Kitzbüheler Anzeiger

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Für diese Veran- staltung gibt es bei der Alpenrosenbahn eine 50% ige Fahrpreisermäßigung. Auf Grund einer Verordnung der Bundes- straßenverwaltung soll auf den Bundes und Landesstraßen die Schneeräumung nicht mehr durchgeführt werden. Wie uns dazu der Leiter des Baubezirksamtes Kufstein, Hofrat Dipl. Ing. Walter Schatz, mitteilt, müssen diese Maßnahmen aus Ersparnis- gründen eingeführt werden. »Von einer Nichträumung ist keine Rede«, schwächt Hofrat Schatz ab »wir wurden aufgefordert, mit den Überstunden sparsamer umzugegen und den Winterdienst einzuschränken«. Auch an eine generelle Kettenpflicht sei nicht gedacht, sondern nur bei starken Schneefallen an extremen Stellen und zu be- stimmten Zeiten. Auch für die Straßenmar- kierungen ist zu wenig Geld vorhanden, so- daß nur die wichtigsten Strecken markiert werden können. »Die Mittel wurden uns auf ein Drittel gekürzt, sodaß wir rundum spa- ren müssen« erklärte der Leiter des Baube- zirksamtes abschließend und wies darauf hin, daß die Sache noch nicht fix ist, da ver- schiedene Gemeinden Einspruch erhoben haben. Dazu gehören auch die Gemeinden der Region 23 (Fieberbrunn, Hochfilzen, St. Jakob i. H. und St. Ulrich a. P.), die in einer Sitzung mit den Mitgliedern des Regional- beirates einstimmig eine Resolution be- schlossen haben, die wie folgt begründet wird: Die Regionsgemeinden Fieberbrunn, Hochfilzen, St. Ulrich und St. Jakob beher- bergen in den Wintermonaten bis zu 6000 Fremdengäste, für die die Einführung einer Kettenpflicht in den Wintermonaten und Nachtstunden unmöglich ist und auf keinen Fall zugemutet werden kann. Von den Wirt- schaftstreibenden, täglichen Auspendlern u. dgl., kann eine mehrmalige Auf- und Ab- montage bei den täglichen, notwendigen Fahrten nicht gefordert werden. Die Einstellung der Schneeräumung von 10 Uhr abends bis 5 Uhr früh in den Winter- monaten auf der Bundesstraße B 164, die als einzige lawinensichere innerösterreichi- sche Straßenverbindung zwischen Tirol und Salzburg und dem übrigen Osterreich ange- sehen werden kann, und auf der Pillerseer Landesstraße ab Fieberbrunn in Richtung Waidring ist mit keinem Argument vertret- bar oder gerechtfertigt. Unsere Region ist eines der schneereichsten Gebiete Tirols und Osterreichs und wird der Schneewinkel genannt. Die vier Gemeinden haben alljährlich Millionenbeträge für die Schneeräumung der Gemeindestraße, Gehsteige, öffentli- chen Interessenentschaftswege und Güter- wege bis zu den höchsten Bergbauern aufzu- wenden, daher auch der Bund und das Land verpflichtet sein wird, die Schneeräumung auf ihren Straßen ordnungsgemäß und wäh- rend der Tag- und Nachtzeiten durchzufüh- ren, wie dies das Bundes- und Landesstra- ßengesetz vorschreibt. Das Schreiben der Marktgemeinde Fie- berbrunn wegen der Markierung der Hoch- königbundesstraße B 164, ab St. Johann bis zur Landesgrenze Salzburg, wurde nur teil- weise erhört und die Markierung nur im Be- reich vom Steilstück »Buchautal« in Fieber- brunn durchgeführt. Wegen Nichtrnarkierung dieser Bundes- straße waren in der letzten Woche drei Un- fälle mit größeren Sach- und Personenscha- den. Auch ist es für die Bürger und Straßenbenützer unverständlich, daß auf der Salzburgerseite die Hochkönigbundes- straße B 164 anständig und ordnungsgemäß markiert ist. Der Regionalbeirat der Region 23 Pillersee - bzw. die Gemeinden Fie- berbrunn, Hochfilzen, St. Ulrich und St. Ja- kob fordern daher, von der Einführung der allgemeinen Ket- tenpflicht wahrend der Wintermonate auf der Hochkönigsbundesstraße B 164 ab St. Johann bis Landesgrenze und Pillersee-Landesstraße ab Fieberbrunn in Richtung Waidrig Abstand zu nehmen. Die Schneeräumung und den notwendi- gen Winterdienst auch während der Nachtzeit auf der Hochkönigsbundes- straße B 164 und Pillersee-Landesstraße um die Uhr durchzuführen. Die Fahrbahn der Bundesstraße B 164 und Pillerseer-Landesstraße umgehend und ordnungsgemäß zu markieren, da- mit sicherlich weitere Unfälle verhindert werden können. Wie Bürgermeister Josef Bergmann (Hochfilzen) dazu feststellte, werden einer- seits die Gemeinden vom Kuratorium für Verkehrssicherheit fürdie Aktion »minus 10 Prozent« zur Verbesserung der Verkehrssi- cherheit aufgefordert, andererseits wird durch solche Verordnungen gegen die Ver- kehrssicherheit gearbeitet. Ball der Bergrettung Westendorf Samstag, den 17. September 1988 im Alpenrosensaal. Beginn 20.30 Uhr. Es spielt die aus Rundfunk und Fernse- hen (Musikantenstandl) bekannte und mit 6 goldenen Schallplatten ausgezeichnete Spitzenkapelle »Ensemble Franz Mihelic« mit seinen sieben goldenen Musikanten aus Slowenien. Die zum erstenmal im Brixental und so- mit in Westendorf auftreten. Auf zahlreichen Besuch freut sich die Bergrettung. Bezirks-Feuerwehrtag in Westendorf Der Bezirks-Feuerwehrverband Kitzbü- hel hält am Dienstag, 13. September 1988, um 19.30 Uhr im Alpenrosensaal in We- stendorf seinen 101. Bezirksfeuerwehrtag ab. Tagesordnung: Begrüßung und Eröffnung durch den Bezirks-Feuerwehrkommandanten Ober- brandrat Stefan Brunner. Gedenken ver- storbener Kameraden. Begrüßung durch Bürgermeister Jo- sef Schönacher. Genehmigung der Niederschrift des vorigen Bezirks-Feuerwehrtagen. Berichte des Bezirks-Feuerwehrkom- mandanten des Bezirks-Feuerwehrins- pektors und des Bezirks-Verbandkassiers. Neuwahlen des Kommandanten, des Stellvertreters, des Schriftführers und des Kassiers. Ansprachen von Bezirkshauptmann Hofrat Dr. Hans Heinz Höfle, Landes- Feuerwehrkommandanten Landes- Branddirektor Hermann Partl und Landes-Feuerwehrinspektor Oberrat Dipl.-Ing. Karl Bair. Grußworte der Ehrengäste. Anträge und Aussprache. Schlußwort des Bezirks-Feuerwehr- kommandanten. Gut Heil! Blut spenden, ROTES 1 hp" retten! KREUZ
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