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r- / j ..--. ( L (\ \\ ‚ L. / Zwei bedeutende bildende Künstler waren an der Entstehung des Abzeichens des K.S.C. beteiligt: Al - fons Walde und Gustinus Ambrosi. Wie eine Skizze von Walde aufzeigt, war er zuerst in Fortsetzung der bisher verwendeten Wappen garns für eine stilisierte Gernse im Kreis. Ambrosis Variante war für eine un- regelrn&j3ige Form. Das dürfte wiederum Walde dazu angeregt haben, die Gernse in eine kernförmige und langgezogene Ausrichtung zu bringen, wobei die drei Hügel aus dem Stadtwappen aufgenommen werden konnten und die Beschrflung mit der Betonung auf "SKI" sowohl den Hinweis auf Kitzbühel als auch den Club in knappster Form enthielt. Da der K.S. C. erst im Sommer durch Zusammenschluss mehrerer Wintersporttreibender Vereine entstanden ist, dürfte Waldes Hinweis aufl93O ein Irrtum sein. Der Verein durchsuchte sein gesamtes Archiv und sprach mit den Gründungsmitgliedern des 1905 gegründeten Wintersport- vereins und antwortete am 9. Jänrier 1935: ",teilen wir Ihnen mit, dass wir das Stadtwappen nicht führen, sondern ein eigenes vom akad. Maler Walde entwor- fenes Vereinsabzeichen besit- zen. Der frühere Wintersport- verein, dessen Rechts- nachfolger wir sind, führte das Stadtwappen nach Aussage der Gründungsmitglieder seit dem Gründungsjahr, d. i. seit 1905. Auch auf den alten Vereinsab- zeichen des WSV war das Stadtwappen angebracht und es ist doch nicht anzunehmen, dass der WSV durch beinahe 30 Jahre dieses Wappen führen konnte ohne eine Genehmigung dazu zu besitzen... Jedenfalls betonen wir nochmals, dass wir das Stadtwappen nicht führen, trotzdem wir uns dazu befugt glauben, da wir bereits mehr als 30 Jahre selbstlos im Dienste der Stadt arbeiten." Der von Obmann Dr. Ludwig Hörtnagl unterzeichnete Brief ging am 5. Februar 1935 beim Stadtmagistrat ein. Der mit der Angelegenheit befasste Maler Walde antworte- te dem Stadtrnagislrat am 11. Februar 1935 u. a.: "Ob die Klubleitung die Ge- nehmigung der Stadt Kitzbühel zur Verwendung des Stadtwap- pens eingeholt hat, ist mir nicht bekannt; ich nahm hieran des- wegen keinen Anstoß, weil meine Aufgabe nur war,.., ein etwas moderneres Klubabzei- ehen zu schaffen." Der Stadtmagistrat befasste mit Brief vom 13. Februar die Bezirkshauptmaimschaft, stellte dabei fest, dass der Kitzbüheler Sport Club (K.S.C.) seit seinem Bestand als "Marke" das Kitz- büheler Stadtwappen (Garns) führt und eine Genehmigung zur Führung des Stadtwappens nie erteilt wurde, aber auch kein Ansuchen dafür eingebracht worden sei. Die Stadtverwaltung ersuchte "die löbliche Bezirkshaupt- mannschaft", dass sie auf den K.S.C. "belehrend einwirke und ihm die Unmöglichkeit und Haltlosigkeit seines Vorgehens vor Augen führe." Die Stadtgemeinde anerkann- te die großen Verdienste, die sich der K.S.C. (früher Winter- sportverein Kitzbühel) um das sportliche Leben erworben hat, verlangte aber, dass formell um die Bewilligung eingekommen wird. Die Verwaltungsbehörde wurde um "eheste Intervention" ersucht. Damit gab sich der Amtsver- walter aber nicht zufrieden. Am 13.2.1935 verfügte er eine Ord- nungsstrafe von einem Schil- ling über den K.S.C., wollte aber von der Bestrafung Ab- stand nehmen, wenn eine sei- nerzeitige Bewilligung des Bür- germeisteramtes vorgewiesen werden. Gleichzeitig sollte der Club binnen Wochcnfrist eine Stellungnahme bekanntgeben. Die Stellungnahme des Aus- schusses, gerichtet an den Herrn Amtsverwalter, folgte schon am 16.2.1935: "... der Kitzbüheler Skiclub jedoch hat sich ... ein eigenes Zeichen schaffen lassen, wel- ches mit dem Stadtwappen ab- solut nicht identisch ist, weder in Farbe noch in Form. Dieses eigens für uns geschaffene und als Entwurf bezahlte Zeichen ließen wir uns auch beim Mar- ken-Registeramt der Handels- kammer in Innsbruck gesetzlich schützen, da die Originalität desselben ganz einzig ist." Gegen die Verhängung der Ordnungsstrafe erhob der Club Einspruch, denn er könne nicht um die Bewilligung ansuchen, da er ein eigenes Zeichen besit- ze. Noch vor einem Aktivwerden der Bezirkshauptmaimschaft er- hob der K.S.C. Einspruch ge- gen die Ordnungsstrafe und wiederholte die der Stadtge- meinde gegenüber vorgebrach- ten Argumente und ergänzte: "Das Kitzbüheler Stadtwap- pen besteht unseres Wissens aus ein dem Namen der Stadt ent- sprechenden Kitz und glauben wir, dass man uns wohl nicht verbieten kann, eine stilisierte Gemse in unserem Abzeichen zu führen, welche mit dem Kitz des Stadtwappens gar nichts ge- mein hat." Die Bezirkshauptmannschaft fragte am 19.2.1935 beim Stadtmagistrat an, auf Grund welcher gesetzlichen Bestim- mungen die Ordnungsstrafe er- lassen wurde. Die Antwort des Magistrats ließ sehr lange auf sich warten. Erst am 30.4.1935 wurde mit- geteilt, dass die Stadtgemeinde im Jahre 1928 seitens der Lan- desregierung die Berechtigung zur Führung des Stadtwappens erhalten habe. Auf Grund dieser Berechtigung und nach dem der K.S.C. nicht um die Bewilli- gung zur Führung des Stadt- wappens ansuchte, wurde eine Ordnungsstrafe verhängt. Beweis dafür, dass trotz der harten Standpunkte in der leidi- gen Angelegenheit eine kon- struktive Zusammenarbeit mög- lich war, beweisen das am 16.2.1935 eingebrachte Ansu- chen des Clubs, beim Eingang zum Büro für die Zeit der Tätig- keit des Büros am Hause Hin- terstadt 17 ein Stecksehild an- bringen zu können, was Baureferent Alfons Walde mit dem Vermerk "Ist dagegen nichts einzuwenden" unter- stützte, und die Antwort des Amtsverwalters vom 19.2.1935, dass nichts einzuwenden sei, wenn die übliche Steckschild- steuer entrichtet wird. Der K.S.C. führte als Schlussveranstaltung der Sai- son 1934/35 das traditionelle Springen um die "Silberne Garns der Stadt Kitzbühel" durch, das mit dem Halmen- kammrem-ien am 23. und 24. März verbunden wurde. Dabei wurde argumentiert, dass damit in der Offentlichkeit der Beweis erbracht werden solle, dass auch für diese späte Zeit in Kitzbühel trotz seiner geringen Höhenlage noch Wettkämpfe durchgeführt werden können, der Hauptzweck also eine Ver- längerung der Wintersaison be- weisen solle. Die am 13. März - Rennter- min war zehn Tage später - vor- gebrachte Bitte, die "Silberne Garns" bei Goldschmied Wen- zel H. Beranek anschaffen zu dürfen, wurde vom Amtsver - walter mündlich und selbstver- ständlich positiv erledigt. Das beweist, dass die angedrohte Ordnungsstrafe das Verhältnis nicht weiter belastete. Die Angelegenheit wurde am 3. September 1935 dadurch aus der Welt geschafft, dass der Be- zirkshauptmann (Unterschrift i. V. Dr. Lauer) dem Stadtmagi- strat in wenigen Zeilen mitteil- te, dass eine Gemeinde wegen "unbefugter Wappenführung" keine Verwaltungsstrafe ver- hängen kann. "Derartige Uber- griffe" könnten nur im Ge- richtswege anhängig gemacht werden. Mit der Formulierung schloss sich die Bezirksverwaltungs- behörde der Auffassung des Magistrats und des Künstlers Walde, dass ein Wappen geführt werde, an, stellte aber klar, dass eine Bestrafung nicht ohne ge- richtliche Verurteilung möglich sei. Für die Kontahenden scheint die Sache damit abge- schlossen gewesen zu sein. Unterlagen aus dem Stadtarchiv Kitzbühel
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