Kitzbüheler Anzeiger

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Abend am Schwarzsee Foto: Hans Laiminger SAMSTAG, 21. MÄRZ 1992 LOKAL-ANZEIGER SEITE 13 Über die Arbeit der Naturschutz- beauftragten im Bezirk Seit 1. September 1990 ist das neue Tiroler Naturschutzgesetz in Kraft. Eine der wesentlichen Neuerungen besteht in der Ein- richtung des Landesumweltan- waltes. Er hat in allen natur- schutzrechtlichen Verfahren Parteistellung und wird in den Bezirken durch die Naturschutz- beauftragten vertreten. Weil durch das neue Gesetz wesent- lich mehr Kompetenzen bei der Bezirksbehörde liegen als frü- her, wurden von der Tiroler Landesregierung für die meisten Bezirke drei Naturschutzbeauf- tragte bestellt. Im Bezirk Kitzbühel sind dies Gerd Tengg für Going, Kirch- dorf, Oberndorf, St. Johann, Kössen, Schwendt; Otto Leiner für Fieberbrunn, Hochfilzen, St. Jakob i.H., St. Ulrich und Hans Laiminger für Brixen, Hopfgar- ten, Itter, Westendorf, Aurach, Jochberg, Kirchberg, Kitzbühel, Reith. Nach § 35 (3) obliegt den Naturschutzbeauftragten in sei- nem Wirkungsbereich die Wahr- nehmung der Interessen des Naturschutzes nach § 1 Abs. 1. Er hat weiters jedermann auf Verlangen in den Angelegenhei- ten des Naturschutzes zu infor- mieren, zu beraten und zu unter- stützen. Eine andere Pflicht des Naturschutzbeauftragten ist die Teilnahme an den naturschutz- rechtlichen Verhandlungen der Bezirksbehörde. Es ist menschlich verständlich, daß mancher die naturschutz- rechtliche Verhandlung, beson- ders wenn sie negativ ausgeht, als Einmischung in die Besitz- rechte empfindet. Aber es muß auch einmal ganz klar gesagt werden: Der Naturschutzbeauftragte und die Bewilligungspflicht sind nicht irgendeine "grüne Erfin- dung", sondern eine Einrichtung des Naturschutzgesetzes. Er wur- de von der ÖVP alleine (mit ei- ner Stimme Mehrheit) im Land- tag beschlossen. Man wird doch wenigstens bei denen, die dieses Gesetz gemacht haben, Verständ- nis dafür erwarten dürfen! Extreme Forderungen,w ie sie von manchen Gruppierungen erhoben werden, schaden dem Naturschutz mehr als vieles an- dere. Andererseits hat die "Grün- bewegung" (im weitesten Sin- ne) ohne Zweifel das Verdienst, das ökologische Gewissen vieler Menschen - auch der großen Parteien - wachgerüttelt zu ha- ben. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen geht uns alle an und er muß mit Vernunft und Augenmaß betrieben werden. Es geht auf die Dauer nur miteinan- der, nicht gegeneinander. Die Anerkennung bestehender Ge- setze ist freilich eine notwendige Voraussetzung. Seit einigen Wochen werden Sie bereits in der Lokalpresse, im Pfarrblatt und in den Kirchen über die Durchführung der Pfarrge- meinderatswahlen informiert. Da die Wahl an diesem Wochenen- de stattfindet, werden die wich- tigsten Daten und Einzelheiten zusammenfassend bekanntgege- ben. Wahlberechtigt sind alle Ka- tholiken, die zur Pfarrgmeinde Kitzbühel gehören und am 1.1.1992 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wie wird gewählt: Die Wahl erfolgt dadurch, daß Sie auf dem Stimmzelttel in dem Kreis vor dem Kandidaten ein Malzeichen setzen. Der Stimmzettel ist nur gültig, wenn Sie mindestens ei- nen aber nicht mehr als 15 Kan- didaten ankreuzen. Streichungen und Reihungen sind nicht erfor- derlich, da sie ohne Wirkung sind. Die Kandidaten sind auf dem Stimmzettel alphabetisch in drei Blöcken angeführt: Männer, Frauen und für die Jugend. Wie bei der Wahl im Jahr 1987 wird eine Art Quotenregelung ange- boten, sodaß jeder Wählergrup- pe die vorgesehene Anzahl von Mandaten zugeordnet wird: sechs für Männer, 6 für Frauen und drei für die Jugendarbeit. Es wird ge- beten, in allen drei Wahlblöcken Kandidaten anzukreuzen, um die vorgesehene Mandataufteilung zu ermöglichen. Für die Abgabeder Stimm- zettel haben Sie zwei Möglich- Leistungsabzeichen für Floristin Das große Leistungsabzeichen für Floristen wurde kürzlich an Claudia Feiler, Lehrbetrieb In- grid Koppelmann, Kitzbühel, verliehen, Wir gratulieren! keiten: Persönliche Abgabe im Wahllokal (Pfarrkanzlei); Briefwahl, a) postalisch oder persönlich; b) durch von Ihnen beauftragte Personen; c) wo? Im Pfarrhof oder in der Klosterkir- che. In der Klosterkirche wird während der Gottesdienste eine Urne für Briefwähler aufgestellt. Für die Briefwahl sind zwei Umschläge notwendig: ein un- beschrifteter mit dem Stimmzet- tel, ein zweites Kuvert mit der Anschrift "An den Vorsitzenden des Wahlvorstandes der Pfarre Kitzbühel" und dem Absender des Wählers. Der Umschlag mit dem Stimmzettel wird in den adressierten Umschlag gegeben und dieser zugeklebt. Sie können auch jedes beliebige Kuvert ver- wenden. Geben mehrere Wähler ihren Stimmzettel in das Brief- wahlkuvert müssen alle Absen- der angeführt sein. Stimmzettel und Briefwahlkuverts liegen in der Klosterkirche, Pfarrkirche und im Pfarrhof auf. Sie können auch den im Pfarrblatt abge- druckten Stimmzettel für die Wahl verwenden. Wahlzeiten: Samstag, 21. März, 18.30 bis 20.15 Uhr; Sonn- tag, 22. März, 8.30 bis 12.15 Uhr und 18.30 bis 20.15 Uhr. Überlegen Sie sich die Kandi- datenauswahl bereits daheim und kommen Sie verläßlich zur Wahl. Sie dokumentierten damit Ihr Interesse am pfarrlichen Gesche- hen in Kitzbühel. ............................................. Pfarrgemeinderatswahlen am Samstag und Sonntag, 21. und 22. März 1992 Liebe Kitzbüheler, Wir freuen uns über unseren Wahlerfolg und danken Ihnen herzlich, daß Sie uns so zahl- reich gewählt haben. Damit ist uns die Möglichkeit gegeben, mit aller Vehemenz im Gemeinderat mitzuarbeiten, worauf wir uns schon sehr freuen. KITZBUHEL Fini Sulzenbacher - Bettina Schimetschek - Michael Noichl - Sieglinde Wallner - Dr. Ingrid Grünwald - Hans Waliner - Brigitte Grässle - Reinhard Hechenberger - Christa Franke - Helmut Deutinger- Isabella Paulic- Dr. Margarete Herzberg - Rudolf Manzl.
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