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Das Grundgesetz des Turnvereins Kitzbichl Gegründet und verfaßt im Jahre 1869, abgeändert im März 1892 §. 1. Name, Sitz des Vereines Der Verein nennt sich "Turn- Verein Kitzbühel" und hat sei- nen Sitz in Kitzbichl Stadt. §. 2. Zweck Der Zweck des Turn-Vereins ist die Heranbildung leiblich und geistig rüstiger Männer. §. 3. Mittel zur Erreichung des Zweckes Die Mittel zur Erreichung des Zweckes sind: a.) regelmäßige Turnübungen; b.) Förderung al- ler verwandten Leibesübungen; Förderung des deutschen Turnwesens in Vereinen, na- mentlich den Feuerwehren und Schulen und durch regelmäßige Erhaltung von Zöglingsriegen; Zusammenkunft zur geselli- gen Unterhaltung, Pflege von freien Vorlesungen, Vorträgen und Gesang. §. 4. Mitgliederschaft Der Verein besteht aus Män- nern und Jünglingen jeden Stan- des und zwar: a.) aus Ausüben- den; b.) aus Unterstützenden; c.) aus Ehren-Mitgliedern; d.) aus Mitturnern und Zöglingen. Ausübendes und unterstützen- des Mitglied kann jeder unbe- scholtene Mann werden, der das 16. Jahr zurückgelegt hat. Junge Leute von 14- 16 Jahren können als Mitturner, jüngere Knaben als Zöglinge mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter nach Maßgabe der Turnerordnung am Turnen beiwohnen. §. 6. Rechte der Mitglieder a.) Benützung der Einrichtun- gen des Vereines und der durch denselben gebotenen Vortheile; b.) Besuch der Versammlungen und öffentlichen Berathungen des Vereines; c.) Stimm- und Wahl- recht; während in den Turnrath nur jene Mitglieder gewählt wer- den können, welche das 20. Lebensjahr zurückgelegt haben; d.)An den Turnrath und die Ver- sammlungen Anträge zu stellen. §. 7. Pflichten der Mitglieder a.) Strenge Befolgung der Ver- einsgesetze; b.) kräftige Förde- rung des Vereinszweckes; c.) rege Betheiligung am Turnen, im Verhinderungsfalle schriftliche oder mündliche Entschuldigung beim Turnwarte; d.) Vorauszah- lung des von der Hauptversamm- lung festgesetzten Monatsbeitra- ges. Dem Turnrathe steht das Recht der theilweisen oder gänz- lichen Nachsicht des Betrages zu. §. 8. Beurlaubung Bei dringenden Abhaltungen kann der Turner vom Turnrathe auf einige Zeit beurlaubt wer- den. Der Beitrag an die Kasse ist jedoch fort zu entrichten. §. 9. Mahnwort Bei viermaligen nichtentschul- digten Turnversäumnissen und bei dreimonatlichen Beitrags- rückstand kann dem Turner ein schriftliches Mahnwort ertheilt werden, welches der Tumrath zu unterzeichnen hat. §. 22. Turn-Ordnung Auf dem Tumplatze hat sich Jedermann den Anordnungen der mit der Leitung und Beaufsichti- gung des Turnens beauftragten Personen (Turnwart Vorturner) unbedingt zu fügen. Zuwiderhan- delnde sind zu verweisen und wenn dies fruchtlos ist, vom Turnplatz zu entfernen. Es darf nur nach Ablegung der Oberkleider geturnt werden, der Gebrauch von Turnschuhen ist sehr erwünscht. Die Vortur- ner haben Neueintretende darauf aufmerksam zu machen. Die Turner sollen zur festge- setzten Zeit am Turnplatze er- scheinen und an allen festgesetz- ten Übungen teilnehmen. Auf den Ruf: "Antreten' ha- ben sich sämtliche Turner sofort an den bestimmten Platz in der Reihe zu stellen und den Befehl zum Abgehen an die Geräthe ab- zuwarten. Die festgesetzte Rie- geneintheilung, die Aufstellung der Riegen, die Reihenfolge der Übungen kann nur vom Turn- wart geändert werden. - Dem Rufe: "Bahn frei" ist stets sofort Folge zu leisten. Bei den gemein- samen Frei- und Ordnungsübun- gen darf weder geschwätzt, noch eine sonstige Störung des Unter- richts durch Mangel an Aufmerk- samkeit herbeigeführt werden. Neu eintretende Turner, so- wie Turngäste sind dem Turn- warte vorzustellen, der sie nach ihren Fähigkeiten unter Berück- sichtigung geäußerter Wünsche den einzelnen Riegen zuweist. Jede Riege wählt bei Beginn des Vereinsjahres einen "An- mann"; derselbe hat den Vortur- ner namentlich in der Aufrecht- erhaltung der Ordnung zu unter- stützen. Die Geräthe sind von der Riege, welche sie zuletzt ge- braucht, wegzuschaffen. Die Überwachung obliegt dem An- mann; verantwortlich ist der Vorturner. Das Kürturnen ist nur vor und nach Beginn der eigentli- chen Tumstunden unter Aufsicht eines Vorturners gestattet, des- sen Anordnungen die Turner zu befolgen haben. Die Benützung der Turnräumlichkeiten außer- halb der bestimmten Übungszel- Die "Großdeutschen" waren Anhänger eines gemeinsamen Staates aller Deutschen zur Zeit der Monarchien im vergangenen Jahrhundert. Die "Großdeutsche Volkpartei" in Kitzbühel-Stadt berief sich auf die "fortschrittli- che Führung" in der Stadt unter dem Bürgermeistern Josef Pirchl, Ferdinand Pfund und Franz Reisch und bezeichnete sich als "Vereinigung von Männern und Frauen aus allen Ständen und Kreisen, die überall und allezeit für die kulturellen und wirtschaft- lichen Fortschritte eintrat.." Die Partei stellte von 1919 bis 1928 mit dem Kaufmann und Gastwirt Hans Hirnsberger den Bürger- meister. Dem Gemeinderat ge- hörten bis 1928je7 Vertreier der Großdeutschen und der Tiroler Volkspartei und 6 der Sozialde- mokraten an. Im November 1928 waren Gemeinderatswahlen. Nur die Großdeutschen inserierten in den "Kitzbüheler Nachrichten" für die Gemeinden Kitzbühel-Stadt und Kitzbühel-Land. Ihre erst- gereihten Kandidaten waren Hans Hirnsberger, Ernst Risch, Anton Hölzl, Franz Gantner und Ing. Franz Schollmayer. Die Wähler wurden aufgeru- fen, einer Partei die Stimme zu geben, die auf ihr Programm "in erster Linie die Hebung des Frem- denverkehrs und die Verbesse- rung der Erwerbs- und Wirt- schaftsverhältnisse gesetzt hat, um möglichst viele Helfer zur Tilgung der bestehenden schwe- ren Lasten zu gewinnen". Die Großdeutschen zeigten auf, daß ihre Vertreter die wich- tigsten Referate innegehabt hat- ten, aber sie wiesen Schuld von sich "..daß durch die schlechte Finanzierung und die technischen Mängel der Hahnenkammbahn die Stadtgemeinde eine bedeu- tende Last in finanzieller und moralischer Hinsicht aufgebür- det wurde." Dahet mußte Josef Herold mit einer eigenen Liste "Landbund - Deutsche Wirt- ten ist nur mit Zustimmung des Turnwartes und bei Abwesen- heit desselben, eines Vorturners erlaubt. Das Essen, Trinken und Rau- chen an der Turnstätte ist unter- sagt. schaftspartei" kandidieren. Die zu Jahresbeginn 1928 offiziell gegründete Bergbahn AG Kitz- bühel hatte in dieser Zeit eine schwere Krise zu bestehen und wurde im wesentlichen durch die Hilfe des deutschen Industriel- len Dr. Julius von Bueb gerettet. Die Wahlen endeten mit dem Absinken der Großdeutschen auf 5 Mandate, während die anderen Großparteien halten konnten, Herold erreichte zwei Sitze. Bürgermeister wurde der Kauf- mann Carl Planer, Hirnsberger war nun 2. Vizebürgermeister. Erster Stellvertreter des neuen Bürgermeisters war Josef Pair (Sozialdemokratische Partei). In der Landgemeinde Kitzbü- hel erreichten die Großdeutschen 2 von 20 Mandaten. Bürgermei- ster blieb der Bauernbündler Georg Laucher. In den anderen Gemeinden des Bezirks spielte die Großdeutsche Partei keine entscheidende Rol- le. In Tirol erzielte sie bei den Landtagswahlen im Frühjahr 1929 zwei von 40 Mandaten, aber nur 620 der insgesamt 9.347 Stimmen im Land erreichte sie im Bezirk Kitzbühel. Bei den Landtagswahlen 1929 kandidier- ten zwei Gruppen der National- sozialisten. Die Anhänger von Hitler und die Gefolgsleute von Scholz erreichten in beiden Kitz- büheler Gemeinden keine einzi- ge Stimme, landesweit reichte es für 1.003 Stimmen. Der Natio- nalsozialismus spielte in Tirol noch keine Rolle. Wer 1928 "großdeutsch" war, gehörte dem national-liberalen Lager an. Das folgende Jahrzehnt der Auseinandersetzungen in Osterreich und der Druck von Hitler-Deutschland ab 1933 bahnte den Weg für den "An- schluß". Das "Großdeutsche Reich" Adolf Hitlers nach der Auslöschung des selbständigen Osterreich war nur dem Namen nach das, was sich die seinerzei- tigen "Großdeutschen" erträumt hatten. Aus allen Ständen und Kreisen
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