Kitzbüheler Anzeiger

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SEITE 16 WERBE-ANZEIGER SAMSTAG, 5. OKTOBER 1991 Stadtamt Kitzbühel Kundmachung über die Anderung des Bebauungsplanes Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 16.9.1991 beschlossen, den Ent- wurf über die Anderung des Bebauungsplanes für den Bereich des Gst 509/18 KG Kitzbühel- Land (Dr. Georg Taucher, Kitz- bühel, Winklernfeld) laut planli- cher Darstellung samt Legende gemäß §§ 26, 28 Tiroler Rau- mordnungsgesetz, LGBI Nr. 4/ 1984, durch vier Wochen vom 18.9.1991 bis 17.10.1991 im Stadtamt, Bauamt, 1. Stock, zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 16.9.1991 beschlossen, den Ent- wurf über die Anderung des Bebauungsplanes für den Bereich des Gst 1987/10 KG Kitzbühel- Land (Dr. Manfred und Regina Trentinaglia, Kitzbühel, Horn- weg) laut planlicher Darstellung samt Legende gemäß §§ 26, 28 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGB1 Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 18.9.1991 bis 17.10.1991 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgmeinen Einsicht aufzulegen. Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zu den Entwür- fen schriftlich Stellung zu neh- men. Kundmachung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 16.9.199 1 beschlossen, den Ent- wurf über die Anderung des Flä- chenwidmungsplanes gemäß § 26,28 Tiroler Raumordnungsge- setz, I4iiBl Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 18.9.1991 bis 17.10.1991 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Der Entwurf des Anderungs- planes sieht die Umwidmung des Gst 1987/10 KG Kitzbühel-Land (Dr. Manfred und Regina Trenti- naglia, Kitzbühel, Hornweg) von Wohngebiet für förderbare Wohnungen W2-Aufschlie- ßungsgebiet in Wohngebiet (Auf- schließungsgebiet) vor. Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Kundmachung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 16.9. 1991 beschlossen, den Ent- wurf über die Anderung des Flä- chenwidmungsplanes gemäß § 26,28 Tiroler Raumordnungsge- setz, LGB1 Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 18.9.1991 bis 17.10.1991 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Den Entwurf des Änderungs- planes sieht die Umwidmung des Gst 2 17/4 KG Kitzbühel-Land (Dr. Otto Erhart, Malemweg) von Freiland in Bauland (Wohnge- biet für förderbare Wohnbauten W2-Aufschließungsgebiet) vor. Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat in der Sitzung vom 16.9.1991 beschlossen, den Ent- wurf über die Anderung des Flä- chenwidmungsplanes gemäß § 26,28 Tiroler Raumordnungsge- setz, LGB1 Nr. 4/1984, durch vier Wochen vom 18.9.1991 bis 17.10.1991 im Stadtamt, Bau- amt, 1. Stock, zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Der Entwurf des Änderungs- planes sieht die Umwidmung einesTeiles des Gst 3026/4 KG Kitzbühel-Land (Otto und Ilse Langer, Kitzbühek, Achrainweg) von Freiland in Bauland (Wohn- gebiet) vor. Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der auf - legungsfrist zum Entwurf schrift- lich Stellung zu nehmen. Obst- und Gartenbauverein Kitzbühel: Gartlerstammtisch Am Dienstag, 8. Oktober 1991, findet im Kolpinghaus wieder unsere kleine Gartler- runde statt. Beginn um 19.30 Uhr. Wir wollen sie wieder, wie alle Jahre, mit einem kleinen Erntedank verbinden. Es gibt bestimmt auch sonst wieder viel zu berichten. Alle Gartler sind dazu, auch wenn sie nicht beim Verein sind, herzlich eingeladen.
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