Kitzbüheler Anzeiger

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SAMSTAG. 6. MÄRZ 1993 PLANEN / BAUEN / WOHNEN..» nungen dieser Kategorie als "Renner", werden aber auch zuwenig angeboten. Der Bau solcher Wohnun- gen bewirkt auch, daß die objektgeförderten Objekte wirklich dieser Förderung entsprechenden Personen zugutekommen. dernfrden KaLI einer 110 qm Wohnung bis zu ca. 1.300.000 Schilling bei einer monatlichen Annuität von e:wa 1.100 Schilling. BEKENNTNIS ZU LA\i[ SCHJ4FTSSCHUTZ Überhaup: wi'd größles Augenmerk auf die Auswahl der Baugrind- stücke gelegt, wobei die Anpassung der Bauwerke an die Landschaft und Na- turschutz stets mitentschei- dend sind. Nicht selten wird eine objektive und realitäts- bezogene Abwägung der Interessen notwendig. So auch bei der im Genehmi- gungsstadium befindlichen Wohnanlage in Ktzbühel- Münichau. MEHR DIE NACHFRAGE BERÜCKSICHTIGEN Wünschen würde man sich aber mehr Unterstüt- zung durch die zuständi- gen Organe irr! Zuge der Projektierungen. Wie die große Nachfrage zeigt - oft sind Wohnungen bereits in der Planungsphase verge- ben -‚ erweisen sich Woh- Zur Auswahl stehen der- zeit Wohnungen in Kitzbü- hei und Kirchberg von 50 bis 120 Quadratmeter. Wohnbau in Münichau 10 Einheiten, 2 Häuser mit je 5 Wohnun- nn if,t im (cuichmiri, ‚r,r... Neue Raumplanung soll Wohnraum sichern Anmerkungen zur Erneuerung der Raumordnung von Landeshauptmann Dr. Alois Partl 23 Jahre sind seit lnkraftlre- ten des Tiroler Raumord- nungsgeselzes 1972 vergan- gen - Zwei Jahrzehnte, n denen gesel schaftliche und wirischaftliche Entwicklungen eingetreten sind, die eine Neuausrichtung der Rau- mordrung notwendig ma- chen. Ciee muß die verschede- nen Ntzungsansprüche und Interessen in EinKlang bin- gen und dabei auf einen möglichst sparsamen Um- gang mit Grund und B3den achten. Vorrangig ist dafür zu sorgen, daß die in unserem Land wohiende Lnd arbeitei- de Bevölkerung sich Woin- raum schaffen und Beschäfti- gung in Wirtschaftsbetrieben finden kann. Der zu ezielende lntere5- sensasgleici zwischen allen Nu:zungsaisprüchen kann weder Enteignung noch gänz- licle Freiheit bei der Verwei- dung von Grund ind Boden bedeLten. Vielmeir wird das rechte Ma3 dazwischenlie- gen. Der Vebrauch von Grund Landeshauptmann Dr. Part! und Boden erfolgte in den verga'igenen Jahrer nicht nur durch herkömmlichen Sied- lungsau ("verdicitete Bau- weise" wird erst seit dem neuen Wohn Dauf5rderungs- geselz lorciert), curch Stra- ßenbau sowie durch Gewer- be Lnd Indusiriebetriebe, sondern vermehrt auch durch den Tourismus urd die Frei- zeitbetriebe (z. B. Skipisten, Golfplätze). Durch die Knappheit und ständig steigenden Preise ist Grund und Boden in Tirol zu einem Spekulationsobjekt geworden, sodaß vielfach Grundstücke nicht fü- ihre zwecksentsprechende Be- bauung zur Verfügung steh- ten. In vielen Gemeinden besteht ein großer Überhang an gewidmeten Grundstük- ken, die aber nur gehortet, jedoch nicht veräußer wer- den. Die Suche nach verfüg- barem Baugrund füh-t zur Zersiedelung und in der Folge zu hohen Infrastrukturkosten Cir die Gemeinden. Nicht zu- letzt nimmt auch die Zahl der leerstehenden Wohnungen und Häuser ständig zu. Da ir unserem Land auch in Zukunft eine dynamische Entwicklung zu erwarten ist, muß eine Flächenvorso-ge für künftige wirtschaftliche Ent- wicklungen möglich se n. Die Ziele des Entwurfes zum neuen Raumordnungsgesetz sollen einerseits durch kurz- fristig wirkende Maßnahmen zur Regelung aktueller Fra- gen und andererseits durch langfristig wirkende Bestim- mungen erreicht werden. Ein wichtiges Ziel der neu- en gesetzlichen Regelung ist die Bedarfswidmung anstatt der bisherigen Vorratswid- mung sowie die Befristung der Widmung: Künftig sollen Grundstückswidmungen nicht mehr auf Vorrat, sondern nur mehr nach konkretem Bedarf für bestimmte Zwecke und befristet (auf etwa drei Jahre) erfolgen. Damit soll weitest- gehend verhindert werden, daß gewidmete Grundstücke der Spekulation dienen, an- statt für ihren tatsächlichen vorgesehenen Zweck der Verbauung zur Verfügung zu stehen. Ebenfalls eine bedeu- tende Stoßrichtung ist die Ver- hinderung von Zweitwohnsit- zen für Urlaub und Wochen- ende: Es soll ein generelles Widmungsverbot für Wochen- endhäuser, Wochenendsied- lungen und Feriendörfer ein- geführt werden. Mit all den neuen Raumord- nungsbestimmungen erwartet sich das Land Tirol, daß auch künftig die notwendigen Grundflächen für Siedlungs- und Wirtschaftszwecke ge- stellt werden können.
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