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40 Jahre Schuhplattler- und Trachtengruppe Elimau Die Trachtengruppe El/mau ?rn Jubiäumsja/r. Foto: Saudcrc.-ziEllma4 Festwagen »Hl. Fwriw'i«; auf der Wagenbrüce die alte Schwendter Kirche. Gespan de Bichl-B.äundln, Fahrer Otto l+indl ura Sebastian J'indl, Oberbichibauer. Der h1'. Flo- rian vor der KircI.e wurde im Festzug vom 7 Juni 1981 »50 Jahre Freiwillige Feuer, -,ehr« von Georg Praschberger dargestellt. Se.te 30 J{JIibühe1er ~( Anzeiaer Samstag, 11. August 1990 Die Schhp1ttler- und Trachtengruppe Ellmau feiert heuer ihr 40jähriges Be- standsjubiläum. Aus diesem Anlaß firdet vom 17. bis 19. August 1990 ein Jubi- läumsfest mit einer umfangreichen Pro- gramm statt. Das Jubiläum ist für uns aber auch ein Anlaß, um einen kurzen Rückblick auf die vier Jahrzehnte zu ma- chen. In den Jahren nach dem Zweiten Welt- krieg trafen sich in Ellmau junge Leute, die Freude am Schuhplatt-.In und am Volkstanz hatten. Im Jahre 195C schloß sich diese Gruppe zusammen und wählte den heute 78jährigen Fritz Huber zu ih- rem Obmann. Die kleine Gruppe bestand vorerst aus fünf Burschen und vier Mi.dchen sowie dem Musik-Trio »Die Boarbuam-x. Durch großen. persönlichen Einsatz gelang es den jungen Leuten, sich beim Publikum beliebt zu machen. Im Jahre 1958 über- nahm dann der aus dem Zillertal gekom- mene Heinrich Grube--, vulgo > riefträ- 600 Jahre Kirche zum hl. Ägydius in Schwendt Der Tiroler Anteil des Erzbistums Salzburg von DDr. Matthias Mayer 2. Fortsetzung Von '-0 HäLsern sollte der Vikar aLch Holz geliefert erhaten. Zu diesem le:zteren hatten sich die einst--gen Grundbesitzer bei der Gründung Jes eigenen Seelsorgsposten in Schwendt verpflichtet. Nach einem Erlaß der Bezirkshaupt- manmchaf: Kitzbiehl ZI. 1102/12 vom 12. Zur Entstehung der Seelsorge April 1919 wurde demgemäß auch iie Kalk- und Zementfabrik Perlmoos als E.esitzerin es Gutes Lettenbichl ZL einer jährlichen Abgabe von Hafer und Flachs (die .0 Geld umgerechnet wurde) unl von Holz ir Natu- ra verpflichtet und zwar auf Grund des § 55 des Gesetzes vom 7. Mai 1874, RGB1. Nr. 50. Es sei eine jährliche, 5ffertlicl rech:li- ger Heini«, die Leitung der Gruppe. Dank seines Humors gelang es »Heini«, die kleine Mannschaft zu vergrößern und im- mer mehr Auftritte zu organisieren. Auch für die Fremdenverkehrswerbung waren die Ellmauer Buam und Diandln viel un- terwegs, so auch öfters in Deutschland, Holland und in der Schweiz. Im Jahre 1970 übernahm der damals erst 21jährige Sebastian Fink die Leitung der Schuhplattlergruppe Ellmau. Dank des kameradschaftlichen Zusammenhalts und des großen persönlichen Einsatzes konnte die Gruppe auf den heutigen Stand von 25 Personen vergrößert wer- den. Neben den Tiroler Abenden in der Heimat waren die Eilmauer Schuhplattler auch bei größeren Touren im Einsatz, die sie durch ganz Europa, ja sogar bis nach Afrika und nach Island führten. Erst im Juni des heurigen Jahres waren sie auf ei- ner zweiwöchigen Tournee in England, wo sie große Erfolge verzeichnen konn- ten. Das genaue Programm für das Jubi- läumsfest bringen wir in unserer nächsten Ausgabe. Volksbühne Ellmau mit dem Stück »Der Lausbua« am Freitag, 10. August 1990, um 20 Uhr, im Schulhaus. Kartenvorbestel- lung: FVV, Tel. 23 01. che Kultusabgabe und zwar im Ausmaß eines Star Hafers, zweier Flachsraisten und ein Fuder Holz im üblichen Ausmaß einer Schlittenlast. Diese Leistung werde aus dem allgemeinen Grund der Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Gemeinde in Anspruch genommen. Diese Kultusabgabe, Samm- lung genannt, gehe auf das Jahr 1555 zurück. Da um die gleiche Zeit die Kaplanei ge- gründet wurde, handle es sich zweifellos um Leistungen, die zur besseren Dotierung dieser Seelsorgestation dienen und die Mit- glieder der Seelsorgestation aus dem allge- meinen Titel der Zugehörigkeit belasten. Das tatsächliche Bestehen dieser Kultus- abgabe sei unbestritten. Die Abgabe wurde tatsächlich seit undenklichen Zeiten vom Besitzer des Lettenbichlgutes geleistet. Für eine freiwillige Leistung finde sich kein An- haltspunkt. Von Wichtigkeit sei ferner, daß diese Abgabe in die Fassion aufgenommen wurde. Die Sammlung habe sich aber nicht etwa auf alle Höfe erstreckt, sondern nur auf eine Reihe von ganz bestimmten Höfen, auf wel- chen die Abgabepflicht als Reallast liege. Es liege also die Annahme nahe, daß dies die ursprünglichen Höfe waren, die sich zur Er- haltung des Kaplans verpflichteten, wäh- rend später dazugewachsene Höfe nicht ein- bezogen wurden. Es ist zu bemerken, daß die ganzen Abgaben, die seit Jahrhunderten immer wieder von den Eigentümern be- stimmter Höfe entrichtet werden, eine öffentlich-rechtliche Reallast sind. Schließ- lich wurde zur Begründung noch auf § 1 des
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