Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 10 JJlzbühcler eLAnzeiger Samstag, 10. September 1988 9 Dadurch, daß ich die Möglichkeit habe, meine Meinung auf dieser Seite öf- fentlich kundzutun, muß ich mir meinen Arger über die österreichischen Gesetze in Punkto Namensgebung von der Seele schreiben. Nachdem es meine Toch- ter Denise ziemlich eilig hatte, das Licht der. Welt zu erblicken, schaffte ich es nur knapp, noch rechtzeitig ins Krankenhaus zu gelan- gen. Dort wurde ich gefragt, wie das Kind heißen soll und mir anschließend einige Zettel zur Unterschrift vor- gelegt. Diese unterschrieb ich, ohne sie mir vorher durchzulesen. Ich weiß, daß so etwas leichtsinnig ist, vor allem deshalb, weil ich ja keine Ahnung hatte, was auf diesen Papieren stand. Man muß auch bedenken, in welcher Situation ich mich befand und daß meine Gedanken logischerweise ganz woanders waren. Nun ist es soweit, daß mein Kind getauft werden soll, und mir wurde klar, daß ich damals im Kreißsaal ganz vergessen hatte, den Taufnamen bzw. Beinamen des Kindes anzugeben. Da ich aber gerne möchte, daß dieser Beiname auch im Reisepaß aufscheint, habe ich das zuständige Standes- amt angerufen, um mich zu erkundigen, was in einem solchen Fall zu tun sei. Ich wurde an die nächst- höhere Amtsstelle verwie- sen, um einen »Vornamens- änderungsantrag« auszu- füllen. 1. Dort wurde mir dann io, nach langem hin und her er- klärt, daß es mir zwar frei- steht einen solchen Antrag zu stellen - und dadurch dem Staat in Form von Stempelmarken Geld zu spenden - dieser Antrag aber mit Garantie abgelehnt werden wird, da ich ja im Krankenhaus mit meiner Unterschrift bekräfigt habe, daß mein Kind Denise hei- ßen wird. Weiters wurde ge- sagt: »... was wäre, wenn das jeder tun würde!« Ich stelle mirjetzt laufend die Frage, ob ich mit mei- nem Antrag noch weiter ge- hen soll. Immerhin wird manchen Verbrechern »kei- pe volle Zurechnungsfähig- keit« zugesagt, welche dann das Urteil bzw. das Strafaus- maß mindert. Ich frage mich, ob eine Frau, die gerade im Begriff ist, ein Kind zu gebären und bestimmt nichts angeneh- mes empfindet, wohl voll zurechnungsfähig ist. Oder ob die Unterschrift, die ich geleistet habe, überhaupt le- serlich ist. Eigentlich will ich ja gar nichts Großartiges vom Va- ter Staat. Ich will lediglich bei der Geburtsurkunde einen weiteren Namen anfü- gen. Ist das wirklich zuviel verlangt? In Österreich scheinbar schon. Da darf eine Mutter einen Monat nach Geburt ihres Kindes nicht einmal dessen Vornamen erwei- tern. Scheinbar gibt es ein Gesetz, das so etwas verbie- tet. Nur, kann mir jemand die Frage beantworten, was das den Staat angeht? Ihre Dagmar Vorbilder Die nachfolgenden Zeilen sollten sich vor allem El- tern, deren Kinder sich bald alleine im Straßenverkehr aufhalten, gut durchlesen. Daß Sie für Ihr Kind immer ein Vorbild sein werden, ist ja ganz klar. Dies gilt natür- lich auch für den Straßen- verkehr, und gerade hier müssen Sie mit besonders gutem Beispiel vorangehen. Denn spätestens wenn Ihr Sprößling in die Schule kommt, muß er das von Ih- nen Gelernte beim täglichen Schulweg anwenden. Es wäre zum Beispiel sehr falsch, wenn Sie bei »Rot« eine Straße überqueren. Besonderes Augenmerk sollten Sie auch darauf rich- Viele junge Leute träu- men davon, nach der Schule ins Ausland zu gehen. Die Gründe dafür sind vielsei- tig: Abnabelung vom El- ternhaus, Uberbrückung der Wartezeit auf das Studi- um, Land und Leute ken- nenzulernen oder ganz ein- fach, um eine Fremdsprache zu vertiefen, um sich im spä- teren Berufsleben besser be- haupten zu können. Letzt- genanntes ist wohl der sinnvollste Grund. Zur Zeit ist wohl die po- pulärste Art von Auslands- aufenthalten als Au-Pair- Mädchen nach England oder Frankreich zu gehen. Dabei sei gleich erwähnt, daß auch Burschen diese Möglichkeit offensteht. Als Au-Pair hilft man bei der täglichen Hausarbeit mit, paßt gelegentlich auf die Kinder auf und erhält als Gegenleistung von der Gastfamilie freie Kost und Logis sowie ein Taschen- geld von ca. S 2000.— im Monat. Das Sinnvolle an dieser Arbeit ist es, daß noch genügend Freizeit bleibt, um einen Sprachkurs zu besuchen. Auf eigene Faust ins Aus- land zu gehen, um sich dort dann einen passenden Job ten, daß Ihr Sohn oder Ihn€ Tochter eine Straße »rich- tig« überqueren; das heißt: Nie in Kurven oder bei ge- parkten Autos, und daß man links, rechts und nochmals links schaut, bevor man sei- nen Fuß auf die Fahrbahn setzt. Wählen Sie auch stets, wenn Sie mit Ihren Kleinen unterwegs sind, den sicher- sten und nicht den kürzesten Weg. Denn nur so können Sie durch vorbildliches Ver- halten Ihrerseits das spätere Verhalten Ihrer Kinder im Straßenverkehr beeinflus- sen. zu suchen, ist schon mit we- sentlich mehr Risiko ver- bunden. Hier scheitert es oft an der Arbeitsgenehmi- gung, denn diese bekommt man nur für bestimmte Be- rufsgruppen. Jeder, der ins Ausland will, solle sich ohnehin zu- erst mit der dementspre- chenden Botschaft in Ver- bindung setzen, um sich über die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sei- nes Gastlandes zu informie- ren. Auch über eventuelle Sozial- und Arbeitslosen- versicherungen sollte man vorher Bescheid wissen. Ganz grundsätzlich nützt ein Auslandsaufenthalt auf alle Fälle, denn man lernt eine fremde Sprache, ge- wöhnt sich an andere Sitten und muß vor allem Selbstän- digkeit beweisen - welches wiederum ein großer Plu- spunkt bei späteren Vorstel- lungsgesprächen ist. Das Wichtigste ist vor allem, daß man Zeugnisse vorweisen kann; das gilt so- wohl für die Tätigkeit als Au-Pair, als auch für alle im Ausland besuchten Kurse und Schulen, denn nur dann hat ein Jahr in der Ferne sei- nen Sinn erfüllt. Unsere Gesetze Lohnt es sich, im Ausland zu jobben?
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