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Samstag. 2. April 1988 k,31zbühekr)KA nzeIger Seite 9 Singvige1-Studie am Kitzbüheler Schattberg Rückkehr der Singdrossel aus den Mittelmeerländern Die Arnel (Schwarzdrossel) mit dem weißer. Kopf im Kitzbüheler Schulpark. Den 3sterurlaub des Wiener Biologie- Studenten Thomas Zuna-Kratky bei seinen '3roJeltern am K:tzbüheler Schattberg be- nutzten wir, um eine kurze Singvögel-Stu- die zu 'erfassen. Thomas, Mitglied der österreichischen Gesellschaft für Vogel- kundeur.d beauftragter »Vogelkartierer« der Stadt Wien, Jahrgang 1968, verließ sich bei der Verfassung dieser Studie nicht nur auf sein scharfes Auge, sondern auch auf sein Gehör, das ihn befähigt, trotz seiner Jugend. sämtliche Vogelstimmen in der Natur zu er- keinen. Kurz nach dem Morgengrauen des 31. MArZ 1988 erfolgte die Begehung vom Schattberg (ca. 800 m über NN) bis zum Schul- und Stadtpark, unter Einschluß des Mi:telteiles des Gänsbaches. In diesem Re- vier und andiesemTag wurden insgesamt 20 Singvögel ausgemacht. Das Vogelhonrert in Kitzbühel beginnt im Frühjahr mit der Am- sei, die cann auch bei Sonnenuntergang der letzte Singv3gel ist, der uns erfreut. Amsel (Schwarzdrossel): Die Männchen grenzen singend ihre Reviere ab. Standvcgel. Singdrossel, verwandt mit der Amsel. Zugvcgel, kommt im März aus Italien bzw. Spanien zurück.. Wacholderdrossel, selten am Schatt- berg- brütet am Schwarzsee. Haubenmeise, vornehntlich im Nadel- wald, is: im Winter dankbar für die Futter- häuschen. Wintergoldhähnchen, kleins:er Vogeh Eirrcpa-, grün mit gelbem Scheitel, feine, leise, hohe Stimme. Fichtenkreuzschnabel, im Nidehwa1d, ge kreuzier Sch ria3el, Wandervogel, komm: nicht eCes Jahr auf den Schattberg. Rotkehlchen, Strichvogel, besonders schöner Gesang. Haus rotschwa nz, Zugvogel, besonders schöner Gesang. Hausrotschwanz, Zugvogel, kommt zu- rück aus den Mit:elmeerländern. Zaunkönig, Standvogel, bleibt in seinem Revier. Kohlmeise, mit schwarzem Kopf, Strich- vogel. innemeise, mit weißem Nackenfleck, Liberwiegend im Waldrevier. Kleiber (Spechtmeise), Standvogel, tril- lert. Buchfink, Strichvogel, singt im typi- schen Buchfinkenschlag. Grünling (Däumling), trillert gequetscht. Haussperling (Spatz), Stadtvogel, am Schattberg erst seit etwa 20 Jahren hei- misch. Gimpel (Dompfaff), charakteristisch durch sanfte Pfiffe. Schwanzmeise, helle Brust, langer Schwanz (Pfannenstiel). Bachstelze, kommt mit der Schneesch- melze; Standplatz Gänsbach-Sperre. Wasseramsel (Wasser-Star), rötlich- braun mit weißer Kehle, spitze Rufe, Ge- sang selten. Grauspecht, selten am Schattberg. Im Kitzbüheler Boten (Martin Ritzer) vom April 1909 fanden wir eine kurze Sing- vögel-Studie, die erste und bisher einzige für unser Gebiet. Bemerkenswert darin, daß ausdrücklich vermerkt wurde, daß ein Am- selpaar noch nicht beobachtet werden konn- te. Dieser Vogel hat sich aber seit dieser Zeit vom Zugvogel zum Strich- bzw. Standvogel entwickelt! Stadtamt Kitzbühel: Kundmachung über die Änderung von Flächenwidmungsplänen Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 24. März 1988 beschlos- sen, den Entwurf über die Anderung des Flächenwidmungsplanes gemäß §§ 26, 28, Tiroler Raumordnungsgesetz, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 31. März 1988 bis 29. April 1988 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgemeinen Einsicht auf- zulegen. Der Entwurf des Anderungsplanes sieht die Umwidmung der Gpn. 3744/2, 3744/3, 3745, 3746, 3766/2 und der Bp. 763 je KG Kitzbühel-Land (Polly Hillbrunner, Kitz- bühel, Haldenhof) von Freiland in eine Son- derfläche im Freiland für die Errichtung eines Kur- und Vital-Centers vor. Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 24. März 1988 beschlos- sen, den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß §§ 26, 28, Tiroler Raumordnungsgesetz, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 31. März 1988 bis 29. April 1988 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgemeinen Einsicht auf- zulegen. Der Entwurf des Änderungsplanes sieht die Umwidmung von Teilen der Gpn. 166/2 und 167/1 (Voglfeld) und der Gpn. 225/1 und 225/12 (Areal Bundeshandelsakademie und Hauptschule) je KG Kitzbühel-Stadt von einer Hauptverkehrsfläche in Freiland so- wie die Umwidmung eines Teiles der Gp. 173/1 (ehemaliger Holzlagerplatz Hansl- mühle, jetzt Parkplatz), KG Kitzbühel- Stadt, von Mischgebiet bzw. Kerngebiet in eine Hauptverkehrsfläche entsprechend dem derzeitigen Verwendungszweck vor. Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 24. März 1988 beschlos- sen, den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § § 26, 28, Tiroler Raumordnungsgesetz, LGB1. Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 31. März 1988 bis 29. April 1988 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgemeinen Einsicht auf- zulegen. Der Entwurf des Änderungsplanes sieht die Umwidmung von Teilen der Gpn. h66/2 und 167/1 (Voglfeld) und der Gpn. 225/1 und 225/12 (Areal Bundeshandelsakademje und Hauptschule) je KG Kitzbühel-Stadt von einer Hauptverkehrsfläche in Freiland so- wie die Umwidmung eines Teiles der Gp. 173/1 (ehemaliger Holzlagerplatz Hansl- mühle,jetzt Parkplatz), KG Kitzbühel-Stadt von Mischgebiet bzw. Kerngebiet in eine Hauptverkehrsfläche entsprechend dem derzeitigen Verwendungszweck vor. Jeder, dem die Stellung eines Gemeinde- bewohners zukommt, hat das Recht, inner- halb der Auflegungsfrist zu diesen Entwür- fen schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister: Hans Brettauer Ortsstelle Kitzbühel: Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der Ortsstelle Kitzbühel des Österreichi- schen Roten Kreuzes am Freitag, den 8. April 1988, um 19.30 Uhr im Rettungs- heim Kitzbühel. Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsstellenleiter Feststellung der Beschlußfähigkeit Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung Tätigkeitsberichte Kassabericht, Stellungnahme der Rech- nungsprüfer und Entlastung Neubestellung der Kassenprüfer Angelobung der neuen Mitglieder Auszeichnungen und Beförderungen Wahl der Delegierten zur Bezirksgene- ralversammlung Wahl des Schulungsbeauftragten Grußworte der Ehrengäste Allfälliges Die Jahreshauptversammlung ist be- schlußfähig, wenn mindestens die Hälfte al- ler aktiven Mitglieder anwesend sind. Falls die Versammlung zur festgesetzten Zeit nicht beschlußfähig ist, wird der Beginn um eine halbe Stunde verschoben. Nach Ablauf der Zeit ist die Versammlung ohne Rück- sicht auf die Zahl der Anwesenden be- schlußfähig. Alle Mitglieder werden gebeten, vollzäh- lig und soweit vorhanden in Uniform zu er- scheinen.
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