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Die Unzerführung soll diese Kreuzung überflüssig machen und die Teile der Marktgemeinde verbinden Foto: Kuen SAMSTAG, 19. MÄRZ 1994 LOKAL-ANZEIGER SEITE 7 Polit»HI*ckhack um Unterführung Maßnahmen gegen Gewalt gefordert ST. JOHANN. Den Grünen ist die Unterführung Höflin- ger-Kreuzung ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung nach ist dieses Bauvorhaben zu teuer und inzwischen überflüssig geworden. Nun haben sie den grünen Nationalrat Severin Renolder eingeschaltet, der das Projekt vom Rechnungshof überprüfen lassen will. "Das Unterführungsprojekt entspricht weder den tatsächlich vorherrschenden Verkehrsver- hältnissen, noch den Grundsät- zen der Wirtschaftlichkeit," steht in dem Schreiben an den Präsi- denten des Rechnungshofes, Dr. Franz Fiedler. 90 Millionen soll die Unterführung Höflinger- Kreuzung kosten, "die", so GR Oswald Heim, "dank der nun- mehr gegebenen Flüssigkeit des Verkehrs auf der 312 durch die Gemeinde St. Johann überflüs- sig geworden ist." St. Johanns Bürgermeister Josef Grander und die Mehrzahl der Gemeinderäte denkt da an- ders. Dazu BM Grander: "Uns geht es-nicht um die Flüssigkeit des Verkehrs. Das eigentliche Problem ist die Zweiteilung St. Johanns iurch die B 312." Abge- sehen 'ton der Gefährdung der Fußgär.ger bei den B 312-Uber- gängen sei es derzeit den St. Jo- hannem im Bereich der Innsbruk- kerstra3 und den Benützern des Hinterkaiserweges nur schwer möglich, ins Ortszentrum zu gelangen. Die Unterftbrung wird dies grundlegend ändern "und', wie BM Grander hinzufügt, "auch ein Radwegnetz erst sinn- vollmachen.' GR Josef Schwendter reitet seinerseits eine Attacke gegen die Grünen St. Joharins: "Nach Fertigs:ellung des -Knoten Süd haben sie sich ftfr die Verkehrs- beruhigung an der [-löflingei- kreuzung stark gemac.:lt und jetzt wollen se diese wieder verhin- dern." (wiku) WESTENDORF. Die "Nieder- ländischen Schläger" vom Bri- xental sind noch nicht in Verges- senheit geraten. Es handelt sich dabei um jene alkoholisierten Holländer, die zuerst ein Ehe- paar und dessen Sohn nieder- schlugen, dann einen Taxifahrer bedrohten und als Draufgabe Möbilar des Gendarmeriepostens Hopfgarten in Kleinholz verwan- delten. Das besondere in diesem Fall: Das Schlägerquintett spazierte gegen Mitternacht bereits wie- der durch Westendorf. Ein Um- stand, der noch heute in der Bevölkerung Unverständnis und Kopfschütteln hervorruft. Auch der Nationalratsabgeordnete Sixtus Lanner empfindet für sol- che Vorkommnisse kein Ver- ständnis. "Es ist nicht hinzuneh- men, daß der Exekutive und der Justiz in solchen Fällen offenbar die Hände gebunden sind", em- pörte sich Lanner. Dieser Gewaltakt der hollän- dischen Schlägertruppe soll nun das Thema einer Anfrage an den Innenminister werden. Dazu Lan- ner: "Solchen Exzessen muß unter allen Umständen Einhalt geboten werden." Verträge als Zummindest Nich hen einem Rätsel gegenüber: Ei- nerseits sind "die bücherlich ein- getragenen 99-jährigen Be- standsrechte oder Vorkaufsrech- te keine wohlerworbenen Rech- te, da ihre Vertragsgrundlage eindeutig Umgehungsgeschäfte waren." So die Rechtsansicht des Oberlandesgerichtes. Anderer- seits konnte die von LR Astl in Auftrag gegebene WE-Untersu- chung keine Gesetzesverstöße feststellen. Ist das Vergehen gegen das Grundverkehrsgesetz nun ein Gesetzesverstoß oder nicht? Als konkretes Beispiel sei hier ein Treuhandvertrag mit der Zahl 151/75 zwischen der WE und einem Käufer angeführt. Es han- delt sich dabei um ein Projekt in Kirchberg. Unter Punkt II ist zu lesen: "Dem diese Liegenschafts- anteile betreffende, zwischen dem Treugeber und Wohnungs- eigentum abgeschlossene Kauf- vertrag wurde die grundverkehrs- behördliche Gemehmigung nicht erteilt." Unter Punkt III ist dann zu le- sen: "Beide Vertragsteile erklä- Nichtjuristen sie die im bisherigen Vertrag niedergelegten Absich- ten unc Verpflichtungen (also im grundverkehrsbehördlich nicht genehmigten Geschäft) zur Be- gründung des Wohnungseigen- tums f den Treugeber vollin- haltlich aufrecht erhalten." Und dies ist das Beispiel eines Umgehungsgeschäftes, wenn man folgender Feststellung des Oberlandesgerichts folgt: "Das typische Umgehungsgeschäft liegt darin, daß ein angestrebter Rechts erfolg auf direktem Weg nicht c--reicht werden kann und deshalb der wahre wirtschaftli- che Zweck auf einem Umweg zu erreichen versucht wird." Landesrat Ferdinand Eberle bemerkt dazu, daß solche Ver- träge, Lso Umgehungsgeschäf- te, "auch rückwirkend für nichtig erklärt werden können." Und dar- an knüpft sich nun die wichtigste Frage, die man sich als "Gesetz- eslaie', der das eigene Rechts- empfinden außer Acht läßt, stel- len kann: Ist nun obig angeführ- tes Vertragsbeispiel ein Gesetz- esversloß oder nicht? WILHELM KUEN Rätseljournal für tjuristen ste- ren. da[.
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