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Die alte Högirainmühle urd -Säge. 1893 wurde die Getreidemühle arjelasen und an deren SteUe das erste &ektrizitätswerk errichtet. Es wurde eine Gleichstrominschme aufgeste1t und mit einer Achenwa- sertu rbine angetrieben. - Strom wurde nur in der Abend- und Nach sn nder in de Stadt geliefen. Bei Tag betrieb die Turbine das Sägeweri. Späte. erzieh? eine Batterian.'age in der Nacht einen Stroamausgleich SEITE 22 LOKAL-ANZELIER SAMSTAG, 28. AUGUST 1993 Doppeljubilaum der Stadtwerke Kitzbühel 100 Jahre Elektrizitätswerk - 90 Jahre Wasserwerk Geschichtlicher Überblick von der "Prunstube" bis zur Errichtung der Hochdruckwasserleitung, II, Teil 25 Der Brunnenwasserleitungs- Accord von 1789 zwischen der hochgnädigen Gerichtsherr- schaft und dem Matthäus Ber- ger, Bauersmann am Untern Hausberg. "Zumalen von jeher und be- sonders durch die letzthinnigen Wassergüsse das hochherrschaft- liche Brunnenröhrgeleit im Haus- bergthal öfters ruiniert worden und dahero auf eine theils siche- re, theils nähere Leitung angetra- gen ist, als wurde auf unterm 14. et präsentiert (vorgelegt) 19. August anni currentis (im lau- fenden Jahr 1789) erfolgte Rati- fikation der hochlöblichen, hoch- fürstlichen lambergischen freundschaftlichen (hier ver- wandtschaftlichen) Administra- tion etc. etc. zu Linz entzwischen unterfertigten Stadt- und Land- richter, auch Pfleger dieser Herr- schaft Kitzbühel eines -‚ dann Matthäus Berger, Bauersmann am Untern Hausberg, anders- theils verabredet und abgeschlos- sen nachfolgender Vergleichs- Accord. Primo: will er, Matthäus Ber- ger, für sich und seine Erben sich verbindlich gemacht haben, das bemelte Brunnengeleit der hoch- gnädigen Gerichtsherrschaft nach hochderselben bester Gele- genheit oder derjeweiligen Her- ren Pfleger, solang es diesem gefällig seyn wird, durch seine Wießmäher und Baugründe am Untern Hausberg, soweit sich diese erstrecken, mittels Röhren ohne seiner Entgeltniß herabfüh- ren, auch die künftig nötige Reparation hieran vornehmen zu lassen, jedoch dergestalt, daß die Röhre bei den Baugründen (Ackergründen) so tief gelegt seyn sollen, daß der Pflug beym Anbau selbe nicht erreiche; nicht minder zu gestalten. Secundo: das Nachwasser un- ter seinen Brunnen zu fangen und in diesen Rohrgeleit eingeführt werden; wie auch: Tertio: für dermal selbst zur Erhebung einer Furch mit dem Pfluge über seine Gründe von oben bis unten zu ziehen; darü- berhin Quarto: gegen die unteinkom- mende Zehentbefreyung zur Recognition jährlich zu Weih- nachten ein Zehentgelt per 2 Gulden zum löblichen Pflegam- te zu erlegen; und endlich Quinto: das zu diesem neuen Brunnengeleit erforderliche Röhrhclz, solang selbes sich über seine Gründe und Wiesen erstrek- ken, um einen billigen Werih; für das künftige hingegen Sexto: nur wenn er ein Hclz eiitrathen kann, jedoch elen in einem wohlfeilen Werthe, de: hDchgnädigen Gerichtsherrschaft g--gei Bezahlung herdaizn zu gebe--i; hingegen und zum Ge- gene:satz für diese Zusage und Verbindlichkeiten will Septimo: die hcchgriädige Gerichtsinhabung (jedcch ohie Verbündlichkeit für die külfti- gen Nachfolger) den besagten Mattius Berger außer der jähr- lichei ekognition per 2 Gulden den sonst schuldigen Lebe nber- ger Sackzehent gänzlich nacige- sehen und erlassen; O:tavo: sich auch verbunden haben, das Brunnengeleit se--s- hin in gutem Stande einzuhalten, sDferne aber durch dieses Brun- nenwasser ein namhafter Scha- den geschehen sollte, solchem nach Erkenntniß zweyer Lnpar- teyischer von beeden Theilen zu benennender verständiger Män- ner ha: zu ersetzen. - Ubrigens abe- Nono: behalten sich Hochsel- be bevor, cLeses Bmnnege1eit nach rforderniB der Ums:ände andeivärtshin außer des Mat- thäus Brunners Gründe zu ver- set2en, in welchem Falle dana derselbe und seine Nachfolger wieder gftalteri seyn sollen, gegert Erlassun obige: Geld. Rekniticn und der übrigen Obliegenheiten den Naturni- Sackzehert wie bisher zL erl- rich:en; wie dann Decimo: die Zehentgereclitsa- mc bestens verwahret wird und zu diesem Ende er, Matthäus Berger, für sich und seine Erben oder andere Gutsnachfoler anf alle dießfalls etwa anscheinen körnende Verjahrung oder an- dere cenley wider das Zehentrecht kür±tig vcrkommen dürftende Exceptiones (Ausnahmen) f-.irje unc allzeit Verzicht getan ha:. Zu dessen Bekräftigung haben sich beede contahierende Theile, und zwar im Namen des Mat- thäs Berg er, weil er des Schre:- bens nicht kundig, zwev erjette- ne Gezeug en nach dem Ablesen eigenhänd:g alda unterschrieben unci die Fertigung beygefüg:. Kitzbühel, den 30. September 1789. L. S. Joseph Fr. Kaisermann, Stadt- und Landrichter, auch Pfleger, in. p. L. S. Thomas Lampctinger zu Mälling. als Zeig, m. p. L. S. Jseph Holzer, Weger, Zeug, m. p. L. S. Mathieß Perger (für ihn nach dem Schriftzug Thomas Lampotirger). Zunächst fällt auf, daß der Gerichtsschreiber jedesmal bei der Nennung des Namens "Mal- :häus 3 enger" schreibt. de-- Zeu- ge erZeu- ge Lampotinger jedoch ftr die- sen 'rvlat:hieß Berger" uriterfer- :igt. Bergerwar zwar des Schrei- bens nicht kundig, jedoch zu 'siegeln" war er in der Lage. Matthias Berger hat für die Erneering des Brunnengeleits nicht nur die entsprechenden ServEiutebewilligt, sondern ver- mutLch die Leitungsröhre auch selbst verlegt. Dies spricht für die an und für sich höhe Vergü- tung: "der Erlaß des Lebenber- ger Sackzeheiits". Da als Aner- kennurig 2 Gulden verlangt wur- den. muß der Sackzehent dem Geldwerte nach ein vielfaches dessen betragen haben". (For:- setzrng folgt!)
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