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Abstimmung über seinen An- trag, eine zehnprozentige Kar- tensteuer zu beschließen und "ehetunlichst in Kraft treten zu lassen". Die Anträge Hirnsber- ger und Planer wurden mit gro- ßer Majorität abgelehnt. Nicht einmal einen Monat später war die Steuer wieder Gegenstand der Beratungen im Gemeindeausschuß. Bürgermei- ster Anton Werner verlas ein Schreiben des Kinobesitzers Abendstein, welches wegen des "rüden Tones" mit eingelegter Verwahrung gehört wurde. Dann zeigte sich, daß die Bereitschaft zur Einführung einer neuen Steu- er rasch gewachsen war. Der Bürgermeister verwies darauf, daß die Gemeinde immer unvor- hergesehene Auslagen hat und daher auf jede Einnahme ange- wiesen sei. Es sei "der dringende Wunsch der Steuerzahler", daß auch die- ses Unternehmen, wenn sonst schon alles besteuert wird, auch herangezogen werde. So stellte er den Antrag auf sofortige Ein- hebung einer Theaterkartensteu- er. Erster Befürworter war Ge- meindeausschuß Dr. Josef Spiel- berger, der meinte, wegen der paar Heller werde niemand aus- bleiben. Auch Altbürgermeister Franz Stitz war im Prinzip für die Einführung. Ausschußmitglied Jakob Meixner stellte sich auf den Standpunkt, neue Belastun- gen solle man erst im Moment des tatsächlichen Bedürfnisses auferlegen, er sah keinen trifti- gen Grund zum Beschluß. Magi- stratsrat Hirnsberger dagegen erblickte in der projektierten Steuer "nur eine Gerechtigkeits- steuer" und wollte sie ab dem 1. Juli 1914. Gemeindeausschuß Veider wollte im Interesse des Frem- denverkehrs keine Theaterkar- tensteuer. Wenn man zur Begrün- dung der Steuer "Luxus" ins Treffen führe, so könne man logischerweise auch jeden "Rausch" versteuern, weil der auch ein Luxus sei, die Gemein- de würde dadurch sicher höhere Einnahmen erzielen und der Er- folg wäre "auch ein moralischer für den Steuerzahler". Der Antrag des Bürgermeisters auf prinzipielle Einführung fand die Mehrheit, der Antrag von Carl Planer, die Steuer ab dem 1. Jänner 1915 einzuheben, wurde ebenfalls angenommen. In der nächstfolgenden Sitzung wurde ein "Einhebungsnormale" verfaßt. Dort wurde festgelegt, daß die Steuer zugunsten des Armenfonds eingehoben wird. Betroffen waren alle Theatervor- stellungen, Varietee- und Zirkus- aufführungen sowie "Cinemato- graphvorstellungen". Nachlässe waren nur bei Wohltätigkeitsver- anstaltungen vorgesehen. Gebüh- renpflichtige Vorstellungen mußten 24 Stunden vor Beginn schriftlich oder mündlici ange- zeigt werden und waren binnen 24 Stunden nach Schluß abzu- rechnen. Dem Kino wurde eine monatliche Abrechnung zuge- standen. Wir rasch sich die Lage durch den Ausbruch des Ersten Welt- kriegs änderte, zeigt der Beschluß vom 23. November. Kinobesitzer Abendstein hatte in einem Ansuchen um Aufhe- bung der "Kinosteuer" gebeten. Magistratsrat Matthias Bach- mann beantragte, im Jahr 1915 von einer solchen Abstand zu nehmen, was die Zustimmung fand. Es wäre interessant zu erfah- ren, ob die "Vergnügungssteu- er", die später landesweit zugun- sten der Kriegsopfer eingeführt wurde, im Konzept auf die "Theaterkartensteuer" der Stadt Kitzbühel aufbaute. Quelle: Gemeindeausschuß- Protokolle 1915. Für die Beistel- lung des Bildes danken wir Rikki Schuster-Werner. Die Gemeindesteuern und -abgaben 1915 Der Gemeindeausschuß legte die Umlagen und Aufla- gen wie folgt fest: Grundsteuer 240 %‚ Hauszinssteuer 75 %‚ ideelle Hauszinssteuer 75 %‚ allgemeine Erwerbs- steuer 200 %‚ Erwerbssteuer (besondere) 300 %‚ Ren- tensteuer und Besoldungssteuer je 280 %‚ Weinverzeh- rungssteuer 100 %‚ Fleischverzehrungssteuer 50 %‚ Bier pro Hektoliter3 Kronen 40 Heller, Wein von priva- ten 3K 15 H pro hl, Branntwein 8K pro hl. Das Ergebnis der Umlagenerhöhung gegenüber 1914 durfte nur zur Verzinsung und Rückzahlung des Vorschusses per 17.500 K verwendet werden. Die Theaterkartensteuer wurde nicht beschlossen. Aus derArbeit des Denkmalamtes im Jahr 1993 Eingeleitete Unterschutzstellungsverfahren (Fortsetzung) Im Jahresbericht des Bundes- denkmalamtes - Landeskonser- vatorat für Tirol - von Hofrat Dr. Franz Caramelle sind neben den vorwiegend bereits im Bild vor- gestellten Unterschutzstellungen in Aurach, Fieberbrunn und Kirchberg auch einige Bauwer- ke in Kitzbühel und ein Haus in Kössen angeführt. KITZBÜHEL Hahnenkamm Nr. 19: Alfons Walde modifizerte hier Elemen- te der lokalen Bautradition und schuf ein Musterbeispiel früher moderner alpiner Baukunst ohne jegliche Anbiederung an die bäuerliche Architektur der Umgebung. Zusammen mit den großteils eingebauten - also mit der Archi- tektur fest verbundenen - Mö- beln bildet es ein Gesamtkunst- werk, das nicht nur architekto- nisch wertvoll und für die Ge- schichte des alpinen Bauens in- Stube im Holzmeister-Haus am Hahnenkamm Foto: das Fenster Nr. 18, 1976
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