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SEITE 8 LOKAL-ANZEIGER SAMSTAG, 13. FEBRUAR 1993 LESERPOST 1LU S & MINUS Die hier veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion, sondern nur die des Verfassers wieder. Umfahrung Viele Jahre schon zieht sich wie ein roter Faden der Gedanke einer Fußgängerzone in St. Jo- hann i. T. durch das Gemeinde- geschehen, obwohl sich die Voraussetzungen dazu durch den systematischen Verbau aller dazu notwendigen Flächen immer mehr verringert haben. Ein un- tauglicher Versuch erfolgte im Jahre 1976, der auf zwei Monate befristet war. Ein von der Ge- meinde in den Jahren 1985/86 in Auftrag gegebenes Verkerhskon- zept bedeutete dann einen neuen Anlauf zur Fußgängerzone. Vor- aussetzung hiefür war die Schaf- fung einer Entlastungsstraße für den Verkehr der Hochkönig- Bundesstraße, wobei schon 1986 für den Sommerwerktagsverkehr eine Frequenz von 6.660 Fahr- zeugen in beiden Richtungen errechnet worden war. In der Gemeindezeitung vom Juli 1989 wurden drei mögliche Trassen vorgestellt, von denen als einzi- ge realisierbare die sogenannte "Achentrasse", rechtsseitig der Siedlung" Fieberbrunner Ache, in Frage kam. In der Folge kam es zu einer Protestaktion gegen diese Trasse im Bereich Berglandsiedlung - Oberhofen, obwohl davon ernst- haft vielleicht drei oder vier Dutzend Anrainer betroffen gewesen wären. Aus unergründ- lichen Motiven verzichtete die Gemeinde plötzlich auf diese Entlastungsstraße, obwohl deren Bau und Finanzierung vom Bund als Straßenerhalter der Hochkö- nig-Bundesstraße bereits zuge- sagt war (Auszug aus dem Proto- koll der Sitzung des Ortsleitbil- des vom 2. Dezember 1992. Antwort des BM auf entsprechen- de Fragen: "Die B 164 hat Mini- ster Ubleis bewilligt. Die Reali- sierung ist aber aus technischen und politischen Gründen nicht möglich"). Von den Verantwortlichen in der Gemeinde wurde nun eine Lösung angestrebt, die im Zeit- alter der Bürgerbeteiligung und Politikerverantwortung gerade- zu abenteuerlich anmutet: Der gesamte Verkehr der Hochkö- nig-Bundesstraße soll durch das reine Wohngebiet der Südtiroler Siedlung - Meranerstr. - geführt werden. Durch den Bau des Kno- tens Nord und die beabsichtigte Auflassung der Ampelanlage ist bei der Ringkreuzung tewußt vorprogrammiert, daß der Groß- teil des innerörtlichen Verkehres ebenfalls durch diesen Ortsteil fließen muß. Hinzu kommt durch die Neufassung des "Loferer Ab- kommens" eine wesentlich grö- ßere Verkehrsfrequenz durch Schwerfahrzeuge auf der Hoch- könig-Bundesstraße, weil ja den Gemeinden an der B 312 zwi- schen Lofer und St. Joharn i. T. eine Verkehrsberuhigung ver- sprochen worden ist. Wo sollen diese rund 750 LKW fahren? Anträge auf Erlassung einer Ge- wichtsbeschränkung können keine Aussicht auf Erfolg haben, weil dies mit gleichem Recht auch die Gemeinden an der Paß- Thurn-Route tun werden. Man muß nun beileibe kein Verkehrsexperte sein, um vor- hersagen zu können, daß die Me- ranerstraße diese Verkehrslawi- ne - zu Spitzenzeiten täglich bis zu 15.000 Fahrzeugen - nicht fassen kann. Was wird also die Folge sein? Es wird eine weitere Fahrspur als Abbiegespur ge- schaffen werden. Trotzdem sind Staus nicht zu verhindern, und zwar vorwiegend im Kreuzungs- bereich beim Gemeindeamt. Diese werden zur Folge haben, daß ortskundige Verkehrsteilneh- mer trotz Verbotes ihrer- Weg durch die Boznerstraße (Wohn- straße) suchen und auch finden werden. Im genannten Kreu- zungsbereich plant die Gemein- de, diesen als Kreisverkehr zu gestalten, wobei zusätzlich wert- voller Grund geopfert werden muß. Die Kosten - im laufenden Budget sind dafür bereits zwei Millionen vorgesehen - muß die Gemeinde tragen, weil ja der und die Umfahrungsstraße finanziert hätte, die vom Gemeinderat aus unerforschlichen Gründen abge- lehnt worden ist. Es drängen sich der Gemeindeführung daher ei- nige Fragen auf: 1) Ist es für Kommunalpolitiker, die gewählt wurden, um zum Wohle der Bürger zu wirken zulässig, einen erheblichen Teil dieser überpro- portional älteren Gemeindebür- ger einem Verkehrsterror auszu- setzen, dessen Ausmaß sich der- zeit die regste Phantasie nicht ausmalen kann? 2). Ist es für diese Mandatare zulässig, Steuergeld dieser Gemeindebürger ohne zwingende Notwendigkeit aus- zugeben, um einen Justament- standpunkt durchzusetzen? All dies soll nach dem Willen der für den Verkehr maßgebli- chen Gemeinderäte ohne Beizie- hung der betroffenen Bevölke- rung durchgezogen werden. Es darf also niemanden verwundern, wenn gegen dieses geplante Hor- rorszenario Protest der betroffe- nen Bevölkerung laut wird, denn die vorgangsweise der "Volks- vertreter" erinnert peinlich an vordemokratische Zeiten, die man schon längst vergangen geglaubt hatte. Nach Ansicht der betroffenen Bevölkerung gibt es daher nur die Möglichkeit, bis zur Schaffung einer Umfahrungs- straße der Hochkönig-Bundes- straße (Achentrasse?) den der- zeitigen Zustand beizubehalten; der Preis der Verkleinerung der geplanten Fußgängerzone ist dafür sicher nicht zu hoch. Auer Adolf, Gend. Posten Komm. Stellvertr., St. Johann 'Südtiroler NOCH IST ES NICHT ZU SPÄT! 01 bot Kostengünstige Nachhilfe durch f. unsere ausgesuchten Kräfte in allen Fächern vom Volksschüler bis zum Maturanten. PREISWERTE SPRACHFERIEN IN ENGLAND. Anmeldung und Beratung: Mo-Fr 15 bis 17.30 Uhr, 6380 St.Johann i.T., Wegscheidgasse 22, Tel. 05352/61503 r-------- AUSTRIANAIRLINES 1 Sonderpreis 1 •-. 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