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SEITE 8 LCKAL-ANZEIGER SAMSTAG, 20. MÄRZ 1993 Die hier veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion, sondern nur die des Verfassers wieder. Klarstellung in der St. UlricherBausache Waltl Wie bereits kurz angekündigt will ich die Bausache Leonhard Wahl nochmals schildern und der Bevölkerung mitteilen, wie es zur Genehmigung des Bauansuchens gekommen ist. Im Mai 1987 reichte Leonhard Waltl sen. bei der Gemeinde das Ansuchen zur Errichtung einer Hofstelle auf dem sogenannten " Kälberkopf 'ein. Es handelt sich dabei, von der Flächenwidmung aus betrachtet, um Freiland. (Übrigens befinden sich die meisten landwirtschaftlichen Gebäude in St. Ulrich im Frei- land.) Die Errichtung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden im Freiland regelt der § 15 des Tiroler Rau- mordungsgesetzes. Aufgrund der exponierten Lage wurde vom Bürgermeister zurecht Gutach- ten eingeholt, die klärer sollten, ob einerseits diese Landwirt- schaft dem öffentlichen Interes- se an der Schaffung und Erhal- tung wirtschaftlich gesuider und leistungsfähiger Betriebe dient und andererseits der Standort der Erhaltung zusammenhängender, unverbaut bleibender landwirt- schaftlich nutzbarer Flächen und Erholungsräume nicht wider- spricht. Das Gutachten der Laiidesland- wirtschaftskammer über die Beurteilung der Landwirtschaft fiel positiv aus, das des Amtes der Tiroler Landesregierung bezüglich des Standortes bemän- gelte die Art des Gebäudes - es wurde ein Brixentaler Einhof befürwortet - der Standort für eine Landwirtschaft aber auch positiv beurteilt. Aufgrund dieser Gutachten versuchte die Gemeinde den Bauwerber zur Errichtung eines Brixentaler Einhofes zu bewe- gen. Die Errichtung dieses Ein- hofes - inzwischen hatte Leo Waltl jun. ein derartiges Ansu- chen gestellt - wurde an Bedin- gungen geknüpft (Hinterlegung einer Kaution, Ubergabe der gesamten Landwirtschaft an Leo Waltl jun...), die vom Bauwerber nicht erfüllt wurden. Es kam dann zur Ablehnung des Brixentaler Einhofes sowohl vom Bürgermeister (1. Instanz) als auch vom Gemeindevorstand (2. Instanz). Dieses Bauvorha- ben wurde vom Bauwerber nicht mehr verfolgt wohl aber die Wiederaufnahme des ursprüng- lichen Ansuchens. Nach Einholung weiterer Stel- lungnahmen und Gutachten - vorerst 7 - erfolgte die Ableh- nung des Bauansuchens wieder- um vom Bürgermeister und vom Gemeindevorstand. Gegen den Bescheid des Gemeindevorstan- des berief der Bauwerber beim Land Tirol. Das Land Tirol hob die ablehnenden Bescheide der Gemeinde, aufgrund der nicht schlüssigen Gutachten,s auf und verwies die Bausache wieder an den Gemeindevorstand. Zu diesem Zeitpunkt wurde der neue Gemeindevorstand und damit auch ich mit dieser Bausa- che konfrontiert. Auf Anregung des Landes habe ich nochmals zwei Gutachten eingeholt, die im Grunde wieder für den Bauwer- ber positiv ausgefallen sind. Nach ausführlichen Gesprä- chen mit Dr. Dworak - Bausach- verständiger im Gemeindever- band in Innsbruck - sagte mir dieser, daß er eine Ablehnung des Bauansuchens nicht mehr formulieren kann, da aufgrund der Gutachten eine weitere Ab- lehnung nicht zu vertreten ist. Ich habe daraufhin bei der Ge- meindevorstandssitzung am 7. Oktober 1992 den Antrag auf Genehmigung des Bauansuchens gestellt. Dieser wurde mit 3 zu 2 Stimmen angenommen. Uli Wörter Ihr Leserbrief ist bei uns richtig
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