Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 2. Mai 1987 Kitzbüheler Anzeiger Seite 17 diskutiert. Der allgemeine Läuferschwund bereitet den Verantwortlichen große Sor- gen. In einer Befragungsaktion wird ver- sucht werden, die Probleme klar zu erken- nen und nach Möglichkeit zu lösen. Hier wurden viele Fragen vom Skating bis zur Streckenverkürzung diskutiert, um den Koasalauf noch attraktiver machen zu kön- nen. Vorallem will man den kritischen Punkt bei der Engstelle Reith verbessern. Durch die Erstellung des Golfplatzes in Kitzbühel ist auch die Frage eines neuen Startplatzes aktuell. Trotz dieser vielen Fragen und Probleme geht das Organisationskomitee des Koasa- laufes mit viel Schwung und Optimismus auf den Int. Tiroler Koasalauf 1988 los. Bei den Sprechtagen, die unser Natio- nalrat Dipl.-Vw. Michael Horn in letzter Zeit in verschiedenen Bezirksorten abge- halten hat, wurde auch immer wieder die Frage nach den neuen »Milchgesetzen« gestellt. Bekanntlich hat das Parlament im Februar dieses Jahres eine »Marktord- nungsnovelle« beschlossen, die auf der ei- nen Seite den Ab-Hof-Verkauf neu regeln und auf der anderen die ständig steigende und nicht mehr absetzbare Flut an Milch eindämmen soll. NR Michael Horn gibt hier einen kurzen Oberblick über die neue Gesetzeslage. Ab-Hof-Regelung Ziel der Novelle ist die Legalisierung des bisher gesetzlich ungedeckten Ab- Hof-Verkaufes von Milch und Milchpro- dukten. Milchbauern, die bis 30. Juni 1987 einen Ab-Hof-Verkauf anmelden, erhalten, soferne sie eine Einzelrichtmen- ge (Lieferrecht an die Molkerei) besitzen, eine Jahresfreimenge von 1800 kg (ent- spricht etwa der halben durchschnittli- chen jährlichen Milchleistung einer Kuh bzw. knapp 10 Wo der durchschnittlichen Einzelrichtmenge) und soferne sie keine Einzelrichtmenge besitzen, eine Jahres- freimenge von 5400 kg für den Ab-Hof- Verkauf. Die unentgeltliche Abgabe von Milch und Milchprodukten an Auszügler und an nahe Verwandte ist beitragsfrei. Beitrags- frei ist außerdem die Milch, die auf der Alm direkt an Verbraucher abgegeben wird. Die Abgabe von Milch und Milch- produkten im Rahmen der bäuerlichen Gästebeherbergung fällt unter die Frei- menge. Der gemeldete Ab-Hof-Verkauf wird nicht in die Einzelrichtmenge eingerech- net, das heißt durch den gemeldeten Ab- Hof-Verkauf wird das Lieferrecht an die Molkereien nicht reduziert. Für Ab-Hof- Verkäufe von Milch und Milchprodukten gelten ab 1. Juli 1987 je Kilogramm fol- gende Pauschalbeträge, die über den zu- 5. Mai: Sprechtag von Bundespräsident Waldheim Bundespräsident Dr. Kurt Waldheim hält anläßlich seines Tirol-Besuches am Dienstag, 5. Mai, in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in Innsbruck, neues Landhaus, 1. Stock, Zimmer 102, einen Sprechtag ab. Anmeldungen zu diesem Sprechtag sind schriftlich oder telefonisch an die Bera- tungs- und Beschwerdestelle, 6020 Inns- bruck, Landhaus, Tel. 05222/28701, KI. 711, zu richten. U•U••U••.U.UU..U..•I..RU. Inserieren bringt Erfolg! •••U••UU..U......UU....... ständigen Molkerei- bzw. Käsereibetrieb verrechnet werden: Milch 1,50 S/kg (bisher 3,00 S/kg) Rahm 7,00 S/kg Topfen 7,00 S/kg Käse 10,00 S/kg Butter 12,00 S/kg sonstige Erzeugnisse 1,50 S/kg Diese Pauschalbeträge sind für Ab- Hof-Verkäufe über der Jahresfreimenge zu entrichten. Die Mittel, die durch diese Pauschalbeträge aufgebracht werden, werden zur Absatzförderung von Milch und Milchprodukten im Inland verwen- det. Zulässige Arten des Ab-Hof-Verkau- fes: Milch: Nur ab Betrieb unmittelbar an den Verbraucher und nicht auf Märk- ten, kein Verbringen (keine Lieferung des Bauern an Konsumenten) Herkömmliche Produkte (einschließ- lich Rahm): Ab Betrieb und auf tradi- tionellen Bauernmärkten; kein Ver- bringen Bäuerliche Betriebe ohne Einzeiricht- menge dürfen unmittelbar an Verbrau- cher im bisherigen Umfang liefern. Kontrolle und Strafbestimmungen: Ab-Hof-Verkäufer müssen Aufzeich- nungen über die verkauften Mengen füh- ren. Die Kontrolle erfolgt durch die Be- zirkshauptmannschaften. Dieser sind die Aufzeichnungen vorzulegen und Aus- künfte zu erteilen. Bei unbefugtem Ab- Hof-Verkauf ist eine Verwaltungsstrafe durch die Bezirkshauptmannschaft aber keine Richtmengenkürzung und keine Nachzahlung eines erhöhten Pauschales vorgesehen. Der hinterzogene Pauschal- beitrag muß in einfacher Höhe an den Milchwirtschaftsfonds nachgezahlt wer- den. Dagegen besteht ein Einspruchsrecht beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Freiwillige Lieferrücknahme Ziel der freiwilligen Lieferrücknahme ist die Reduzierung der jährlichen Ge- samtanlieferung um 5 Wo, das sind etwa 120.000 Tonnen. Auf Basis der durchschnittlichen Milchanlieferung innerhalb der Einzel- richtmenge in den Wirtschaftsjahren 1984/85 und 1985/86 wählt der teilnah- mebereite Milchlieferant für das Wirt- schaftsjahr 1987/88 die Rücknahmestufe, die 5, 6, 7, 8, 9 oder 10°lo betragen kann und meldet dies bis 15. Juni 1987 an den zuständigen Be- und Verarbeitungsbe- trieb. Die Bindungsdauer beträgt ein Wirtschaftsjahr (1987/88). Die Teilnehmer an der Lieferrücknah- meaktion erhalten je Kilogramm geliefer- ter Milch eine gesetzlich verankerte Prä- mie ausgehend von 25 Groschen bei 5 % Lieferverzicht, die sich je Prozentpunkt um fünf Groschen erhöht. Bei einer Lie- ferrücknahme um mehr als 10 % wird der geleistete allgemeine Absatzförderungs- beitrag zur Gänze zurückbezahlt, minde- stens jedoch 50 Groschen. Die Prämie wird monatlich ausbezahlt. Im Rahmen einer Jahresabrechnung wird die erhalte- ne Prämie mit der tatsächlichen Anliefe- rungsrücknahme verglichen und ein all- fälliger Unterschied durch Prämiennach- bzw. Prämienrückzahlung ausgeglichen. Die Teilnehmer an der Lieferrücknah- meaktion werden monatlich über die er- haltene Prämie, und die für den Rest des Wirtschaftsjahres noch zur Verfügung stehende prämienbegünstigte Anliefer- menge, informiert. Soweit die neue Gesetzlage. Wir haben unseren Nationalrat Dipl.-Vw. Michael Horn gebeten, auch weiterhin über ak- tuelle Themen aus dem Parlament zu be- richten und freuen uns über die gute Zu- sammenarbeit mit dem Abgeordneten des Bezirks. Standesamt St. Johann in Tirol: Standesfälle in der Zeit vom 13. bis 19. April 1987 Geboren wurden: ein Andreas dem Andreas Embacher und der Agnes, St. Jakob i.H.; eine Sylvia Dietlind dem Karl Meusbur- ger und der Christine, Kirchdorf i.T.; ein Martin der Veronika Maier, Kitzbü- hei; ein Klaus der Veronika Maier, Kitzbü- hei; ein Michael dem Michael Reiter und der Elfriede, Fieberbrunn; ein Stefan Martin der Andrea Schott, Kitzbühel; ein Florian dem Thomas Zwertetschka und der Angelika, Jochberg; eine Corinna dem Josef Schachner und der Annemarie, Söll. Milch-Marktordnungsnovelle Praxisgerechte Neuregelung für den Milch-Ab-Hof-Verkauf und Reduzierung des Milchüberschusses durch freiwillige Lieferrücknahme Nationalrat Michael Horn berichtet
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