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Seite 20 L{Jfzbühekr ).j1ncjger Samstag, 10. November 1990 Aus aktuellem Anlaß und besonders im Hinblick auf die kommende Wintersaison möchten wir auf einige Dinge im Zusam- menhang mit den Beschäftigungsbewilli- gungen für Ausländer hinweisen: Laut Auskunft des Arbeitsamtes Kitz- bühel ist es sinnvoll, für Ausländer, ins- besondere für diejenigen, die schon län- ger im Inland arbeiten, sofort um eine diesbezügliche Beschäftigungsbewilli- gung anzusuchen, wenn auch der Ar- beitsbeginn erst im Dezember ist. Der Antrag auf Beschäftigungsbewilli- gung sollte vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein, da dies die Bearbeitung vereinfacht, beschleunigt und vor allem Rückfragen vermieden werden. Bitte beachten Sie, daß die notwendigen Unterlagen (siehe Rückseite des Be- schäftigungsbewilligungsantrages) dem Antrag beigelegt sind. Die Lohnangaben auf der Beschäfti- gungsbewilligung sollten nicht in Form von »KV« bzw. »lt. Kollektivvertrag« ge- tätigt werden, sondern es sollten Brutto- lohnangaben gemacht werden, die nicht unter dem Kollektivvertrag liegen dür- fen, weil der Antrag ansonsten von der Arbeitnehmerseite rigoros abgelehnt wird. Wichtig ist auch eine genaue Be- rufsbezeichnung gemäß der Lohnord- nung. Erst mit Erteilung der Beschäftigungs- bewilligung können Sie Ihren ausländi- schen Arbeitnehmer bei der Gebiets- krankenkasse anmelden bzw. beschäf- tigen. Die Bundesstempelmarken über S 120.— und über 60.— sollten nicht auf den Antrag geklebt werden, sondern lediglich beigeheftet werden. Wenn die Bundesstempelmarke über S 60.— bei- gelegt ist, wird Ihnen die Beschäfti- gungsbewilligung automatisch zuge- sandt - sonst ist wiederum ein Rückruf seitens des Arbeitsamtes notwendig. Hinweisen möchten wir auch darauf, daß bei Uberziehungsfällen (das heißt bei Überschreitung des Kontingentes) der beim Arbeitsamt eingerichtete Ver- mittlungsausschuß einstimmig, das heißt auch der Vertreter der Gewerk- schaft positiv stimmen muß. Sollte sich ein Mitglied dieses Ausschusses gegen die Erteilung der Beschäftigungsbewil- ligung aussprechen - aus welchem Be- weggrund auch immer - so wird der Antrag abgelehnt. Jedenfalls sollten Sie beachten, daß Sie zur Abmeldung des Ausländers ver- pflichtet sind. Es empfiehlt sich, dem Lohnbüro den Auftrag zu erteilen, gleichzeitig mit der Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse auch die Abmel- dung beim Arbeitsamt mit beigelegter Abmeldungskarte durchzuführen. Uber Anträge auf Beschäftigungsbewil- ligung ist vom Arbeitsamt binnen vier Wochen und vom Landesarbeitsamt bin- nen acht Wochen zu entscheiden. Abschließend möchten wir noch auf eine neue Bestimmung des Ausländerbeschäfti- gungsgesetzes hinweisen, daß nämlich einem Ausländer über Antrag eine Arbeits- erlaubnis auszustellen ist für die Höchst- dauer von zwei Jahren, wenn dieser Aus- länder in den letzten vierzehn Monaten ins- gesamt 52 Wochen mit gültiger Beschäfti- gungsbewilligung beschäftigt war. Diese Arbeitserlaubnis berechtigt den Auslän- der, in jenem Bundesland, für welches die Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde, eine Beschäftigung aufzunehmen. Diese Ar- beitserlaubnis ist also nicht mehr an einen Arbeitgeber gebunden. Wenn ein Arbeitnehmer nun einen sol- chen Ausländer beschäftigt, muß er selbst- verständlich dies in seinem eigenen Betrieb tun zu den geltenden Lohn- und Arbeitsbe- dingungen einschließlich der sozialversi- cherungsrechtlichen Vorschriften und nicht zu schlechteren Lohn- und Arbeitsbe- dingungen als sie für die Mehrzahl der ver- gleichbaren inländischen Arbeitnehmer des Betriebes gelten. Der Arbeitgeber ist zwar nicht mehr ver- pflichtet, einen Antrag auf Beschäftigungs- bewilligung zu stellen, sondern muß dem örtlich zuständigen Arbeitsamt spätestens drei Tage nach Arbeitsaufnahme den Be- schäftigungsbeginn anzeigen und die we- sentlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen mitteilen. Laut Auskunft des provisorischen Lei- ters des Arbeitsamtes Kitzbühel bearbeitet das Arbeitsamt pro Jahr ca. 5000 Anträge. Aus diesem Grund ist es dem Arbeitsamt nicht möglich, jedem fehlerhaften Antrag sofort nachzugehen und wird die Genehmi- gung verzögert. Jahren zahlreiche Mitarbeiter durch ein ge- zieltes Schulungs- und Ausbildungspro- gramm zu Wertpapierspezalisten ausbildet. Der Kapitalanleger von heute benötigt ne- ben der Beratung durch Spezialisten eine schnelle, zuverlässige und flexible Informa- tionsquelle. Das neu aufgebaute WFS- System (Worldwide Financial Service) si- chert der HAGEBANK über alle Filialen die Verbindung zu den Kapitalmärkten der Welt. Somit setzt die HAGEBANK TIROL nicht nur Maßstäbe in bezug auf Beratungs- qualität, sondern verfügt auch über die er- forderliche Kapazität, sämtlichen Kunden - den erhöhten Anforderungen des Mark- tes entsprechend - fachmännische und marktgerechte Beratung im qualifizierten Anlagebereich bieten zu können. Mit der »jüngsten« Aktion der HAGEBANK, dem »Goldenen Börsengewinnspiel«, will die äl- teste Tiroler Volksbank nicht nur auf ihre Kompetenz im Wertpapiergeschäft auf- merksam machen, sondern im Hinblick auf das wachsende Interesse und Informations- bedürfnis einer möglichst breiten Bevölke- rungsschicht die »Spielregeln« und Mög- lichkeiten des Wertpapiermarktes näherbringen. Im Zuge des Börsengewinnspieles ist so- mit jeder Interessent herzlich eingeladen, unverbindlich den Informations- und Bera- tungsservice der HAGEBANK in Anspruch zu nehmen. Teilnahmekarten gibt's per Post oder in jeder HAGEBANK. Der Einsende- schluß bzw. Abgabetermin ist mit 30. No- vember '90 festgesetzt. Unter sämtlichen eingelangten Teilnahmekarten werden 17 Gutscheine überje 530.000.— Börsenkapi- tal verlost. Dieser Spieleinsatz steht den Ge- winnern für die Dauer von 6 Monaten zur Verfügung und wird in börsennotierten Wertpapieren veranlagt. Selbstverständlich steht ein Börsenfach- mann der HAGEBANK beratend zur Seite, der auch die An- und Verkäufe der ge- wünschten Wertpapiere tätigt. Nach Ablauf von 6 Monaten wird jedem Gewinner sein Börsengewinn auf einem »Goldenen 90er Sparbuch« bei der HAGEBANK gutge- schrieben. Das Spielkapital verbleibt der Bank. Der Teilnehmer mit dem höchsten Börsengewinn erhält einen Gutschein über eine einwöchige Flugreise (2 Personen) nach San Francisco zur Golden Gate Bridge. Außerdem: Wer seine Teilnahmekarte in einer der 17 Geschäftsstellen abgibt, nimmt zusätzlich an der Verlosung von Goldenen Philharmoniker Goldmünzen teil. Überdies winken zahlreiche Sach- und Überra- schungspreise. 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