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Samsta2. 9. Dezember 1989 Vitzbübeler ~LAnzeiger Seite 23 sen, dieses Projekt zu unterstützen. Auf der Insel San Antonio ist es den Be- wohnern gelungen, selbst einen kleinen Kindergarten einzurichten. Eine engagierte Kindergärtnerin kümmert sich um die etwa 30 Kinder, die hier den Kindergarten besu- chen. Da es auf der ganzen Insel auch keine Schule gibt, erteilt sie gleichzeitig den älte- ren Kindern Grundschulunterricht. Damit der Kindergarten auf einer regel- mäßigen Basis weiterarbeiten kann, ist eine finanzielle Unterstützung notwendig. Wir suchen 50 Personen, die bereit sind, sich auf die Dauer von einem Jahr mit mo- natlich S 100.— zu »besteuern«. Wir wollen so versuchen, die Kosten für 2 Jahre Kindergartenbetrieb zu finanzieren. In diesem Zeitraum haben die Bewohner B (>V/ p TIROL In den Jahren 1972 bis 1975 war in Ti- rol eine Überbeanspruchung der Wohn- bauförderungsmittel gegeben, sodaß im Anschluß daran empfindliche Sparmaß- nahmen notwendig geworden sind. Gleichzeitig erfolgte auch eine deutliche Straffung der Förderungsrichtlinien. Der Erfolg dieser Maßnahmen bestand in der finanziellen Sanierung der Wohnbauför- derung innerhalb kürzester Zeit und auch in einer erheblichen Steigerung der Wohn- bauleistung in den 80er Jahren. So stehen dem Bundesland Tirol derzeit über 90 076 der zur Verfügung stehenden Mittel für den Neubau und die Sanierung von Woh- nungen — also bauwirksam — zur Verfü- gung. Bei der Vollziehung der Wohnbauför- derung wurde immer mehr deutlich, daß die generellen Bundesvorschriften zu we- nig auf die Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer Bedacht genommen haben. Aus diesem Grunde wurden u.a. auch vom Bundesland Tirol laufend Vorschlä- ge zur Erreichung eines größeren Gestal- tungsspielraumes der Länder ausgearbei- tet und dem Bund unterbreitet. Im Zuge der Bildung der Koalitionsre- gierung im Jahre 1986 wurde von den Re- gierungsparteien dann ein Arbeitsüberein- kommen geschaffen, das u.a. auch die Verländerung der Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung vorgesehen hat. Die Verländerung der Wohnbauförde- rung ist leider in eine Zeit gefallen, in der gleichzeitig auch eine Budgetsanierung er- forderlich wurde. Dadurch wurden die zweckgebundenen Bundesmittel um 10 % gekürzt. Darüber hinaus hat sich der Bund durch das Rückzahlungsbegünsti- gungsgesetz 1987 zu Lasten der Wohn- bauförderungen der Länder noch weiteres Geld für die Budgetsanierung geholt. Als Gegenleistung konnte die Übertragung der förderungsrechtlichen Zuständigkeit der Wohnbauförderung und Wohnhaus- sanierung auf die Länder erreicht werden. Der weiteren Forderung der Länder, auch von San Antonio auch Gelegenheit, alterna- tive Finanzierungsquellen zu erschließen und zu versuchen, den Kindergarten selbst- tragend weiterzuführen. AusdiesemGrundverkaufenwirbeimSt. Johanner Christkindlmarkt am 8. De- zember Lebensmittel und Kunsthandwerk aus Ländern der sogenannten 3. Welt. Der Gewinn kommt unserem Projekt zugute. Genauere Informationen und Unterlagen erhalten Sie unter folgender Adresse: Ak- tion 3. Welt, Selbstbesteuerung, Postfach 52, 6380 St. Johann oder Tel. ab 18 Uhr un- ter 0 53 52 / 45 53 oder 0 53 53 / 52 43. Unsere Konto Nr. bei der BTV-St. Johann lautet 837-046734. Für die Aktion 3. Welt Manfred Wimmer die Zuständigkeit für die Erlassung der zur Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung notwendigen Be- stimmungen auf dem Gebiet des Zivil- rechtes auf die Länder zu übertragen, wurde ein Jahre später entsprochen. Den Ländern steht es nunmehr frei, die Wohnbauförderung und Wohnhaussanie- rung nach den eigenen Erfordernissen und Gegebenheiten zu gestalten. Mit der am 1. März 1989 in Kraft getre- tenen Tiroler Landesordnung 1989 hat sich das Land Tirol bereit erklärt, die Selbsthilfe der Landesbewohner bei der Schaffung und Erhaltung von ausreichen- den Wohnmöglichkeiten zu fördern. Bei der Besorgung dieser Aufgaben wird nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit vorzugehen sein. Die dafür angewandten Mittel müs- sen jedenfalls diesen Zielen angemessen sein. Auf Basis dieser Grundlagen wurde in der letzten Zeit ein Gesetzesentwurf er- stellt, der die für die Abwicklung der Wohnbauförderung, Wohnhaussanie- rung und der damit zusammenhängenden — ehemaligen bzw. erweiterten Landes- wohnbaufonds — Maßnahmen vorgese- hener Förderungsinstrumente so flexibel gestaltet, daß die Gewährung einer auf die jeweiligen Bedürfnisse der Tiroler Bevöl- kerung zugeschnittenen Förderung er- möglicht wird. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, über den in den nächsten Wochen in den hiefür zuständigen Gremien zu beraten sein wird, werden die Grundsätze der För- derung geregelt. Die für die Abwicklung der Förderung erforderlichen näheren Be- stimmungen werden wie bisher von der Landesregierung durch Verordnung und Richtlinien zu erlassen sein. Im Sinne der heuer in Kraft getretenen Landesordnung 1989 wird es Ziel der Wohnungspolitik des Landes sein, dem Bürger jene Hilfe zu gewähren, die es ihm ermöglicht, mit dem Einsatz seiner eige- nen Kräfte einen angemessenen Wohn- raum zu schaffen. Wohnungspolitik wird somit nicht nur Baupolitik oder Konjunk- turpolitik, sondern vor allem Sozialpoli- tik sein müssen. Dabei wird es nicht in er- ster Linie um die Schaffung billiger Woh- nungen, sondern vielmehr um die Ertei- lung einer Hilfe für die einkommensmä- ßig schwächeren Mitglieder unserer Ge- sellschaft gehen müssen. Daraus ergibt sich auch die Zielsetzung, daß die Förde- rung in Zukunft in einem höheren Maße den wohnungssuchenden Bewohnern, ih- ren Problemen und der Entwicklung ihrer Einkommen im Lebenszyklus Rechnung tragen muß. Dabei wird insbesondere vor- zusehen sein, daß die Finanzierung der Neubauten durch dynamische Finanzie- rungsformen erfolgt, die sich der Lei- stungsfähigkeit des einzelnen anpassen. Dies bedeutet eine möglichst geringe An- fangsbelastung, die in bestimmten Zeit- räumen angehoben wird. Soweit diese steigenden Belastungen nicht durch ent- sprechende Einkommen aufgefangen wer- den können, werden weiterhin subjektive Förderungsinstrumente — insbesondere in der Form von Beihilfen — einzusetzen sein. Bei der Herstellung von Wohnobjekten sollten in erster Linie die Gesetze des Marktes gelten. Auch die gemeinnützigen Wohnbauträger sollten künftig hin ver- stärkt innerhalb des Marktes stehen und für besondere Aufgaben eingesetzt wer- den. Gemeinnützige Wohnbauträger, die ihre besonderen Aufgaben ernst nehmen, werden auch in Zukunft ein wichtiges Glied bei der künftigen Wohnversorgung in Tirol darstellen. Weiters wird mehr als bisher auf regio- nale Probleme, auf die Bevölkerungsent- wicklung, auf die Gestaltung der Wohn- objekte, auf die Art der Verbauung und vor allem auch auf die Siedlungsentwick- lung Rücksicht zu nehmen sein. Vor allem verdichtetes Bauen wird bevorzugt zu för- dern sein. Die derzeit schon überaus ~tark forcier- te Wohnhaussanierung wird weiterhin konsequent zu betreiben und insbesonde- re auf die derzeitigen Erfordernisse an- zupassen sein. Die teilweise schlechte Ausnützung von Wohnungen in Altbau- ten sollte durch eine ausgewogene Förde- rung des Ankaufes solcher Wohnungen verbessert werden. Ein besonders wichtiges Anliegen wird auch die Bereitstellung entsprechender Mittel für die Förderung sein müssen. Dies wird vor allem durch eine konse- quente Ausnutzung der derzeit schon be- stehenden Möglichkeiten und durch eine vernünftige Anpassung der Rückzahlung gewährter Förderungen erfolgen müssen. Bei der Erstellung des Entwurfes des neuen Wohnbauförderungsgesetzes wur- de auf diese Zielsetzungen besonders Be- dacht genommen und gleichzeitig eine Straffung der für die Förderung des Wohnbaues erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Landesrat Fritz Astl »Mein Ressort« Verländerung der Wohnbauförderung — Wohnbaupolitik
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