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Seite 20 Kitzbüheler )eLAnzeiger Samstag, 2. Dezember 1989 Der Sparkassen-Tip der Woche von Klaus HEUBERGER, Kommerzkunden-Leiter der Zentrale Kitzbühei Tel. 0 53 56 / 47 21 Kl. 42 BÜRGES — Förderung lärmarmer Lasdcmftwallen Das Bundesministerium für wirtschaft- liche Angelegenheiten hat im Hinblick auf das ab 1. Dezeniber in Österreich geltende Nachtfahrverbot für bestimmte L.KWs ei- ne neue Aktion zur Förderung lärmarmer Lastkraftwagen geschaffen, die von der BÜRGES-Förd-.rungsbank verwaltet wird. Förderbar in dieser Aktion sind: die Anschaffung von neuen lärmar- men Lastkraftwagen (Erstzulassung) und die Lärmdämmung bei gebrauchten Lastkraftwagen durch Nachrüstung, wobei diese LKWs (worunter auch Zug- maschinen zu Nerstehen sind) eine Min- destmotorleistung von 200 KW aufweisen und bezüglich der Lärmentwicklung vom Zeitpunkt der Anschaffung oder nach er- folgter Nachrüstung den Bestimmungen des § 8b der KDV 1967 in der g21tenden Fassung entsprechen müssen. Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung: A) Persönliche Voraussetzungen: Im Rahmen dieser Aktion können phy- sische und juristische Personen sowie Per- sonengesellschaften des Handelsr--chtes um Förderung ansuchen, * die Mitglied der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft sind, * dem Fachvertand für das Güterbeför- derungsgewerbe und/oder dem Fach- verband der Spediteure angehören, * gemäß Feststellung des BÜRGES über eine aufrecht-- Gewerbeberechtigung verfügen, * das Gewerbe zum Zeitpunkt der Ein- bringung des Ansuchens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tat- sächlich ausüben, gegen die kein Verfahren zum Aus- schluß von Gewerbeausübung oder zur Entziehung der Konzession bzw. der Gewerbeberechtigung anhängig ist und über deren Vermögen kein Konkurs — oder Ausgleichsverfahren eröffnet und nicht der Konkurs mangels eines zur Deckung der Konkurskosten ausrei- chenden Vermögens abgewiesen wor- den ist. B) Sachliche Voraussetzungen: Eine Förderung im Rahmen dieser Ak- tion kann gewährt werden für Lastkraftwagen, die für den ge- werblichen Gütertransport eingesetzt werden; für die Anschaffung von neuen lärm- armen Lastkraftwagen, wenn die Erst- zulassung vom Verkehr maximal sechs Monate vor dem Einlangen des Förde- rungsansuchens bei der BÜRGES er- folgte; bei Nachrüstungen, wenn die im § 8b Abs. 2 KDW 1967, in der je- weils geltenden Fassung, vorgeschrie- bene Bestätigung maximal sechs Mo- nate vor dem Einlangen des Förde- rungsansuchens bei der BÜRGES aus- gestellt worden ist; o für maximal drei lärmarme Lastkraft- wagen pro Förderungswerber, unab- hängig davon, ob es sich um die An- schaffung von Neufahrzeugen oder um Nachrüstungen handelt; * für eigen- und/oder kreditfinanzierte Investitionen. Art und Ausmaß der Förderung: Die Förderung erfolgt, unabhängig da- von, ob es sich um eine Eigen- oder Kreditfinanzierung handelt, durch Ge- währung einer einmaligen Prämie, die * im Falle der Anschaffung eines neuen lärmarmen Lastkraftwagens 4 % der Kosten des Fahrgestells ohne Aufbau- ten sowie * im Falle der Nachrüstung 50 90 der Nachrüstungskosten, höchstens aber S 40.000.— beträgt. 9 Bei Aufnahme eines Kredites wird eine Förderung nur gewährt, wenn die Be- rechnung der Zinsen bei halbjährlicher Kapitalisierung dekursiv und netto er- folgt und eine nachschüssige Zah- lungsweise angewendet wird, sofern die effektiven Kosten des vom Kredit- nehmer angesprochenen Kredites nicht den Nominalzinssatz der zuletzt aufge- legten Bundesanleihe mit einer Lauf- zeit von mindestens 10 Jahren zuzüg- lich der dem Institut effektiv erwach- senden Barauslagen überschreiten. Veränderungen der Obergrenze des Zinssatzes durch die Auflage einer Bundesanleihe gelten jeweils vom nächsten Monatsersten an. Abwicklung der Förderungsaktion: Mit der Abwicklung der Förderungsak- tion ist die BÜRGES-Förderungsbank des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten Ges.m.b.H. im Namen und auf Rechnung des Bundesministeri- ums für wirtschaftliche Angelegenheiten betraut. Förderungsansuchen: Förderungsansuchen sind unter Ver- wendung eines Formulares, das in der Sparkasse der Stadt Kitzbühel erhältlich ist und in allen Punkten vollständig und genau auszufüllen ist (wobei die fachlich bestens geschulten Mitarbeiter der heimi- schen Sparkasse gerne behilflich sind), di- rekt oder über die Sparkasse der Stadt Kitzbühel an die BÜRGES zu richten. Welche Unterlagen Sie dafür benöti- gen, erfahren Sie bei uns in der Sparkasse. Übrigens: Die Förderung eines Last- kraftwagens in einer der anderen von der BÜRGES abgewickelten Aktionen schließt eine Förderung in dieser Aktion nicht aus. Kommen Sie jetzt in eine der zahlrei- a--hen Sparkassen-Geschäftsstellen der Sparkasse der Stadt Kitzbühel oder rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Be- suchstermin (gerne auch außerhalb der üblichen Zeiten). Verein »Junge Kitzbüheler« Am Freitag, 1. Dezember 1989, findet im Cafe »Moderne Zeiten« der nächste Hauptstammtisch des Vereins »Junge Kitzbüheler« statt. Beginn 19 Uhr. Wir würden uns über viele Besucher sehr freuen. Jahreshauptversamndung Bergrettung Kitzbühel Die Jahreshauptversammlung der Orts- stelle Kitzbühel des Österreichischen Berg- rettungsdienstes findet am Dienstag, den 5. Dezember 1989, um 20 Uhr im Gasthof »Vordergrub« mit folgender Tagesord- nung statt: Begrüßung der Anwesenden, Bericht des Ortsstellenleiters, Bericht des Kassiers, Bericht der Kassaprüfer und Entla- stung des Kassiers, Bericht des Gerätewartes, Bericht des Ausbildungsleiters, Bericht der Hundestaffel, Grußworte der Ehrengäste, Allfälliges. Evangelikale Freikirche Kitzbühel Gottesdienst am Sonntag, 3. Dezember 1989, um 9.30 Uhr, Grieshäusl, 6370 Kitz- bü-"lel. Bibelgesprächskreis am Dienstag, 12. Dezember 1989, um 20 Uhr, Grieshäusl, 6370 Kitzbühel. Hausgesprächskreise: Zeit und Ort bitte telefonisch erfragen bei Daniel Lieberherr, Seelsorger, Tel. 0 53 56 / 710 94 (71425). Besucher sind herzlich willkommen!
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