eine Pressekonferenz ab, bei der Ohmann Toni Werner, Presse- sprecher Dr. Horst FeIsc und Fluglehrer Reinhard Haggenmüller Referate hielten. Es wurde die FLugplatzangelegenheit aus der Sicht des Olubs dargestellt, wobei er- fretlich sachlich berichtet wirde und narh dem Grundsatz vorgegangen wurde, aurh der andere Teil mc'ge gehört werden. Obmann Toni Werner berichtete, daß der Club seit 1935 besteht und das Areal seit 15. Oktober 1936 mit Genehmiguug des Bundesmiriisteriuts für Handel unl Verkehr benützt wird. 1952 wurde die Z- vil:lugplatzbewilligung erteilt. In der Fol- ge hat der Club ein GrunJstuck von 4503 Quadratmetern erworjen und auf weitere Flächen ein Vc.rkaufsrecht erhaiten. Spä- ter hat die Marktgemeince mit :nsgesam: fast 6 Hektar Grund für den Flugplatz auch diese erworben. 1970 kam es zur Er- klär.ing des Flugplatzes zum Ausweich- flugplatz im Sinne der ICAO. Die Piste wurde befestigt. Dies ist im Gebrauchs- vertrag 1974 'ion der Gemeinde aner- kannt. Die im Vertrag festgelegte Zahl an Bewegungen wurde nie über-, mehrfach aber wesentlich unterschritten. Zum Ver- tragsende lief Jer Gebrauchsvertrag aus. Die Marktgemeinde brachte eine Räu- mungsklage eiii, die in erster Instanz ab- gewiesen wurde. In zweter Instanz erhielt die Gemeinde teilweise Recht. Der Flie- gerclub hat die vier Parzellen der Markt- :n St. Johann in Tirol eröffnet. Beginn 13 Jhr. Die Rennbahn befirilet sich am Oberhofenwe auf dem Laffe:erfeld. gemeinde mit insgesamt 59.194 Quadrat- metern zu gegebener Zeit zu räumen, darf aber weiterfliegen. denn »das Begehren auf Unte--lassun2 der Benützung der zu- vor genannten Grundflächen zum Zwecke des Betriebes eines Flugplatzes wird dage- gen abgewiesen<. (Zitat aus dem Urteil). Da sich auf den genannten Parzellen der Marktgemeinde keine fixen baulichen Einrichtungen befinden, müßte der Club in Erfüllung der Räumungsklage lediglich den Parkplatz räumen. Die Gespräche wegen einer Erneuerung des Vertrages ergaben für den Fliegerclub unzumutbare Bedingungen. Nach einer ultimativen Aufforderung durch die Marktgemeinde hat diese die Räumungs- klage und der Club als letzte juridisce Möglichkeit einen Antrag auf Uberlds- sung der Dienstbarkeit gestellt. Darin geht es nur um die Einräumung entspre- chender Rechte, keinesfalls aber um den Entzug von Eigentum der Gemeinde. Jede andersartige Darstellung ist unsachlich. Der Fliegerclub wollte und will eine Be- nützung gegen eine angemessene Entschä- digung. Von den 55 Flugfeldern in Osterreich ist keines so reglementiert wie jenes von St. Johann (nach dem ausgelaufenen Ver- trag). Der Flugplatz St. Johann steht, wie ein Gutachten beweist, im öffentlichen Interesse, kein entsprechendes öffentli- ches Interesse ist vom Gutachten bezüg- lich der Sportfliegerei festgestellt worden. Ebenso wird gefordert, daß alles ge- schieht, um den Fluglärm zu reduzieren. Die Marktgemeinde zeigt ihr Interesse an der Offentlichkeit des Flugplatzes, wenn sie gesprächsweise droht, dort einen ande- ren Club aufzunehmen und fliegen zu las- sen. Schwer zu vereinbaren ist für den Club die Forderung, es müßten vor allem St. Johanner den Fliegerclub führen, wenn auf der anderen Seite Uberlegungen angestellt werden, einen Club zu sich ein- zuladen, in dem bisher keine St. Johanner aktiv sind. Die Eigentumsverhältnisse im Flug- platzbereich liegen klar. Die Marktge- meinde verfügt über rund 52 Prozent des benötigten Grundes, der Fhiegerclub St. Johann hat durch Kauf bzw. Pacht 48 Prozent der notwendigen Fläche. Das zeigt auf, daß es eine Einigung zwischen der Marktgemeinde und dem Fliegerclub St. Johann geben muß. Der für Verkehrs-
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