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Der Patron leistete wenig Hilfe Der Streit um die Kostenbe- teiligung beim Wiederaufbau der Pfarrkirche Hopfgarten nach dem großen Brand im Jahr 1932. Im dem Band "Hopfgarten" (1940) nahm der Diözesan- und Lokalhistoriker Prof. DDr. Mat- thias Mayer, Pfarrer in Going, nicht nur zum großen Kirchen- brand Stellung, sondern auch zum Streit um das "Patronatsdrittel". Das Brixental war bekanntlich bis 1816 salzburgerisches Lan- desgebiet, aber kirchlich dem Ei- genbistum Chiemsee der Erzdiö- zese Salzburg unterstellt gewe- sen. Das Konsistorium in Salz- burg stellte 1825 fest, daß das landesfürstliche Patronatsrecht im Fall von Hopfgarten besteht. Zu klären versuchte man die Frage, um eine finanzielle Hilfe für Arbeiten an der Pfarrkirche Hopfgarten beanspruchen zu können. Gezahlt hat damals tat- sächlich die Domänenkasse als Urbarialnachfolgerin der Bischö- fe von Chiemsee. In der Folge gab es eine unter- schiedliche Auslegung durch den Staat. Als es sich nach dem gro- ßen Brande im Jahre 1932 um die Wiederherstellung der Kirche handelte, wurde zunächst bei der Bauverhandlung am 1. Septem- ber 1932 - nun wörtlich DDr. Mayer - vom Vertreter der Be- zirkshauptmannschaft "das Pa- tronatsdrittel vorbehaltlich der oberbehördlichen Genehmigung anerkannt. Die Kirchenrechnun- gen der letzten 6 Jahre", hieß es, "zeigen durchwegs negatives Resultat. Es kann daher die Kir- chenverwaltung aus Eigenem für die Leistung eines Kostenbetra- ges nicht herangezogen werden. Die Vertreter der Gemeinde H. Markt und Land erklärten, daß die Gemeinden den übrigen Teil der Barauslagen einschließlich der sog. Fronden tragen würden. Anläßlich früherer Bauverhand- lungen ist festgestellt, daß das Patronat wiederholt erkannt wurde." Ein Jahr später aber gab laut einer Zuschrift des Bezirkshaupt- mannschaft Kitzbichel Zi. A 2.839/10 bb. 2. Sept. 1933, an das Bürgermeisteramt H. "das Amt der Landesregierung na- mens des Patronats die Erklä- rung ab, daß nach seiner Ansicht der Patron nicht verpflichtet sei, zu den verbleibenden Barausla- gen" (d.H. 92.000 5 für den er- sten Bauabschnitt = 89.750S. für Barauslagen und 2.250 5 für Holz, das die Gemeinde zur Verfügung gestellt hatte) "das Patronatsdrittel zu leisten, da diese Barauslagen durch die ausbezahlte Brandschadenversi- cherungssumme von 91.239 5 gedeckt seien, die Versicherungs- summe nach der Arbeit des Abschlusses des Versicherungs- trägers sich als Vermögen der Pfarrkirche darstellte und sohin nach dem die Kirchenkonkurrenz und Baulast regelnden Hofkanz- leidekrete vom 15. September 1800 Zi. 12.873 als entbehrli- ches Kirchenvermögen in erster Linie zur Deckung der Barausla- gen verpflichtet sei." Dagegen stehe der Rekurs offen. "Die Innenrestaurierung hätte wohl nur in dem Umfange zu erfolgen, als die Kosten mit dem Versicherungsbetrage voll ge- deckt werden könne, da bei der derzeitigen ungünstigen bundes- finanziellen Lage mit der Ge- währung eines Beitrages des Bundes nicht gerechnet werden kann." In diesem letzten Satze lag wohl allein - wenn es freilich eine solche nicht bloß aus dem Machtstandpunkte, sondern auch nach dem Recht sein wollte - die Begründung für den ganzen ab- lehnenden Bescheid. Er nahm einfach die Tatsache, daß die Gemeinden in selbstverständli- cher Vorsicht für einen etwaigen Brand aus eigenem für die Kir- che die Feuerversicherung be- zahlt hatte, zu gunsten des Staa- tes in Anspruch. Hätte man im seinerzeitigen Versicherungsver- trage die Prämie und damit auch den Schadensfall nur auf den Teil beschränkt, der außerhalb des rechtlich zu fordernden Patro- natsbeitrages die anderen Kon- kurrenten treffen konnte, so würden vielleicht die Staatsjuri- sten sich etwas schwerer getan haben. Dazu hatten die Gemein- den, wie die Kirchenverwaltungn noch den weiteren Fehler began- gen, 10.000 Schilling, die im Versicherungsvertrage ausdrück- lich als Schaden bei Geräten aus Edelmetall, Paramenten, hig. Grab, Krippe, Gemälden etc." angesetzt und als solcher auch ausbezahlt worden waren, nicht für diesen Zwecke getrennt zu legen und zu verrechnen, son- dern in den allgemeinen Bau- fond zu werfen. So erreichte man auch dadurch nur eine weitere Verminderung der Beiträge des Staates und hat dafür die zu ei- nem jahrelangen Dauerzustand gewordene BeschädigLng der wertvollen Fresken, sowie die Minderung der Einrichtung ein- getauscht. Namentlich angesichts dieser letzten zwei Tatsachen nahm sich die Forderung des Bundesschatzes "die Innenre- staurierung ... nur in dem Um- fange" durchzuführen, 'als die Kosten mit dem Versicherungs- betrage voll gedeckt werden kön- nen", beinahe als eine Ironie aus. Beitragsleistung völlig abgelehnt Der Fiskus ging aber noch weiter. Er nahm auch die in de Kirchen der Diözese und in der Pfarrei H. gesammelten milden Spenden, sowie das von den Gemeinden H. beigestellte Bau- holz zu seiner Entlastung in An- spruch, wie die folgende aächste Entscheidung zeigt: Unter Zi. A. 364/7 dd 17. Okt. 1934 schrieb die Bezirkshauptmannschaft Kitzbichl: nach einem Beschei- de der Landeshauptmannschaft sei ein für "die Ermittlung eines Patronatsbeitrages überhaupt in Betracht kommender Aufwand von 121.530 5, 47 gr. errechnet (worden), der sich nach Abzug der Gesamtfronen von 20.205 5, 04 gr. auf 101.325 S,43 gt. ernie- drigt. Werden hievon 2.250S als von der Marktgemeinde beizu- stellenden 150 fmRundholz 15S und 10.581 S, 52 gr. als für den Wiederaufbau der Kirche gege- bene Spenden abgerechiet, so bleibt ein Betrag von 88.493 S91 gr. zu dessen Deckung der auf Rettungsaufwand, Pfarrkirche samt Sakristei, West- und Ost- turm... ausbezahlte Versiche- rungsbeitrag von 88.669 5 her- anzuziehen ist. Ein Patronatsbei- trag ist demnach nicht zu lei- sten". Darauf erwiderten die Gemeinden H. dd. 28. Febt. 1935: die Kosten für die Bauleitung, die das Urbar bei der Berech- nung nicht angenommen hatte, seien in den Patronatsbeitrag ein- zubeziehen, ebenso das Holz, das keine Spende gewesen sei, und von den gesammelten Spenden seit zumindest ein entsprechen- der Betrag für Glocken, Uhr, Pa- ramente etc., nicht bloß für die reinen Baukosten zu nehmen. Die Versicherungsbeiträge seien weiters von den Gemeinden ge- leistet worden, nicht zuletzt, um damit die eben anfallenden Ro- botschichten und andere allein Felber-Tauern-Bahn, Fortset- zung: Felbertauernstraße aktua- lisiert und ständig verfolgt. Kra- nebitter hatte vor allem im Be- zirk Kitzbühel viele Sympathi- santen für das Vorhaben. Der durchschlagende Erfolg der Aus- sichtsstraße im Bereich des Groß- glockners zeigte die Vorteile einer Touristenstraße auf. Pläne für eine Abzweigung "Großve- nediger-Aussichtsstraße" wurden nach der Fetigstellung der Fel- bertauernstraße von der Aktien- gesellschaft für diese Straße kurzfristig verfolgt, verloren aber nach dem Ende der "Straßenbau- welle" ihren realen Hintergrund. Noch immer nicht überwun- den ist die Angst bei den Anrai- nern, die kürzeste Verbindung zwischen Nord- und Osttirol könnte zur Transitroute zwischen dem süddeutschen und dem adriatischen Raum werden. Wäre seinerzeit die Felber-Tauern- Bahn verwirklicht worden, gäbe es diese Sorge vermutlich nicht. Benützte Unterlagen:Michael Forcher, Felbertauern - vom Saumpfad zur Panoramastraße; Anna Waldeck, Eine Eisenbahn, die nie gebaut wurde (Osttiroler Bote, Jänner 1990); Martin Wörgötter, Zur geplanten Eisen- bahn Kitzbühel - Lienz (Kitzbü- heler Anzeiger, Dezember 1977, unter Verwendung eines Proto- kolls im Besitz von Dr. Klaus Reisch); Martin Wörgötter, Hundert Jahre Fremdenverkehr in Kitzbühel (KitzbühelerAnzei- ger, April 1990, Teil IX):; Herzlichen Dank für die Un- terstützung gilt Kustos Martin Wörgötter. zu tragende Kosten decken zu können . . ungünstigsten Falls käme eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Barauslagen zu den von den Gemeinden zu tra- genden Kosten in Betracht." So wurden durch die Gemeindever- tretungen ein zu teilender Rest von 24.791 5 errechnet, und davon ein Patronatsdrittel von 8.263 S, 71 gr. beansprucht. Mit Erlaß der Landeshapt- mannschaft vom 20. März 1936 Zi III 807/22 wurden endlich 6.966 S 84 gr. bewilligt. Dieser Betrag war vom Bundesministe- rum (Kultusamt) mit Erlaß vom 7. März 1936 Zl. 33987 als Pa- tronatsbeitrag festgesetzt wor- den. Diese Summe kam dann auch zur Auszahlung. Der Staat hat sich also mit der Hilfelei- stung bei der Wiederherstellung des prachtvollen Baues der Hopf- garnter Kirche gewiß nicht über- mäßig angestrengt." 0
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