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Zur Wiedervereinigung von Kitzbühel-Stadt und -Land vor 50 Jahren Kitzbühel, gegen Süden. Verlag Franz Reisch, 1910. Von links: Gaisberg. 1789 m, Großer Gebra, 2059 m, Sonnsptze, 2064 m, Staffkogel, 2116 m, Laubkogel, '71 m, Saalkogel, 2009 m, Tritkogel, 2066 in, Tor, Gamshang, 2180 in, und Schütz, 20.59 rn. Vorne rechts der alte Tiefenb.runr.erStal/. Kitzbühel mit dem Wilden Kaiser; vorne die alte Bahnhofstraße, jetzt Josef-Pirchl-Straße. Links die Villa Ginisberger, heute Hotel »Erika« (Benedikt Schorer), daneben das Haus Haid, jetzr Dr. Zeno Siengalewicz; rechts der Straße die Villa Dewina (Sieglinde Polland) und vorne rechts der ehem. Blurner1pavilloi Fager, heute im Besitz von Gusti Wilkens geb. Rainer, Juweliersgatrin in A5remen. Am Rande vermerkt. Das Haus Haid bildete die Ge- meindegrenze zwischen Ki!zbü hei-Land und Kitzbühel-Stadt. Das Haus gehörte zu Kitzbü- hel-Land, der Hausgarten zur Gemeinde Kitzbühel-Stadt Zwischen Haus und Garten der Tagwerkerstei,g hinauf zu Exenweid. Im Haus Haid wohnte vor der Zusammenlegung der Hauptschullehrer und Theresienriter Peter Scheider. Er gehörte dem Gemeinderat von Kitzbühel-Lana an. A!s er dann in die Franz-Reisch-Straße übersiedelte, mußte er sein Ge- meinderatsmandat zurücklegen, Er befand sich ja nun in einer »auswärtigen« Gemeinde. Seite 8 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 19. März 1988 IV. Teil und Schluß Fortsetzung der Protokolle und Be- richte der Gemeinde Kitzbühel-Land 19. November 1937: Vereinigungsbe- schluß des Gemeindetages Kitzbühel- Land: Der Vorsitzende Bürgermeister Ni- kolaus Gasteiger brachte dem Gemeinde- tag das Resultat der Verhandlung vom 12. November 1937 betreffend die Vereini- gung von Kitzbühel-Stadt und Kitzbü- hel-Land, stattgefunden im Rathaus in Anwesenheit der beiden Landesräte Dr. Hans Peer und Johann Obermoser und der beiden viergliedrigen Verhandlungsaus- schüsse der Stadt- und Landgemeinde zur Debatte und zur Beschlußfassung zur Kenntnis. Nach verschiedenen Wechselre- den wurde einstimmig felgender Beschluß gefaßt: Einer Teileingemeindung in der Größe, wie bei der Besprechung am 12. November 1937 vorgeschlagen wurde, kann auf kei- nem Fall Folge gegeben werden, weil durch die Entnahme dieses Teiles der Gemeinde Kitzbühel-Land die Weiterführung der Gemeinde im gleichen Maße, wie bisher, nicht mehr gegeben wäre. Sollte die Vereinigung der Gemeinde Kitzbühel-Land mit der Stadtgemeinde Kitzbühel von Seite der Landeshaupt- mannschaft für Tirol beschlossen werden, ist der Gemeindetag nur be genauer Ein- haltung der nachstehend vom Gemeindetag aufgestellten Bedingungen einverstanden: Die Grundsteuerzuschläge dürfen in- nerhalb von 30 Jahren vom Tage der Verei- nigung an den Saz von 400 Prozent nicht übersteigen. Die GeDäudesteuerzuschläge ein- schließlich des Beleuchtungsbeitrages dür- fen innerhalb von 30 Jahren den Saltz von gemeinde übernommen werden. In den Gemeindetag Kitzbühel-Stadt müssen mindestens fünf Gemeindetags- mitglieder vom Bauemstand auf eine Dau- er von 20 Jahren berufen werden. Den Gemeindetagsmitgliedern des Bauemstandes muß es freigestellt werden, daß sie aus den Gemeindetagsmitgliedern des Bauernstandes den ersten Vizebürger- meister und einen Gemeinderat (Stadtrat) wählen dürfen. Alle diese Punkte müssen durch ein Landesgesetz festgelegt werden. Sollten die aufgestellten Bedingungen nicht vollinhaltlich von der Landeshaupt- mannschaft für Tirol anerkannt werden, wird das Recht zu neuen Verhandlungen begehrt. Das Gesetz über den Zusammenschluß, veröffentlicht im Lan- desgesetzblatt 1937, XIX. Stück, herausge- geben und versendet am 30. Dezember 1937, hat folgenden Wortlaut: 63. Gesetz vom 6. Dezember 1937 über die Vereinigung der Ortsgemeinde Kitzbü- hel-Land mit der Ortsgemeinde Kitzbühel- Stadt. Der Landtag hat beschlossen: Die Ortsgemeinde Kitzbühel-Land hört auf, eine selbständige Ortsgemeinde zu sein und wird mit der Stadtgemeinde Kitzbühel zu einer Ortsgemeinde mit dem Namen »Stadtgemeinde Kitzbühel« verei- nigt. Die neue Stadtgemeinde Kitzbühel tritt in die Rechte und Pflichten der bisheri- gen Ortsgemeinden Kitzbühel-Stadt und Kitzbühel-Land ein. In der neuen Stadtgemeinde Kitzbü- hel werden für ihr ganzes Gebiet die Ge- meindeabgaben mit demselben Ausmaß 600 Prozent nicht übersteigen. Der Wasserzins der Landgemeinde muß dem Wasserzins der Stadtgemeinde angeglichen werden. Die Angestellten der Landgemeinde Kitzbühel, Sekretär Hans Maiki, Wach- mann Klaus Enn und der Kanzleiangestell- ten Julie Koprovsky nssen mit ihren vollei Rechten, welcie ihnen von der Landgemeinde zuerkannt sind, in d:e Stadt-
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