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Nur mit Glück zur schnellen Auskunft Speziell wenn es um neue Telefon- oder Faxnunimern geht, bedient man sich des Auskunfts- dienstes der Post. Aber so ein- fach ist dies nicht: Man muß viel Glück haben, innerhalb einer Viertelstunde (manchmal dauert es länger) zur gewünschten Aus- kunft zu kommen. Kein Wunder, wenn "Anzeiger"-Leser immer wieder den Wunsch äußern, die- sen Mißstand in der "Detschn"- Rubrik einmal aufzuzeigen. Es mag schon sein, daß der Auskunftsdienst stark frequen- tiert wird. Aber wäre dies nicht Grund genug, mehr Personal für diesen Dienst aufzubringen? Schließlich gehört der Bereich Telefon doch zu den wenigen Gewinnbringern der Post. Dem- gemäß sollte es auch möglich sein, den Kunden einen bes seren Auskunftsservice zu bieten. Andererseits muß gesagt werden, daß sich die Beamten dieser Servicestelle redlich Mühe ge- ben, wenn man - und dazu gehört eine "Engelsgeduld" - endlich bis zu ihnen durchgedrungen --st. Eine unbürokratische Hilfe für arme Familie Es gibt auch einheimische Familien, die unverschuldet in Not geraten sind und daher der Unterstützung bedürfen. Und so einer leidgeprüften St. Johanner Familie konnte vor kurzem mit einer Spende geholfen werden. Der Besitzer einer Agip-Tank- stelle unterließ es, den Kunden Weihnachtspräsente zu überrei- chen. Den Betrag, den er dadurch einsparte, überreichte er der Sozialreferentin der Marktge- meinde St. Johann, GR Christine Bemhofer. Dies verknüpfte er mit der Bitte, das Geld einer verarm- ten Familie zu geben. Und so eine Familie war schnell gefunden. Bedingt durch einen schweren Krankheitsfall, ist die- se Familie in Not geraten und zeigte sich über die unverhoffte private Hilfe äußerst überrascht und dankbar - die Not konnte ein wenig gemildert werden. Dem Spender, dessen Idee nachahmenswert ist, aber auch seinen Kunden, die indirekt mit- geholfen haben, gebühren natür- lich "Bisch". "Schneeflocke" und "Rußflankerl" am Ast Wie bekannt, haben sich im Bezirk Kitzbühel Graureiher häuslich niedergelassen. Und wenn es auch Fischer gibt, die diesen majestä- tischen Vögeln am liebsten den Kopf abreißen würden, so erfreut sich ein Großteil der Bevölkerung an deren Anblick Unserem Fotografen Toni Werner ist es gelungen, einen der Graureiher in Begleitung einer "rabenschwarzen" Krähe zu überraschen. SEITE 4 LOKAL-ANZEIGER SAMSTAG, 29. JÄNNER 1994 Der SP-Bezirksgeschäftsführende Heinz Leitner kann nicht mehr mit ansehen, wie Konsumenten dank der neuen Verpackungsverord- nung gefrozzelt werden. "Die Container, speziell für Plastikmüll, rei- chen bei weitem nicht aus", kritisiert Leitner überfüllte Recyclingsta- tionen. Weiters sei zu bedenken, daß der Konsument beim Einkauf bereits für die Entsorgung zu zahlen habe. Daraus leitet Leitner seine Forderung ab: "Es muß eine flächendeckende Haushalt-Plastikabfall- sammlung im gesamten Bezirk Kitzbühel eingeführt werden." Nach den Teuerungsschüben bei der Müllentsorgung müsse dies möglich sein, wenn damit die Restmüllmenge geringer wird. Vorstand segnete Umfahrung Kirchberg ab Von links: BMNoichl,LHDr. Weingartner und VP-Geschäflsführer Pircher beim Umfahrungsgespräch im Hotel Klausen Foto: Kuen Mit dem Grundsatzbeschluß des Kirchberger Gemeindevorstandes für das Umfahrungsprojekt und der nochmaligen Zustimmung seitens LH Dr. Wendelin Weingartner steht dem Baubeginn nichts mehr im Wege. So bleibt Kirchbergs BM Richard Noichl nur mehr zu wün- schen über, daß "kein wesentlicher Protest gegen den Unifahrungsbau aufkeimt." Wie auch immer - eine Mehrheit von Kirchbergern wird der Verkehrsentlastung dankbar entgegensehen. Dauerstreit um Weg in Jochberg entschieden Der Jochberger Baumeister Kaspar Noichl hatte vor etwa 4 Jahren ohne Bauverhandlung mit der Errichtung einer Zufahrt begonnen, die dicht am Grundstück des Fasserbauern Georg Aufschnaiter vorbei- führte. Aufschnaiters Einspruch half zunächst nichts, BM Richard Noichl war der Ansicht, daß eine Verhandlung nicht nötig sei, ließ dann aber im Februar 1990 doch verhandeln, was zugunsten von Bau- meister Noichl ausfiel - wie auch der Beschluß des Gemeindevorstan- des bezeugt. Die Gegenpartei wurde bei der Landesregierung vorstel- lig und focht den Bescheid der Gemeinde mit Erfolg an: Die Grund- stücksgrenzen waren unklar. Dann landete die Causa schließlich beim Verwaltungsgerichtshof. Baumeister Noichls Beschwerde richtete sich gegen den Landesbescheid. Und jetzt liegt das Urteil vor: Laut diesem war schon der für Noichl positive Gemeindevorstandsbe- schluß ungültig, da sich der damalige Vize-BM und Bauwerber Kaspar Noichl gemeinsam mit dem Verwandten BM Richard Noichl als befangen erklärten. Und damit war laut Tiroler Gemeindeordnung die Beschlußfähigkeit nicht gegeben. Weiters heißt es in der Urteils- begründung - entgegen der Ansicht von Baumeister Noichl - daß es sich auch bei der Errichtung einer Privatstraße um einen bewilli- gungspflichtigen Akt handelt. Weiters sind - wieder entgegen Noichls Meinung - auch bei einer Privatstraße Mindestabstände einzuhalten, "da es sich bei der gegenständlichen Straße um keine unterirdische Anlage im Sinne des § 7 Abs. 4 TBO handelt." Nun bleibt abzuwarten, welche Ämter oder Gerichte sich noch zu beschäftigen haben, bis in dieser Angelegenheit ein gesetzeskonformer Zustand erreicht wird. A in «Z> TTT E Verordnung bringt nur Entsorgungsnotstand
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