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Samstag, 16. April 1988 VJbbübcler eLAnzeiger Seite 45 In den letzten Jahren ist es mit Hilfe der Einkaufszentren-Regelung im Tiroler Rau- mordungsgesetz immer wieder gelunge, überhitzte Entwicklungen hintanzuhalten. In diesem Zusammenhang vereinzelt vorge- kommene Übertretungen des § 16b des Tiro- ler Raumordnungsgesetzes habe ich stets auf das schärfste verurteilt. Dagegen wird mit allen zu Gebote stehenden Mitteln vorge- gangen. Die Spruchpraxis der Höchstgerichte macht dies dem Land allerdings nicht gerade leicht. Die derzeit in Begutachtung stehende Bauordnungs-Novelle wird aber eine Ver- besserung der rechtlichen Zugriffsmöglich- keiten mit sich bringen. Das Land steht zu einer klaren und konsequenten Anwendung der Einkaufszentren-Regelung des Tiroler Raumordnungsgesetzes, muß dabei aber ebenso strikt auf dem Boden der Rechtsstaat- lichkeit bleiben. Die unerlaubte Vergröße- rung der Nutzfläche eines Supermarktes in Wörgl hat intensive Überlegungen hinsicht- lich einer Verbesserung der rechtlichen Grundlagen im Rahmen der Bauordnungs- Novelle ausgelöst. Der § 16b des Tiroler Raumordnungsge- setzes ist weiterhin uneingeschränkt und konsequent anzuwenden. Sicherlich zwingt die Haltung des Verfassungsgerichtshofes in dieser Frage mittelfristig zu einer weiteren Überprüfung dieser Raumordnungsbestim- mung. Keinesfalls wird es aber zu einem ersatzlosen Wegfall dieses Instrumentes kommen können. Grundsätzliche Überle- gungen, wie künftig die raumordnerische Steuerung der Großformen des Handels er- folgen könnte, werden schon seit geraumer Zeit von der Untergruppe »Handelskonzept« des Tiroler Raumordnungsbeirates und von einem eigens mit dieser Aufgabenstellung betrauten Arbeitskreis angestellt. Die Sicherung der Nahversorgung kann nicht vom Land allein getragen werden. Ich appelliere in diesem Zusammenhang an die Gemeinden, den Bemühungen des Landes zu folgen, die Instrumente des Raumord- nungs- und des Baurechtes im bestmögli- chen Maße zur Verhinderung von Fehlent- wicklungen einzusetzen. Darüberhinaus ist eine Reihe von Rechts- bereichen grundsätzlich geeignet, zur Siche- rung der Nachversorgung beizutragen. Zu nennen sind etwa das Gewerbe- und das Wettbewerbsrecht sowie das Abgabenrecht. Es handelt sich hiebei durchwegs um bau- rechtliche Regelungen. Vor rund einem Jahr habe ich die Arbeitsgruppe »Nahversor- gungssicherung« eingesetzt mit dem Auf- trag, diesbezügliche Möglichkeiten zu prü- fen und Empfehlungen an den Bund auszuar- beiten. Betriebe des nahversorgenden Handels und Gewerbes sollen auch künftig für ei- nen möglichst großen Teil der Tiroler Bevöl- kerung zu Fuß erreichbar sein. Bedenkt man, daß beispielsweise über 40 % der Tiro- ler Gemeinden weniger als 1000 Einwohner haben, so wird klar, daß nur eine Vielzahl leistungsfähiger kleiner Betriebe des »flä- chendeckende« Nahversorgung in unserem Lande gewährleisten kann. Den Nahversor- gungsbetrieben muß ein ausreichender Existenzspielraum verbleiben. Bei allem Bekenntnis zu marktwirtschaftlichen Abläu- fen darf der Konzentrationsprozeß im Han- del nicht soweit führen, daß durch die Ver- drängung von Kleinbetrieben säumlich opti- male Versorgungsstrukturen gefärdet wer- den. stitionen - wieder verschuldet. Die Ver- schuldungsfrage ist, wie vor 50 und 100 Jahren, wieder aktuell. Anton Flecksberger 1200 Jahre Brixen un Brixenthal Michael Gruber Aus Lauterbach stammte auch der obriste Hauptmann der Bauern im Salzburger Bau- ernkrieg 1525 Michael Gruber, der mit sei- nen Brixentaler, Pinzgauer und Pregauer Bauern und Knappen in Schladming dem steirischen Landeshauptmann Sigmund von Dietrichstein gefangen nahm und auf die Burg Hohenwerfen brachte. 1526, nun Hauptmann des Erzbischofs von Salzburg, ließ Michael Gruber den Pinzgauer Hauptmann im Brixental, Niklas Scheßwenter, und die Gaismaierischen Knechte im Brixental gefangennehmen und nach Kitzbühel und nach Zell im Pinzgau abführen. Der Tiroler Bauernführer Mi- chael Gaismaier leitete 1526 die Belagerung der Stadt Radstadt im salzburgischen Ennstal. Geboren wurde Michael Gruber auf dem Mesen- oder Mösellehen (heute Gruber- bauer) in Lauterbach, das sein Großvater Niklas Gruber »aus dem Pinzgau« erwarb. Als Verwalter des Bergwerks am Jufen er- baute Michael Gruber neben dem Pangeri- schen Wirtshaus in Kirchberg ein Haus. 1526 wurde Gruber Bergrichter im Brixen- tal und 1527 auch im oberen Pinzgau. Von seinen Brüdern erbauten Christof und Wolf- gang - beide Ausschußmänner des Berg- werks im Brixental, die Gruberhäuser am Brixenbach und an der Krautleiten in Lau- terbach. Von Flecksberger Landesrat Komm.-Rat Christian Huber: Zur Sicherung der Nahversorgung Unsere Telefonnummern: Wie kam es zur Gründung 22 36 oder 25 76 der ersten Raiffeisenkasse in Tirol in Kirchberg Heuer werden es 100 Jahre, daß in Kirchberg die erste Spar- und Darlehens- kasse in Tirol durch den damaligen Ob- mann der Bezirksgenossenschaft (heute Bezirkskammer) der Landwirte, dem nachmaligen Landtagsabgeordneten und Landeskulturratsbeisitzer, Anton Flecks- berger, gegründet wurde. Anlaß zur Kassengründung war ein Ju- genderlebnis der Mutter des Kassengrün- ders. Im Jahre 1834 mußte Georg Waich we- gen 200 Gulden, die er nicht zurückzahlen konnte, seinen Hof zu Pendi an Josef Kurz verkaufen. Mit seiner Frau Maria Filzer - eine Großtante von Weihbischof Dr. Johann Filzer - zog Georg Walch auf das Payrgütl, das seine Frau 1836 von ihrem Bruder Rupert Filzer übernahm. Die vier Kinder, zwei Söhne und zwei Töchter, mußten »in den Dienst«. Die äl- teste Tochter Maria kam auf den Hof ih- res Onkels Josef Filzer, der 1823 die Erbin der Höfe Unter- und Obergaux, Ursula Landmann, heiratete. Sechs Jahre vorher, 1828, war auch An- ton Flecksberger, ein Sohn des Pölimül- lers und Janisbauern Johann Flecksberger und der Elisabeth Landmann, auf den Hof seiner Tante Ursula Landmann, den er 1843 erbte, gekommen. Die beiden »Annehmkinder« haben dann 1845 geheiratet. Um die vielen Zwangsverkäufe von Bauernhöfen zu ver- nindern, hat dann deren Sohn Anton Flecksberger in Kirchberg die erste Raiff- eisenkasse in Tirol gegründet und - mit anderen - die Errichtung einer Landes- hypothekenbank angeregt. Die seit 100 Jahren im Landtag und im Landeskulturrat diskutierte Verschul- dungsfrage des Bauernstandes konnte erst im Jahre 1938 unter den Landesbauern- führern Jörg Wurm (aus Stumm) und Sepp Landmann (aus Oberndorf) mit der Um- und Entschuldung gelöst werden. Um eine neuerliche Verschuldung zu verhindern, wurde ein Reichserbhofgesetz geschaffen, das aber 1945 wieder aufge- hoben wurde. Heute sind die im Jahre 1945 schuldenfreien Bauern teilweise - oft wegen Gebäude- und Maschineninve- F*lFmi)L haustechnik Störungsdienst 01- und Gasbrenner Lüftungs- und Klimaanlagen Schwimmbäder Salzburger Straße 20b 6380 St. Johann in Tirol, Tel. 0 53 52 / 25 27 Wochenend- und Feiertagsdienst: 16. und 17. April: Hanspeter Wimmer, Tel. 0 53 54 / 69 10 Samstag, 16., und Sonntag, 17. April 1988 Kitzbühel: Dr. Michael Koprowski, Kitzbühel, Notordination von 10-11 und von 17-18 Uhr, Tel. (0 53 56) 24 16. Kirchberg, Brixen: Dr. Horst Fischer, Kirchberg, Tel. (0 53 57) 33 25. Hopfgarten, Itter, Westendorf: Not-
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