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Samstag, 31. Dezember 198: J<jIbühekr *Anzeiger Seite 15 Goldene Hochzeit in Kitzbühel Das Jue1-ochzeitspaar mit ihren Trauzeugen. Noch m alten Jahr feiert. -i das seltene Fest zeitsmahl wurde in Gasthf »Schwarzer der Gcldnen Hochzeit Anton Widmoser Adler<. eingenommen. / und Gatt---n Aloisia geb. Kögl. Das Hoch- Die Heimatzeitung gratuliert! Großes Neujahrsfeuerwerk mit Klangwolke C r Fremdenverkehrsverband und die Neujahrsfeuerwerk, heuer erstmals mit Skischule Kitzbühel veranstalten am Sonn- Klangwolke. Zu dieser Veranstaltung gehö- tag, 1. Jänner 1989, um &30 (ihr auf der ren auch der Fackellauf und die Hexenver- Skiwies(Rasmus1eiterr_-Red B.ill) als Ge- brennung durch die »Roten Teufel«. Eintritt meinschaftsveranstaltuag das traditionelle frei! Evangelikale Freikirche Kitzbühel Gottesdienstordnung am Sonntag, 1. Jän- ner, um 9.30 Uhr, Achenweg 30, 6370 Kitz- bühel. Bibelgesprächskreis am Mittwoch, 4. Jänner, um 20 Uhr, Achenweg 30, 6370 Kitzbühel. Hausgesprächskreise: Zeit und Ort bitte telefonisch erfragen bei Daniel Lie- berherr, Seelsorger, Tel. 0 53 56 / 710 94 oder 714 25. Besucher sind herzlich willkommen! INSERIEREN BRINGT ERFOLG Gendarmeriepostenkommando Kitzbühel: Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen Aus Anlaß des Jahreswechsels und der da- mit zusammenhängenden Silvesterfeiern kommt es immer wieder zur mißbräuchli- chen Verwendung von pyrotechnischen Ge- genständen. Es wird daher aufmerksam gemacht, daß Kleinfeuerwerksartikel der Klasse II, die vorwiegend das Hauptkontingent darstel- len, von Personen unter 18 Jahren nicht be- sessen bzw. verwendet werden dürfen. Auch ist die Verwendung von Artikeln dieser Klasse im gesamten Ortsgebiet verboten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kranken-, Alters-, Kinder- und Erholungs- heimen dürfen keine pyrotechnischen Ge- genstände Verwendung finden. Weitere einschränkende Bestimmungen sind in der Straßenverkehrsordnung 1960 und im Tiroler Landespolizeigesetz veran- kert, wobei Geldstrafen bis zu 30.0005 ver- hängt werden können. Mittel- und Großfeuerwerke dürfen nur mit einer besonderen Bewilligung der Be- zirksverwaltungsbehörde abgebrannt wer- den. Die Bevölkerung wird ersucht, bei der Verwendung von Knall- oder Feuerwerks- körpern eine angemessene Zurückhaltung zu üben. U Kif bübeler n z ei* q er Impressum Verleger: Kitzbuheler Anzeiger Gesellschaft m.b.H., Kitzbühel, Schlossergasse 10 - auch Inhaber und Herausgeber. Verlagsort: Kitzbühel. Herstellungsort: WÖrgl. Herstel- ler: Druckhaus WÖrgI, Alfred Burgstaller, WÖrgl, Peter-Rosegger-Straße 3. Redaktion: Chefredakteur Engelbert Opperer, Kitzbü- hel, Schlossergasse 10, Tel. 05356/2576; Redakteur: Martin Wörgötter, Kitzbühel, Hinterstadt 17, Tel. 05356/2236.
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