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SAMSTAG. 26. JÄNNER 1992 LOKAL-ANZEIGER SEITE 31 Johann Aschaber, der "Rebell" von Kirchberg 500 Jahre Kirchberger Gast- und Schankgewerbe Die ersten Wein- und Bierwirte Eine Gedenktafel an der Sakri- steiwand der Pfarrkirche erinner- te bis 1955 an den am 8. Oktober 1855 in Leavenworth im Frei- staat Kansas in Nordamerika verstorbenen legendären Bauern- führer Johann Aschaber, Kals- wirt in Kirchberg. Daß die Gedenktafel nicht auf dem Müllplatz gelandet ist, ver- dankt Kirchberg dem traditions- bewußten Kalswirt Josef Fuchs, der das Denkmal an den ersten Bürgermeister der politischen Gemeinde Kirchberg im Jahre 1850 in seine "Obhut" nahm. Vielleicht entschließt sich doch die politische Gemeinde zu einer nachträglichen Ehrung ihres ver- dienten "ersten" Bürgermeisters. Johann Aschaber wurde am 30. Dezember 1799 zu Kummern in Westendorf als Sohn der Bauers- leute Johann Aschaber und der Anna, geb. Eder, geboren, kaufte 1832 den "Kaiswirt" in Kirch- berg - den er nach dem Dorf- brand 1841 neu aufbaute - und heiratete Anna Hellenstainer aus St. Johann in Tirol. Von den drei Kindern - Kas- par, Elisabeth und Ursula - wur- de Kaspar (1853-1885), da er 1863 den "Kalswirt" verkaufen mußte, Gemeindewaldaufseher und Gemeindekassier und Elisa- beth, Hallerwirtin in Aurach. Die noch heute gern gehörte Legende, daß Aschaber bei Nacht Vor 500 Jahren, 1490/1491, wurde Michael Gaismair, obrig- ster Hauptmann im Tiroler Bau- ernkrieg (1525) und im zweiten Salzburger Bauernkrieg (1526) in Tschöfs bei Sterzing als Sohn eines Bergbauern und Bergbau- unternehmers geboren. 1512 Schreiber beim Bergbau in Schwaz, wurde Gaismair 1516 Schreiber des Landeshauptman- nes an der Etsch und 1524 Sekre- tär des Bischofs von Brixen. Am 15. April 1532 wurde Michael Gaismair, Verfasser der Tiroler Landesordnung von 1526, in seinem venezianischem Exil ermordet. Nach der Niederschlagung des zweiten Salzburger Bauernauf- und Nebel aus dem Bett geholt und gefesselt in das Landgericht Hopfgarten eingeliefert wurde, von wo er sich auf gewalttätige Weise zu befreien vermochte, gehört in das Reich der Fabel. Der Bürgermeister, Landtags- deputierter und Defesssionskom- misär Johann Aschaber hat seine Flucht nach Amerika sorgfältig vorbereitet. Am 15. Juli 1853 fuhr er auf dem Dampfer "Washington" nach Amerika. Die Fahrt kostete 200 Gulden und am 4. August 1853 kam er in New York an. Aschaber siedelte sich in Lea- venworth im Freistaate Kansas an und galt seit 29. Oktober 1854 als vermißt. Erst am 27. Dezember 1858 wurde der Familie Aschaber in Kirchberg der Totenschein über- mittelt und am 14. März 1862 vom Besitz Aschabers in Ameri- ka 1651 Gulden und 73 Kreuzer ausgehändigt. Von den neun Enkeln Johann Aschabers in Kirchberg - die alle ledig blieben - wurde Kaspar d. J. (1860-1929) nach der Trennung des Gemeindedienstes vom Schuldienst 1910 erster Sekretär der Gemeinde, nachdem er vor- her - wie sein Vater Kaspar d. A. (1833 - 1885) auch Gemeinde- waldaufseher und Gemeindekas- sier war. Anton Flecksberger standes von 1526 durch den "Schwäbischen Bund" wurden im Brixental der Pinzgauer Hautpmann Niklas Scheßwanter und die Gaismaierischen Knech- te gefangen, ersterer nach Kitz- bühel und letztere nach Zell ge- führt. Den flüchtigen Gaismaieri- schen Knechten im Leukental wurden die beiden Amtleute Lienhart Gretzing und Lienhart Rumpf mit vier Knechten nach- geschickt und beim Bergwerk in Leogang aufgegriffen. Scheßwanter dürfte jener Pinz- gauer Hauptmann gewesen sind, der im Mai 1526 Engelsburg und Itter eingenommen und nieder- gebrannt hat. Anton Flecksberger Nach den Kirchenwirten Martin Mösl und Ulrich Tanner, deren Tafernrechte später auf andere Häuser übertragen wur- de, scheinen Gilg Reuter und Gilg Stöckl als erste Straßenwirte in Kirchberg auf. Während die beiden Kirchen- wirtshäuser zum Hofurbar des Angesichts der zahlreichen Initiativen der internationellen Staatengemeinschaft zur Verhin- derung des Mißbrauches des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche betont die Bundes- kreditsektion der Bundeswirt- schaftskammer, daß das öster- reichische Bankwesen schon bisher wirksam bestrebt war, den Mißbrauch seiner Einrichtun- gen für kriminelle Zwecke zu verhindern. Um diese weltwei- ten Bemühungen zu unterstüt- zen, erklärt die Bundeskreditsek- tion im Zusammenhang mit den Verbänden der Kreditwirtschaft die Bereitschaft zur Abgabe ei- ner "Erweiterten Sorgfaltspflich- terklärung", die in der Folge von allen österreichischen Banken unterschrieben werden soll. Dabei folgt die Kreditwirtschaft den schon bisher gesetzen Be- mühungen. Die Sparkasse der Stadt Kitzbühel hat vorstehende Erklärung bereits gefertigt. Ein wichtiges Element dieser Erklärung besteht darin, daß bei begründetem Verdacht einer nicht ordnungsgemäßen Her- kunft der Gelder die Banken von Geschäften Abstand nehmen oder auch von sich aus Geschäfts- verbindungen beenden werden. Schaltertransaktionen in allen Fremdwährungsbanknoten in einem Gegenwert von mehr als 200.000,- 5 setzen in Hinkunft den Nachweis der Indentität voraus. Besondere Aufmerksamkeit soll Geschäften geschenkt wer- den, wenn aus der Art der Transaktion oder der Beteiligung von Ländern, die derartige Re- geln nicht beachten, geschlossen werden kann, daß sie mit einer Geldwäsche zusammenhängen könnten. Bei dieser Mitwirkung geht das Erzbischofs von Salzburg gehör- ten, waren die Straßenwirtshäu- ser des Gilg Reuter und des Gilg Stöckl dem Friedrich Reichers- heimer lehenspflichtig und den Brüdern Peter und Hans Stöckl giltpflichtig. Erster Bierwirt war der Bier- bräuer Wolfgang Oberhauser. Anton Flecksberger österreichische Bankwesen von den anerkannten Grundsätzen der österreichischen Rechtsordnung aus. Die nach dem Kreditwesen in jeder Bank eingerichtete interne Kontrolle übernimmt die Aufga- be, die Einhaltung dieser Bestim- mungen zu überprüfen. Auf die bereits heute in den Strafgeset- zen (vor allem Strafgesetzbuch und Suchtgiftgesetz) enthaltenen Regelungen sowie die von Bun- desministerium für Justiz bereits geplanten zusätzlichen straf- rechtlichen Bestimmungen ge- gen die Geldwäscherei, die eine wirksame Möglichkeit zur Er- fassung strafrechtlich relevanten Verhaltens in diesem Zusammen- hang darstellen sollen, wird eben- falls Bezug genommen. Die zum Schutze des österrei- chischen Sparers und Anlegers bestehenden gesetzlichen Ein- richtungen bleiben dadurch un- berührt. Das anonyme Schilling- sparbuch des österreichischen Sparers ist auch in Zukunft ein ungeeignetes Instrument für Zwecke der Geldwäsche und ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Für ausländische An- leger gilt schon heute die Legiti- mationsverpflichtung. Das österreichsiche Bankwe- sen leistet mit dieser Erklärung einen wichtigen Beitrag für eine klare österreichische Position im Rahmen der von der internatio- nelen Staatengemeinschaft ver- folgten Ziele bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen der öster- reichischen Sparer und Anleger, denen sie sich besonders ver- pflichtet fühlt. Sie befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der von der Österreichischen Natinalbank wiederholt geäußer- ten Auffassung. Zeitgeschichte: Gaismaierische Knechte im Brixental und im Leukental Die Sparkasse der Stadt Kitzbühel informiert: Österreichische Anonymität bleibt aufrecht
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