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SEITE 12 WIRTSCHAFTS-ANZEIGER FREITAG, 27. OKTOBER 2000 Steuerreform: vererben von Immobilien Nach den Plänen der Regie- rung wird das Vererben und Verschenken von Häusern, Wohnungen und Grund- stücken ab Jänner 2001 be- trächtlich teurer. In den Plä- nen des Finanzministers werden die dafür zu entrich- tenden Steuern um das 3 - 5 fache angehoben. Die derzeitige Berechnung der Erbschafts- und Schen- kungssteuer beruht auf dem Einheitswert. Derjenige, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erbt oder geschenkt erhält, bezahlt eine Steuer, die sich im wesentlichen vom Wert der lmmobilie nach dem Ein- heitswert und vom Verwand- schaftsgrad berechnet. Die Erb- schaftssteuer für Kinder und Ehegatten beträgt je nach Wer- tigkeit 2- 15 Prozent. Bei völlig fremden Personen, welche der Steuerklasse V zugeordnet wer- den, beträgt dieser Steuersatz 14 - 60 Prozent. Der derzeit als Berechnungs- grundlage dienende Einheits- wert liegt deutlich unter dem wahren Wert der Immobilie. Erfahrungsgemäß kann man davon ausgehen, dass der Ein- heitswert ca. 10% des realisti- schen Verkehrswertes ent- spricht. Im Rahmen der geplanten Steuerreform soll der derzeitige Einheitswert auf das dreifache angehoben werden. Dadurch wird die Steuerbemes- sungsgrundlage nach dem Erb- schafts- und Schenkungssteuer- gesetz dastisch angehoben. Der reale Steuerleistungsbe- trag wird sich daher mehr als verdreifachen, da es sich bei der Erbschafts- und Schenkungs- steuer um eine progressive Steuer handelt. Als Beispiel sei ein Einheits- wert von S 480.000,- angeführt. Hier beträgt die Steuer derzeit vorbehaltlich allfälliger Freibe- träge 3,5%. Wird nun der Ein- heitswert auf das Dreifache angehoben, so ergibt sich eine Steuerbemessungsgrundlage von S 1.440.000,-. Der Steuer- satz erhöht sich auf 6%, wieder- um vorbehaltlich allfälliger Freibeträge. Betrug die Steuer ursprünglich S 16.800,- sind künftig für die gleiche Schen- kung S 86.400,- an Steuer zu bezahlen. Dieses Beispiel berücksichtigt nur die Kinder und Ehegatten. Bei Lebensge- fährten oder Personen, die nicht der Steuerklasse 1 angehören, wird sich die Erhöhung noch drastischer auswirken. Um nun dieser Steuerer- höhung zu entgehen, wäre es angeraten, allfällige geplante Ubergaben und Schenkungen noch vor dem 31.12.2000 durchzuführen, da der derzeit begünstigte Steuersatz noch bis 31.12.2000 zur Anwendung kommt, Im Rahmen der nun allenfalls durchzufiihrenden Schenkungen bis 31.12.2000 muss der Schenkungsgeber kei- nesfalls auf irgendwelche Sicherheiten verzichten. Es gibt die Möglichkeit, dem Schenkungsgeber ein Wohn- recht oder Fruchtgenussrecht am Schenkungsgegenstand oder an Teilen desselben lebensläng- lich einzuräumen. Die Absicherung des Wohn- rechtes oder des Fruchtgenuss- rechtes wird durch grund- bücherliche Eintragung ermöglicht. Dr. Peter Planer Ansturm auf die Kletterwand Am vergangenen Wochenende wurde bei Hervis in St. Johann die neue Kletterwand im Geschäft erbffnet. Diese Wand soll in Zukunft für Klettervereine, Kinder und für Veranstaltungen und Wettbewer - be zur Verfügung stehen. Geoffiiet sein wird sie während der Ver - kaufszeiten, aber bei speziellen Veranstaltungen auch an Samstagen und den Wochenenden. Fest steht, dass die Bergwacht Jugend hier klettern soll und ein erfahrener Bergführer wirdjeden Samstag Kin- der in die Kunst des Kletterns einführen. Dass das Interesse groß ist, bewies der Besucheransturm während des Wochenendes. (sura)
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