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Samstag, 18. April 1987 Kitzbüheler Anzeiger Seite 23 Gottesdienstordnung Kapuzinerkloster Kitzbühel Sonntag, 19. April, Ostersonntag: 5 Uhr früh Osternachtsfeier mit Franziskuschor, 8, 11, 17 Uhr festi. Gottesdienste; bei allen Got- tesdiensten Speisenweihe. Letzte Abend- messe um 17 Uhr!!! Montag, 20. April, Ostermontag: 8 und 11 Uhr hil. Messen. Dienstag, 21. April, Osterdienstag, hl. Br. Konrad v. Parzham): 6.15 Uhr hl. Messe. Mittwoch, 22. April, Ostermittwoch: 6.15 Uhr hl. Messe, 19 Uhr hl. Abendmesse. Donnerstag, 23. April, Osterdonnerstag: 6.15 Uhr hl. Messe. Freitag, 24. April, Osterfreitag, hl. Fide- lis, Kapuziner, Marl.): 6.15 Uhr hl. Messe. Samstag, 25. April, Ostersamstag, hl. Markus, Evangelist: 6.15 Uhr hl. Messe, 19 Uhr hl. Rosenkranz. Sonntag, 26. April, 2. Sonntag der Oster- zeit, Weißer Sonntag: 8 und 11 Uhr hil. Mes- sen mit Predigt. Kirchberg: Kar- :i freitag, 17. April ‚ 1987,16 Uhr, katho- lische Pfarrkirche Kirchberg. Pfarrer Ei:z.bühel: Kar- LfEdLL freitag, 17. April 1987, 17 Uhr, ChristuskircheKitzbühel, neben Hornbahntalstation. Karsamstag, 18. April 1987: Osternacht, 20 Uhr, Christuskirche Kitzbühel. Ostersonntag, 19. April: 10 Uhr Christuskirche Kitzbühel. St. Johann: Ostermontag, 10 Uhr, in der Aula der Volksschule St. Johann. Jungscharstunden Dienstag in Kitzbühel, Jugendraum, und Freitag in Kirchberg, kath. Pfarrsaal, jeweils von 15.30-17 Uhr. Evangelisches Pfarramt Kitzbühel Olberg 6 Tel. 0 53 56 / 44 04 Stadtamt Kitzbühel: Kundmachung über die Auflage eines Teilbebauungsplanes Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 2. April 1987 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes für den Be- reich der Gp. 2871 KG Kitzbühel-Land (Chri- stian Laucher, Kitzbühel, Bichlachweg) laut planlicher Darstellung samt Legende gemäß § 26, Abs. 1, Tiroler Raumordnungsgesetz, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 21. April 1987 bis 20. Mai 1987 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgemeinen Einsicht auf- zulegen. Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebe- wohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Hans Brettauer, Bürgermeister Stadtamt Kitzbühel: Kundmachung Verbrennen im Freien Gemäß § 7 Abs. 1 Tiroler Feuerpolizei- ordnung ist das Verbrennen von Sachen im Freien sowie das Absengen von Bodenflä- chen, wenn damit eine erhebliche Entwick- lung von Flammen oder Flugbrand verbun- den ist, nur mit Bewilligung des Bürgermeisters und nur nach vorheriger Anzeige an den Feuerwehrkommandanten zulässig. Gemäß § 7 Abs. 3 Tiroler Feuerpolizei- ordnung ist das Verbrennen von pflanzli- chen Abfällen im Freien im ortsüblichen Umfang gründsätzlich ohne Bewilligung zulässig. Hiebei sind allerdings die erfor- derlichen Brandschutzmaßnahmen, insbe- sondere die Überwachung des Verbrennens und Nachtkontrollen, durchzuführen. In den letzten Jahren sind immer wieder Fälle aufgetreten, in denen durch unange- meldetes Verbrennen von Reisig eine Alar- mierung der Feuerwehr erfolgte, die da- durch unnötigerweise auszurücken hatte. Um derartige Einsätze der Feuerwehr zu vermeiden, hat der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel mit Verordnung vom 15. Dezem- ber 1986 gemäß § 7 Abs. 3 Tiroler Feuerpoli- zeiordnung verfügt, daß das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Freien nur nach vorheriger Anzeige an den Feuerwehr- kommandaflten zuverlässig ist. Gemäß § 7 Abs. 4 Tiroler Feuerpolizeiordnung dürfen bei starkem Wind oder großer Trockenheit Sachen im Freien nicht verbrannt werden. Übertretungen werden gemäß § 39 Tiro- ler Feuerpolizeiordnung streng bestraft. Die Bevölkerung wird gebeten, die oben genannten Bestimmungen, insbesondere die Meldepflicht des Verbrennens pflanzli- cher Abfälle im Freien, zu beachten, um überflüssige Alarmierungen der Feuerwehr zu vermeiden. Hans Brettauer, Bürgermeister Caritas-Altkleidersammlung am 9. Mai Die schon traditionelle Altkleidersamm- lung der Caritas findet am Samstag, den 9. Mai, statt. Gesammelt werden: Bekleidung, Strickwaren, Unterwäsche für Erwachsene und Kinder, Haushaltswäsche, Hüte, Decken sowie Textilien aller Art. Eine vorhergehende Reinigung ist nicht erforderlich. Bei der Altkleider- und Textiliensammlung der Caritas geht nichts verloren: Für die So- zialhilfe im eigenen Land und für die Katastro- phenhilfe im Ausland werden brauchbare Kleidungsstücke aussortiert, das übrige wird verkauft und weiterverarbeitet. Der Erlös kommt den Diensten der Caritas der Erzdiöze- se Salzburg zugute. Unsere Kirc enburg. Spenden für die Sanierung und Restaurierung der Pfarrkirche und der Frauenkirche und für die Orgel in Kitzbühel Spendenkonten: Stadtsparkasse 0000-010348 Raika 446.666 BTV 143-170170 Hagebank 920-12632-4 6CI 36.21253 700.- (Herbert und Ingrid Feldersteiner) Spender Farn. Dr. Oettingcr, Mün- chen. Binmenspende für Peter He- chenberge r 1000.- Kath Maler, Ebbs, Kaiserbach 29 500.- Urananri HXIO.- E1ten Rieser zur Taufe ihres Enkels Bernharc. Tiomas 500.- MeliaIpe 1COO.- Ungenannt 00.- Ar.äßlich der Taufe vcn Simone In- grid Monika 50.- Zum Gedenken an Erwin Tischler Allen Spendern sagt ein herzliches »Ver- gelt's Gott« Euer Pfarrer Skilehrer aus dem Bezirk Kil.zbühel erfolgreich Bei der kürzlicI in Alpbach durchgeilihrten Tiroler Ski lehrermeisterschaf: konnten sich auch Läuferinnen und Läufer aus dem Bezirk Kitzbühel hervorragend plazieren. So konnte de Westenc.orfer ii Rosi Aschenwald mit einer Zeit von 1.06, 16 M:natenTiroic: Skischulmei- sterin 1987 we:den und damit die ehemalige Weltcup-Uuferin Monika Kaserer u----i über zwei Sekunden d:stanzieren. Bei den Herren wurden in 1er AlIgem. Klasse Gerhard Krah- bichler vor-c'-er Skischule Kitzbühel und in der Altersklassel Georg Pirmoser aus Ksenje- weils dritte. In der Mannschaftswerting be- legte die Skis ehule Kitzbühel hinter dem Team des Bundessportheimes St. Crnistoph den her- vorragender zweiten Platz. Die Skischule Bri- xen i.Th. landete r. zehnter Siehe. Evangelische Gottesdienste:
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