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SAMSTAG, 26. JÄNNER 1992 WERBE-ANZEIGER SEITE 51 Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Steinbacher Dämmstoff Ges.m.b.H., 6283 Erpfendorf (vormals E. Steinbacher Polynorm Erzeugungs- und Vertriebsges.m.b.H.) hat bei der Bezirkshauptmann Kitzbühel um die gewerbebehördliche Genehmigung für nachstehende Änderungen bzw. Erweiterungen der mit ha. Bescheiden vom 20.10.1972, Zi. 11-1148/4/72, 03.04.1975, Zl.11-73/5, 13.03.1980, Zl. 11-945/13, 04.12.1980, Zl. 11-2183/3, 09.07.1981, Zi. 111580/2, 15.01.1982, Zi. 11-1999/5/81, und 06.09.1988, Zi. 2-2215/45, genehmigten Betriebsanlage in 6383 Erpfendorf angesucht: Neubau einer Verladerampe westlich der Halle 9. Umstellung des Frigentankes. Erweiterung der Halle 2, Anbau eines Styroporsilola gers. Umwidmung der ursprünglichen Verladehalle in eine Lagerhalle für Dämmstoffe sowie Erweiterung der Halle für Styroporbearbeitung. Dämmstofflager in der Halle 1. Erweiterung des Styroporsilolagers (Aufstellung von zwei Abfalimaterialsilos). EPS-Abfallsilos bei ehemaliger Silo- bzw. Filteranlage sowie Änderung der Situation im Bereich der PUR- Staub-Sackabfüllung und EPS-Abfallsilos im Bereich der Halle 2. Zerkleinerer sowie Brikettpresse. Aufstellung und Betrieb eines Hochdruckdampfkessels. Flüssiggasanlage für die Produktion von Polyurethan- Hartschaum-Dämmplatten sowie Umrüstung und Betrieb der Doppelbandanlage - Herstel- lung von Polyurethan-Hartschaum-Dämmplatten mit dem Treibmittel "Pentan". Über dieses Vorhaben wird unter Anwendung der §§ 40 - 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1950 und 356 Abs. 1 Gewerbeordnung 1973 die Augenscheinsverhandlung auf Donnerstag, 6. Februar 1992, um ca. 9 Uhr an Ort und Stelle, anberaumt. Einwendungen gegen das Vorhaben müssen spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel oder während der Verhandlung beim Verhandlungsleiter vorgebracht werden, anderenfalls sie keine Berücksichtigung finden können und die Beteiligten (Nachbarn) als dem Antrag zustimmend angesehen werden. Es steht den Nachbarn frei, persönlich oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten, eigenberechtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermäch- tigt sein muß, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß § 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrengesetz 1950 nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 356 Abs. 3 Gewerbeordnung 1973 erlangen nur jene Nachbarn Parteistellung, die spätestens bei der Augenscheins- verhandlung Einwendungen erheben, und zwar vom Zeitpunkt ihrer Einwendungen an. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Befehle liegen bis zum Tage der Verhandlung bei der Bezirkshauptmann Kitz- bühel, 2. Stock, Zimmer Nr. 207, und beim Gemeindeamt 6382 Kirchdorf i.T. zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 6370 Kitzbühel, 23. Januar 1992 !½J/ '/;f7T, ir7 ST.JOHANN LT. Salzburger Straße 20 Telefon 05352/2389 .1..] L EGGER Wir suchen für die Werkskantine des Spanpiatten- werkes Fritz Egger, St. Johann, eine tüchtige Beiköchin zu besten Bedingungen; Unterkunft vorhanden; Tel. 05352/2241 Frau Rosa Egger. Die belechaft der BAUFIRMA LUTZ GERZABEK KITZBÜHEL bedankt sich bei ihren Chefleuten fiir die schöne Weihnachtfeier im Hotel Jochbergerhof und flur da Prü.eent sowie flur die Ehrungen der Mitarbeiter 2 Treiberlehrlinge für Schwarzwildjagd gesucht. Voraussetzungen: Für 1. Treiber Vorname Sepp bevorzugt, wenn möglich ohne Kühltruhe; für 2. Treiber Bedingung: schwarz gelockt aus Tarnungsgründen. Gute Bezahlung, erstes Getränk gratis. Vorzustellen in Pirschkleidung am 24.1.92 ab 18 Uhr an der Schank im Gasthof Post St. Johann.
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