Kitzbüheler Anzeiger

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Neue »Schloßbergstraße« vor Fertigstellung Die neue »Schloßbergstraße« wird demnächst fl r den Verkehr freigegeben. Leistung eingetreten. Deshalb setze cn mich auch für die Wiederwahl von Mtchael Horn in den Nationalrat ein. Er hat unseren tezirk im Parlament sehr gut und erfolgreich ver- treten. So einen Mann brauchen wirauctiin den nächsten vie, Jahren in Wien. /‚m 7. Oktober so/ltn w Michael Horn unsere Vorzt..gsstimme gsben. Samstag, 6. Oktober 1990 .kjtzbüheler *Anzetqer Seite 17 Stadtamt Kitzbühel: Verordnung zur Lärmbekämpfung im Bereich der Stadt Kitzbühel Auf Grund des § 2 des Landespolizeige- setzes, LGB1. Nr. 60/1976, wird zur Abwehr ungebührlicherweise hervorgerufenen stö- renden Lärmes für den Bereich der Stadt Kitzbühel gemäß Gemeinderatsbeschluß vom 24. September 1990 verordnet: §1 Schutz vor Lärmbelästigung für besondere Tageszeiten Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten ist an Sonn- und ge- setzlichen Feiertagen überhaupt, an Werktagen in der Zeit von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 7 Uhr verboten. Dies gilt insbesondere für die Benützung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren be- triebenen Garten- und Arbeitsgeräten wie Rasenmäher, Motorsägen, Kreissä- gen, Schleifscheiben, Trennscheiben etc, sowie für das Klopfen von Teppi- chen, Matratzen, Decken und ähn- lichem. '1 Die im Abs. 1 genannten lärmerregenden Arbeiten sind außerdem in unmittelbarer Nachbarschaft von Schulen während der Unterrichtszeit, von Kirchen während der Gottesdienste, von Plätzen während Versammlungen und des Friedhofes wäh- rend Beerdigungen untersagt. 3. Die Bestimmungen des Abs. 1 finden keine Anwendung, wenn nach den örtli- chen Gegebenheiten eine Störung ausge- schlossen ist. §2 Betrieb von Modellflugkörpern und Modellfahrzeugen Modellflugkörper und Modellfahrzeuge, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, dürfen im verbauten Gebiet und inner- halb eines Bereiches von 400 m außerhalb des verbauten Gebietes nicht in Betrieb ge- nommen werden. §3 Benützung von Tongeräten Die Benützung von Rundfunk- und Fern- sehgeräten, Lautsprechern und Tonwie- dergabegeräten ist im Freien, insbeson- dere in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und Plätzen verboten, sofern dadurch störender Lärm erzeugt wird. Dieses Verbot gilt nicht für gesetzlich zulässige, öffentliche Veranstaltungen und Einrich- tungen aller Art sowie für Organe von Be- hörden, das Bundesheer sowie für Rettungs-, Feuerwehr- und Katastro- phenhilfsdienste, soweit die Verwendung von Tongeräten bei deren Einsätzen oder Einsatzübungen notwendig ist. In der Zeit der Nachtruhe, das ist von 22 bis 6 Uhr, dürfen die im Abs. 1 bezeich- neten Geräte nur in geschlossenen Räu- men und lediglich mit solcher Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Raumes, in dem sie betrieben werden, nicht mehr gehört werden können (Zim- merlautstärke). Die neu errichtete »Schloßbergstraße« bei Schloß-Kaps in Kitzbühel wurde vor weni- gen Tagen asphaltiert. Nun muß noch der 3 m breite Geh- und Radweg fertiggestellt und das Brückengeländer montiert werden, §4 Haltung von Tieren Unbeschadet der Bestimmungen des Lan- despolizeigesetzes, LGB1. Nr. 60/1976, sind Tiere so zu beaufsichtigen, daß durch sie Dritte nicht über das zumutbare Maß hinaus durch Lärm belästigt werden. §5 Strafbestimmung Übertretungen dieser Verordnung wer- den gemäß § 4 Landespolizeigesetz, LGB1. Nr. 60/1976, bestraft. §6 Geltungsbereich und Inkrafttreten Durch diese Verordnung werden beste- hende Gesetze und Verordnungen des Bun- des oder des Landes Tirol in Sinne des § 5 Landespolizeigesetz, LGB1. Nr. 60/1976, nicht berührt. Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. Kitzbühel, am 25. 9. 1990 Der Bürgermeister: Friedhelm Capellari dann wird die neue Straße für den Verkehr freigegeben. Die restlichen Arbeiten und die Begrünung werden im Frühjahr durch- geführt. Einzahlungen an die Lebenshilfe - Sektion Kitzbühel - Therapiezentrum Oberndorf Raika Ki:zbühel Kto.-Nr. 467.290 Sparkasse Kitzbühel to. -Nr. 000010-044113 F1ageban iKto.-Nr 924-23256-5 DCI IKto.-Nr 363-10073 3TV Kto.-Nr 843-030416 aika C)bendorf Kto.-Nr. 1.30111 -; 1000.— Kranzablös2 für Wa1tr Hirnsberger von \Virtschaftsb..nd Kitzbühel 1000.— Kranzablöse 2ür Wal--er Hirnsberger von Baufirma Geierich GmbH., Kitzbühel 3425.— Kranzspende für Johann Roat vor Sied- lungsgemehschaft Badhus, Kitzbühel 1000.— Kranzspende Ir Johain ioat von Familie Siller, Halleii 10000.— Spende von ungenann: 500.— Kranzablöse für Walter t-Iirn3berger vor Alpenvereir Kitzbühe 1051.81 Kranzablöse für Walter i-Iirnsberger von Dr. 1. Aumül!er, Regensburg 400.— Spende von G.sthof »Neuwirt«, Stöckl Le- nhard Wir danken herzlic - ! Inserieren bringt Erfolg?
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