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SEITE 10 LOKAL-ANZEIGER SAMSTAG, 16. SEPTEMBER 1995 Die älteren Stadtrechtsquellen von Kitzbühel Von Dr. Ferdinand Kogler, Zeitschrift Ferdinandeum, Auszüge III. Teil Der Erwerb des Bürgerrechtes außer Landes treiben darf. Dem konnte auf zweifache Weise vor .. 2 . Rat steht auch ein weitgehender sich gehen entweder stilischwei Einfluß auf die Ordnung von Maß eIgk gend durch Ersitzung oder durch und Gewicht zu ausdrückliche Aufnahme in den Während aber im Mittelalter Bürgerverband in den deutschen Städten Maß Der unangesprochene Aufent und Gewicht ausschließlich der halt in der Stadt durch Jahr und .‚ Gemeindeautonomie zu unterhe Tag verbunden mit Erfüllung der gen scheint können wir in Kitz Bürgerpflichten hatte den unan . . buhel in dieser Hinsicht eine fechtbaren Erwerb des Burger ' V4 merkwurdige Konkurrenz zwi rechtes zur Folge schen Gemeindeautonomie und Außerdem gab es noch eine landesfurstlicher Gewalt konsta ausdrückliche Aufnahme als .. ' tieren Im Stadtrecht von 1353 Burger. Diese Erteilung des 1 setzten die Burger eine Strafe "purchrechtes" stand dem Stadt- auf den Gebrauch von falschem rat zu, aber nicht allem unter Mitwirkung der Gemein ta: stand als o die de, wozu er aber nach Belieben i,ip Kaps 1620: davor eine Teiclibriicke und links davon Schüt- Nach einem vom Stadt- und eine größere oder kleinere An- e,1s(:/le jbe,1 im Freien Landrichter zu Kitzbühel Wolf- zahl von Bürgern zuziehen konn- gang Pallinger ausgestellten te. Jeder neu aufgenommene desfürstliche Herrschaft und seinem Privileg vom 19. Juni Kundschaftsbrief vom 17. Jän- Bürger hatte eine nicht unbedeu- gegen die Stadt Kitzbühel, der 1294 seine eigenen Hörigen unc ner 1538 sagten alle Kund- tende Aufnahmetaxe von 5 Pfund Zusage bürgerlichen Betragens. Vogtleute von der Erlangung der schaftspersonen übereinstim- Pfenningen zu entrichten, die der Beobachtung der städtischen Freiheit durch Erwerb des Bür- mend aus, daß die Abstrafung später dann abgestuft wurde und Statuten, Freiheiten und Privile- gerrechtes ausgeschlossen hatte, des Ehebruchs von jeher dem z. B. im Jahre 1575 zwischen 2 gien, des Enthaltens mit Frem- wie ja auch in Deutschland die Bürgermeister und dem Rat zu- und 18 Gulden, im Jahre 1605 den und Ausländern, wurden Unfreien und Vogtleute des stehe und nicht dem Pfleger, in zwischen 1 und 18 Gulden und noch folgende Artikel neu auf- Stadtherren fast allgemein andet dessen Händen das Amt eines im Jahre 1626 zwischen 1 GuI- genommen: Anzeigepflicht bei Begünstigung des Grundsatzes Stadt- und Landrichters verei- den 30 Kreuzer und 150 Gulden Kenntnis von Anschlägen gegen "Stadtluft macht frei" keinen nigt war. Zwei Urteile der ober- schwankte. In späterer Zeit Bürgermeister und Rat, Unter- Anteil nahmen, hat schon Her- österreichischen Regierung vom mußten auch die heranwachsen- werfung unter die Gerichtsbar- zog Ludwig der Bayer im Stact- 15. August 1595 und 30. März den Bürgersöhne eine kleine keit nach Inhalt der städtischen recht für Ingolstadt vom 25. Juli 1607 haben dann entschieden, Taxe entrichten, die nur den Statuten und Freiheiten, die 1312 diese Beschränkung fallen daß die "abstraffung der frävel", Charakter einer Schreibgebühr Verpflichtung, keinen fremden gelassen, und auch in den Statt- d. i. der leichteren Vergehen, "so trägt und in der Zeit von 1575 - Schirm- oder Mundherren zu rechten von Kitzbühel finden wil die burger inner und ausser des 1605 in einer Pazeide Wein, seit- suchen und anzunehmen. Befol- davon keine Spur mehr. burgfriedens in der herrschaft her in einer kleinen Geldsumme sung der katholischen Religion. An der Spitze der Bürgerschaft Mitzpühel begeen, sambt des (meist 1 Gulden) bestand. Die Ubernahme der Verpflichtung, steht der Rat, welchen wir im ehebruchs, so zum ersten und neu aufgenommenen Bürger die Bewilligung zum Austritt aus Privileg Kaiser Ludwigs vom 1. andern mal beschieht" dem Bür- wurden in die Bürgerliste ins dem Bürgerverbande vor offe- Jänner i33 zum erstenmal be- germeister, Rat und der Gemein- Stadtbuch eingetragen, die uns nem Rat einzuholen und ohne urkundet finden. Der selbe be- de allein zustehe und daß nur die seit dem Jahre 1475 erhalten ist. Vorwissen des Bürgermeisters steht aus sechs Bürgern, welche "rnalefiz- und rechtssachen", das Später wurde zu diesem Zwecke oder Rates sich nicht aus dem die Genannten heißen. Wenn sind die schweren Kriminalver- ein eigenes Buch, das Bürger- Burgfrieden zu begeben. Die dieselben "an der burger ge- gehen und die Zivilsachen, die buch angelegt. unmittelbare Strafe für Zuwider- schefft sitzend" muß jedermann Inhaber der Herrschaft Kitzbü- Die neuen Bürger mußten fer- handelnde sollte der Verlust des ihnen auf ihr Verlangen zu Die-i- hel als Gerichtsobrigkeit korn- ner bei ihrer Aufnahme einen Bürgerrechtes sein, wobei die sten stehen. Kein Burger darf petent seien. Von den Akten der Bürgereid leisten. Stadt von dem eingezahlten eine Sache, deren die Bürger und freiwilligen Gerichtsbarkeit soll- In der Zeit des Kaisertums Geisel- und Bürgergeld keinen die Genannten selbst gewalt.g te dem Stadtrat die Abhandlung Ferdinand 1. (1556 - 1564) und Kreuzer hinauszugeben schuldig sind, vor dem Stadtrichter brin- der Verlassenschaften der Bür- ebenso unter der Regierung Erz- sein soll, gen. Den Genannten unter Mit- ger, sowie die Besieglung der herzog Ferdinand II. (1564 - Der Erwerb des Bürgerrechtes wirkung der Gemeinde steht die Briefe der nicht siegelmäßigen 1595) wurden verschiedene hatte zugleich auch den Erwerb Aufnahme in den Bürgerverband Personen in Kitzbühel zustehen. Verbesserungen des Bürgereides der Freiheit zur Folge. "Wer zu. Dem Rat obliegt die Ertei- Wer an die Spitze des Rates vorgenommen. burckhrecht empfächt und bur- lung der Bewilligung zur Aus- gestanden ist, darüber erfahren Eine gründliche Neuredaktion gerrechtthuet" darf von nieman- übung des Weinschankes vorn wir aus unseren Stadtrechten und bedeutende Vermehrung des den angesprochen werden. Der St. Martinstag (11. November) nichts. Von einem Bürgermei- Bürgereides erfolgte dann in der Grundsatz "Stadtluft macht frei""hintz auf die mösst", d. i. bis zur ster, dessen Amt in Bayern im Zeit, in welcher Erzherzog galt also in Kitzbühel nur im Zeit des Mostens im Herbst. allgemeinen erst gegen Ende des Maximilian als Administrator die beschränkten Sinne, indem eben- "Nach der burger rath" befrie- 15. Jahrhunderts auftritt, ist auch ober- und vorderösterreichischen so wie in München und Ingol- digt der Schuldner, welcher über in Kitzbühel zunächst noch kei- Länder im Namen des Gesamt- stadt nicht schon der bloße Auf- kein Bargeld verfügt, den Gläu- ne Spur. Das erstemal beurkun- hauses regierte und zugleich enthalt, selbst wenn er überjäh- biger durch andere Wertgegen- det finden wir den Bürgermei- KaiserRudolf II. noch lebte, also rig war, die Freiheit zur Folge stände. Die Genannten haben 2u ster im Konfirmationsbrief Her- in dem Jahrzehnt von 1602 bis hatte, sondern erst der Erwerb beurteilen, ob und wieviel ein zog Ludwig des Höckringen vom 1612. Außer der Verpflichtung des Bürgerrechtes. Während aber Bürger von den auf der Alpe 11. November 1444. zum Gehorsam gegen die lan- in München Herzog Rudolf 1. in zusammengekauften Schafe Nach den Stadtrechten bildet
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