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LI Seite 18 J(J1zbühcler *LAnzeiger Samstag, 7. April 1990 Diskussionsabend mit Handelskammer- präsident Dr. Jäger Zu einer sicherlich äußerst interessan- ten Veranstaltung kommt es am Mitt- woch, dem 11. April 1990, um 20 Uhr im Festsaal der Handelskammer in Kitzbü- hel. Dr. Hansjörg Jäger, der neue Präsident der Tiroler Handelskammer und gleich- zeitig auch Spitzenkandidat der »Liste der Tiroler Wirtschaft-Österreichischer Wirt- schaftsbund« bei der Handelskammer- wahl am 22. und 23. April, stellt sich uns seine Ideen für die »Neue Handelskam- mer« der Wirtschaft des Bezirkes Kitzbü- hel vor. Handelskammer-Präsident Dr. Hansjörg Jäger stellt sich in Kitzbühel bei einem Diskussionsabend vor. Weitere Teilnehmer an diesem Diskus- sionsabend werden Wirtschaftsbund Lan- desobmann Präsident Dr. Carl Reissigel, der ÖVP-Fremdenverkehrssprecher im Parlament, Dipl. Vw. Michael Horn, und WB-Landesdirektor Dr. Peter Wörgötter sein. HK-Präsident Dr. Jäger, seit Herbst vergangenen Jahres in dieser Funktion, wird dabei seine Vorstellungen für die Zu- kunft vorstellen und steht anschließend für alle Anfragen zur Verfügung. Alle Wirtschaftstreibenden aus dem Be- zirk Kitzbühel sind zu diesem Diskussionsabend im Festsaal der Han- delskammer Kitzbühel herzichst eingela- den. Verein Junge Kitzbüheler Am Freitag, den 6. April 1990, um 19 Uhr findet der monatliche Stammtisch im Vereinsbüro statt (nicht wie in der Aus- sendung angekündigt im Cafe »Prax- mair«). Um zahlreiches Erscheinen der Vereins- mitglieder wird gebeten. 1. April! Viele unserer Leser wären damit ein- verstanden gewesen, daß man unserem berühmten »Kitzbüheler Wunderteam« ein Denkmal setzt. Unsere diesbezügli- che Ankündigung war aber genauso ein Aprilscherz, wie die Gründung des »Freiwilligen Verschönerungsvereins« im Caf »Praxmair« oder der Ausbau des Pochwerkes im Kelchalmgraben. Ebenso in den April geschickt wurden die zahl- reichen Zuschauer der angekündigten Hubschrauberdemonstration in Kirch- berg. Darüber mehr in unserem Ortsteil »Kirchberg«. Kein Aprilscherz, sondern eine Ver- wechslung bei der Montage unserer Zei- tung war Schuld an dem falschen Foto, welches wir in unserer letzten Ausgabe zum Bericht über die Ehrung der KSC- Mitglieder durch den FVV Kitzbühel brachten. Wir bitten um Entschuldigung und bringen in dieser Ausgabe die richti- gen Fotos zu den richtigen Berichten. Stadtamt Kitzbühel: Kundmachung Verbrennen im Freien Gemäß § 7 Abs. 1 Tiroler Feuerpolizei- ordnung ist das Verbrennen von Sachen im Freien sowie das Absengen von Bodenflä- chen, wenn damit eine erhebliche Entwick- lung von Flammen oder Flugbrand verbun- den ist, nur mit Bewilligung des Bürgermeisters und nur nach vorheriger Anzeige an den Feuerwehrkommandan- ten zulässig. Gemäß § 7 Abs. 3 Tiroler Feuerpolizei- ordnung ist das Verbrennen von pflanzli- chen Abfallen im Freien im ortsüblichen Umfang grundsätzlich ohne Bewilligung zulässig. Hiebei sind allerdings die erfor- derlichen Brandschutzmaßnahmen, insbe- sondere die Überwachung des Verbrennens und Nachkontrollen, durchzuführen. In den letzten Jahren sind immer wieder Fälle aufgetreten, in denen durch unange- meldetes Verbrennen von Reisig eine Alar- mierung der Feuerwehr erfolgte, die da- durch unnötigerweise auszurücken hatte. Um derartige Einsätze der Feuerwehr zu vermeiden, hat der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel mit Verordnung vom 15. 12. 1986 gemäß § 7 Abs. 3 Tiroler Feuerpolizeiord- nung verfügt, daß das Verbrennen von pflanzlichen Abfallen im Freien nur nach vorheriger Anzeige an den Feuerwehr- kommandanten zulässig ist. Gemäß § 7 Abs. 4 Tiroler Feuerpolizeiordnung dürfen bei starkem Wind oder großer Trockenheit Sachen im Freien nicht verbrannt werden. Übertretungen werden gemäß § 39 Tiro- ler Feuerpol izeiordnung streng bestraft. Die Bevölkerung wird gebeten, die oben genannten Bestimmungen, insbesondere die Meldepflicht des Verbrennens pflanzli- cher Abfälle im Freien, zu beachten, um überflüssige Alarmierungen der Feuerwehr zu vermeiden. Der Bürgermeister Friedhelm Capellari Aus dem Kitzbüheler Schützenbrief Der Monat April wird insbesondere durch zwei Veranstaltungen bestimmt. Einmal durch die jährliche Kleidersamm- 1-ing der Caritas und das andere Mal curch den Schützenball. Freitag, 6. April: Exerzieren und Stammtisch im Schützenheim. Freitag, 20. April: Jungschützen- Zimmergewehrschießen auf dem Schieß- s:and der Schützengilde. Abschluß des Winterprogramms. Samstag, 21. April: Altkleidersamm- lung der Caritas. Treffpunkt um 8 Uhr am Bahnhof. Samstag, 21. April: 20 Uhr Schützen- ball (in Tracht) im Gasthof »Schwarzer Adler«. Schild vom Gasthof »Schwarzer Adler«, e.n Werk von Schmiedmeister Toni Pich- ler, angefertigt nach einem Entwurf vom akad. Maler und Bildhauer Karl Obleit- ner. Beim »Schwarzen Adler« findet heu- er der Schützenball statt. Stadtamt Kitzbühel: Kundmachung über die Erlassung eines Bauverbotes gemäß § 11 Abs. 6 Tiroler Raumordnungsgesetz Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 27. 3. 1990 be- schlossen, für nachstehende, im Flächen- widmungsplan für das Gebiet der Stadt Kitzbühel ausgewiesene Aufschließungs- gebiete ein Bauverbot gemäß § 11 Abs. 6 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGB1. Nr. 4 / 1984, zu erlassen: Langau/Bacherwiese und Brennerfeld (jeweils gewerbliches Mischgebiet), Wink- lernfeld, Gundhabing, Klausenbach und Burgstall (sämtliche landwirtschaftliches Mischgebiet). Ein solches Bauverbot tritt, soweit es nicht früher aufgehoben wird, mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes für die vcm Bauverbot betroffenen Gebiete au- ßer Kraft. Die planliche Darstellung liegt im Stadtamt Kitzbühel, Bauamt, während der Amtsstunden zur allgemeinen Ein- sicht auf. Der erwähnte Beschluß des Gemeinde- rats der Stadt Kitzbühel tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist gemäß § 11 Abs. 6, 27 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz als Verordnung in Kraft. Der Bürgermeister Friedhelm Capellari
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