Kitzbüheler Anzeiger

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SAMSTAG, 12. NOVEMBER 1993 LOKAL-ANZEIGER SEITE 5 Jochberger Gemeinderat kritisiert Vorgangsweise bei der Nominierung des Bergbahn-Aufsichtsrates JOCHBERG. Jochbergs Bürgermeister Richard Noichl sieht sich mit Kritk konfron- tiert. Das Gemeindevorstands- mitglied Heinz Leitner wirft BM Noichl vor, daß dessen No- minierung in den Aufsichtsrat der Kitzbüheler Bergbahnen ohne Beschkißfassung im Joch- berger Gemeinderat erfolgt sei. Weiters will Leitner geklärt wissen, we]Lchem Zweck die EntschädigiimgBMNoichlsals Aufsichtsrat zugeführt wird. Im Jahre 1,992 hat die Gemein- de Jochberg 0,6% der Aktien der Bergbahn, Kostenpunkt 2,8 Mio., gekauft. "Dabei pochte Jochberg auf einem Sitz im Aufsichtsrat, betonte Leitner, "den die Gemein- de dann auch zuerkannt bekam." Die Kitzbüheler hatten zugun- sten Jochbergs auf einen Auf- sichtsratsitz verzichtet. "Aber", so Leitner weiter, "es gab für BM Noichl nie eine Emp- fehlung seitens des Gemeinde- rats in Jochberg." Allein die Stadtgemeinde Kitzbühel habe BM Noichl nominiert. Für Leit- ner eine Fopperei, denn seiner Meinung nach hätte man die ST. JOHANN. Die St. Johan- ner Berbahnen feiern in Kürze ein internes Jubiläum: Dr. Ingo Karl leitet nun seit 10 Jahren die Geschicke des Unterneh- mens. Während seiner Dienst- zeit wurden Erneuerungen und Ausbauten für 300 Mio. Schil- ling realisiert. Nur ein Haupt- wunsch steht noch offen: Der Anschluß an das Horn-Skige- biet Kitzbühels. Dr. Ingo Karl will als Chef der St. Johanner Bergbahnen die "Flinte nicht ins Korn werfen". Trotz aller bisherigen Absagen der Kitzbüheler, mit den St. Jo- hannern in Bezug auf den Zu- sammenschluß von Skigebieten eine Partnerschaft einzugehen, gibt Karl nicht auf: "Ich werde mich bemühen, daß die Verhand- lungen wieder aufgenommen werden." In anderen Belangen kann Karl für sich vollen Erfolg verbuchen. So zum Beispiel bei der Be- schneiungsanlage. "Diese hat für Jochberger zumindest nach de- ren Einverständnis fragen kön- nen. "Aber offensichtlich nimmt man die Rechte der Kleinen nicht so genau", setzt Leitner hinzu. BM Noichl findet diese Kritik unangebracht. Laut Aktienrecht sei die Vorgangsweise Kitzbü- hels gerechtfertigt. "Der größte Aktionär - diesen Rang nimmt Dr. Ingo Karl bio: Kuen mich unbedingt Priorität", betont Karl, der sich mit Arger daran erinnert, daß "im Winter 89/90 die Penzing-Lifte aus Schnee- mangel nur 28 Tage in Betrieb stehen konnten." So sei es auch für die Obern- dorfer von Vorteil, über schnee- sichere Pisten verfügen zu kön- die Stadt Kitzbühel eben ein - hat auch im Aufsichtsrat das Vor- schlagsrecht." Weiters pocht GV Leitner auf das Gesetz vom 22. November 1984, das die Verwendung der Vergütungen von bestimmten Aufsichtsratsmitgliedern regelt. Dazu Leitner: "Der Verwen- dungszweck von Aufsichtsrats- nen. "Und", so Karl, "ich kann den Oberndorfem zusätzlich ver- sichern, daß die St. Johanner Bergbahnen die Lifterneuerung von "Penzing 1" als nächstes Großprojekt in Angriff nehmen wird." Der Baubeginn hänge al- lerdings von der finanziellen Si- tuation der Liftgesellschaft ab. "Dabei ruht unsere Hoffnung auf eine gute Wintersaison 93/94", fügt Karl seinem Versprechen hinzu. Absolut sicher wird es auch in der kommenden Saison wieder den Sportpaß für Kinder und Jugendlichen aus St. Johann, Oberndorf und Kirchdorf geben. Kein Interesse hingegen besteht laut Karl an einem Kartenver- bund mit dem Schweizer Gstaad oder sonstigen ausländischen Ge- meinden. Dazu Karl: "Ich will mich nicht dem Vorwurf ausset- zen, Bündnisse mit ausländischen Liftbetreibern einzugehen, wenn es nicht einmal für die Einheimi- schen des Bezirkes einheitliche Skipässe gibt." (wiku) entschädigungen muß per Ge- meinderatsbeschluß bestimmt werden." Ein Argument, das Noichl nicht von der Hand weisen möchte: "Da kann GV Leitner eventuell recht haben, aber diese Vorgangs- weise wird bisher von den ande- ren 20 Aufsichtsratsmitgliedern auch nicht praktiziert." Aller- dings sehe er kein Problem darin, eine diesbezügliche Beschlußfas- sung anzustreben. (wiku) Bezirkskrankenhaus hat zusätzliche Betten ST. JOHANN. Die Zahl der Patienten nimmt ständig zu. Um den derzeitigen Standard der Behandlung und Betreu- ung aufrecht erhalten zu kön- nen, mußte die Führung unter Prim. Dr. Peter Baumgartl eine Erhöhung der Aufnahmekapa- zitäten vornehmen. So stehen seit Beginn dieser Woche zu- sätzliche Betten zur Verfügung. Seit Anfang der Woche stehen dem Krankenhaus nun insgesamt 186 Betten zur Verfügung, die die Aufstockung dreier Fachge- biete ermöglichten. Eine neue, niveauvoll ausge- stattete Station im generalsanier- ten 2. Stock des Altbau, der mit dem Neubau verbunden wurde, konnte dazugewonnen werden. Diese Abteilung für Unfallchi- rurgie steht unter der Leitung von Primarius Dr. Robert Kadletz. Auch die Bettenanzahl der Abteilung für Allgemeinchirur- gie unter der Leitung von Prima- rius Univ.-Prof. Dr. Dietheim Ladurner wurde aufgestockt. Und mit insgesamt 14 Betten erfolgte die Kapazitätserweite- rung für die Abteilung für Ortho- pädie und orthopädische Chirur- gie unter der Leitung von FA. Dr. Robert Siorpaes. rkit-zbabeler DerglAnzeiger Telefonstunde mit Landesrat Fritz Astl LR Fritz Astl hält sich am Frei- tag, den 12. November, von 13 bis 14 Uhr zur Beantwortung Ihrer Fragen am "Anzeiger"- Telefon bereit. Unsere "Anzeiger" Tel. Nr. 05356/2576 GESETZ VOM 22. NOVEMBER 1984 ÜBER DIE VERWENDUNG DER VERGÜTUNGEN VON BESTIMMTEN AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN, LGBI Nr 10/1985 §1 Die Vergütungen und Sitzungsgelder, die einem Mitglied der Landesregierung oder des Landtages als Vertreter des Landes im Aufsichtsrat einer Aktiengesell- schaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an denen das Land beteiligt ist, gebühren. fließen dem Land zu. §2 Über die Verwendung der Vergütungen und Sitzungsgelder, die einem Mitglied des Gemeinderates einer Gemeinde Tirols als Vertreter der Gemeinde im Auf- sichtsrat einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, an denen die Gemeinde beteiligt ist, gebühren, entscheidet der Gemeinderat. Die Entscheidung fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. §3 Die im § 1 genannten Personen haben dafür zu sorgen, daß die Vergütungen und Sitzungsgelder dem Land zukommen, §4 Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft. Auszug aus dem Gesetzestext bezüglich der Regelung zur Verwen- dung von Aufsichtsratsgeldern St. Johanns Bergbahnen werden die Erneuerung von Penzing 1 realisieren
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