Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 8. August 1987 Kitzbüheler Anzeiger Seite 3 Beteiligen Sie sich am Erfolg des größten, heimischen Geldinstitutes 6,5 Prozent undnochmehr II KI BUHELER ANLEIHE variabel 4x in Kitzbühel sowie in St.Johann, Kirchberg, Fieberbrunn, Westendorf, Hopfgarten, Kössen Kitzbüheler -Anleihe variabel 1987-97 Ergänzungskapital-Anleihe der Sparkasse der Stadt Kitzbühel mit Zinsanpassung Nominale: s5.000.000. Verzinsung: jährliche Anpassung an die Sekundärmarktrendite für Bankanleihen, 6,5 %für die l . Zinsperiode30. 9.87-31.12.87 Laufzeit: lOJahre bis31.12.1997 Ausgabekurs: 100% Rendite: 6,5% p.a.fürdie 1. Zinsperiode 1987 Tii'gung: am Ende der Laufzeit zum Nominaiwert Stückelung: 31.000.— Zeichnungsfrist: 1.9.1987 - 30.9.1987 KÜRZUNGEN UND VORZEITIGER ZEICHNUN3SSCHLUSS VORBEHALTEN Auszug aus den Veranlagungsbedingungen ZEICHNUNGSSCHEIN/RESERVIERUNG Ich (Wir) zeichne(n) prospektgemäß Nom. S ........................Kitzbüheler-AnIeihe variabel 1987-97 mii Zinsschein 1. 1. 1988 und ff. (Wertpapier-Kenn-Nr. 047700), zahlbar am 30. 9.1987. Diese Anleihe ist eine Ergänzungskapital-Anleihe gemäß § 12 Abs. 7 Kreditwesen- gesetz 1979, BGBl. Nr. 63/1979, in der assung der Novelle 1986, BGBl. 325/1986. Die Zinsen werden ährlici im Nachhinein am 1. 1. eines jeden Jahres aus dem Reingewinn des vorangegangenen Jaires gezahlt. Die Anleihestücke sind in Sammelverwahrung zu nehmen. Auftraggeber ............ Depotnummer Der Kaufpreis ist dem Korb (Nummer: anzulasten. Ort, Datum- ------------------------- ------------------- Auftragstestätigung Die Forderungen aus diesen Teilschulcver- scf'raibungen sind genäß §12 Abs.7 des Kre- ditwesengesetzes so vereinbart, daß das ei - ige- zaH e Kapital 2.1 der Anleiheschulcnerjn bis 31. Dezenber 1997 unter Verzicht auf die außerordentli- che und ordentlich e Kündigung seitens der Anleiheschuldner n undderAnleihegläubi- ger zur Verfügunggestellt wird; 2.2 nur verzinstwerden darf, soweit die Zinsen im Reingewinn thandelsrechtlicher Ge- winn unter Berücksichtigung der Nettcver- ändersngen von Rücklagen) der Anleihe- schuldnerin gedeckt sind; sollte dies ii ei- ner Zinsperiode nicht der Fall sein, ver- pflichtet sich die Anleiheschuldnerin die Zinsenzahlung in einer der beiden Folge- periocen nachzuf-olen. Dies unter de - ge- setzlichen Bedingung eines entsprecieri- den Reingewinnes in den Folgeperioden; 2.3 vor Liquidation nu - unter anteiligem Abzug der während seiner Laufzeit angefall€ nen Nettoverluste der Anleiheschuldnerjr zu- rückgezahlt werden darf und 2.4 im Liq Jidationsfal der Anleiheschuldr erin erst nach Befriedic ung oder Sicherstel; ung jener Forderungen zurückzuzahlen ist, die weder Eigen- noch Partizipationskaoital darstellen. Geschäftsstelle
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