Kitzbüheler Anzeiger

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Wer folgt dem scheiden-Jen Bergbah.ichef Dr. Walther Tappeiner auf dem Chefsessel nach? Foto: Obermoser .',n Gries enlsteht zur Zeit die Residenz Weisses Rössl. IVach einem Ekenntnis des VfGII sollte der Bau eingestellt werden. Foto: fe DONNERSTAG, 17. FEBRUAR 2000 LOKAL-ANZEJGR SEITE 3 Großes Sesselrücken bei der Bergbahn: Wer wird der neue Cher. KITZBÜHEL. Die wilde- sten Gerüchte kursieren der- zeit durch die Gamsstadt. Wer folgt dem scheidenden Vor- standsvorsitzenden der Berg- bahn AG Kitzbühel auf dem Chefsessel nach? Bei einer Aufsichtsratssitzung am Mon- tag sollen die Weichen bereits gestellt worden sein. Felix Obermoser Das einzige, was bislang als sicher gilt, ist, dass der jetzige Vorstandsvorsitzende, Dr. Walther Tappeiner mit Ende der Wintersaison 2001 in Pension geht. Das Gerangel um die Nachfolge hat bereits begon- nen. Mehrere Varianten stehen dabei zur Diskussion. Es ist in Kitzbühel kein allzu großes Geheimnis, dass sich der scheidende Vorstandsvorsitzen- de eine firmeninterne Lösung für die Nachfolge wünscht. Dafür in Frage kämen mehrere Personen. Zum Ersten wären das einmal als logische Nach- folger einer der beiden Vor- standskollegen, Ing. Peter Ru- dig oder Otto Caramelle. Als Geheimfavorit wird aber auch immer der Name des neuen Marketingleiters, Dr. Georg fle- chenberger, genannt. Er wurde erst vor rund einem halben Jahr von Tappeiner in die Firma ge- holt und gilt seit dem als dessen Kronprinz. Bergbahnchef Tap- peiner wurde auf den jungen Wirtschaftswissenschafter He- chenberger im Zuge seiner Tätigkeit im Olympiabewer- bungskomitee aufmerksam. "Dass ich Dr. Tappeiner in die Position des Vorstandsvorsit- zenden nachfolgen soll, ist ein reines Gerücht, an dem nichts dran ist", dementiert Hechen- berger nach Anfrage auf das Ve- hementeste. Darüber sei fir- menintern nie gesprochen worden, so Hechenberger. Bei der vergangenen Auf- sichtsratssitzung dürfte aber plötzlich ein vollkommen neuer Name ins Spiel gebracht wor- den sein. Der Aufsichtsratsvor- sitzende, Bürgermeister Horst Wendung, soll sich für den Head-Manager Mag. Manfred Filzer stark gemacht haben. Dies dürfte wiederum Tappei- ner ziemlich vor den Kopf ge- stoßen haben, da er sich ja, wie gesagt, eine firmeninterne Lö- sung wünschte. Den Vorstand bestimmt aber nun einmal der Aufsichtsrat und da die Stadtge- meinde Kitzbühel rund 49 Pro- zent der Bergbahn-Aktien hält, hat Bürgermeister Wendling bei der Bestellung ein gewichtiges Wort mitzureden. Bei der Bergbahn war man zu keiner Stellungnahme bereit. In zwei Wochen soll eine Presse- konferenz Klarheit bringen. Baustelle drohte Schließung KITZBÜHEL. Das Bild im Stadtteil Gries wird seit rund einem Jahr von einer riesigen Baustelle geprägt. Nach ei- nem Erkenntnis des Verfas- sungsgerichtshofes wurde vergangene Woche der Bau- bescheid für den Bau plötz- lich aufgehoben. Im Gries entsteht zur Zeit mit immensem Aufwand die soge- nannte Residenz Weisses Rössel. Dazu gehört neben Luxuswohnungen, einem Fit- nessbereich mit Erlebnisbad auch eine mehrstöckige Tiefga- rage. Bei der Bauverhandlung im November 1998 gab es von einem Nachbarn einen Ein- spruch gegen das Bauvorhaben. Dieser wurde aber vorerst abge- lehnt. Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Dezember 1999 wurde der § 25 der Tiroler Bauordnung als verfassungswidrig aufgehoben. Die Nachbarschaftsrechte seien durch diesen Paragraphen zu sehr eingeschränkt worden, so der VfGH. Dadurch blieb dem Land Tirol nichts anderes übrig, als auch den bereits beein- spruchten Baubescheid beim Weißen Rössl aufzuheben. Dies hätte de facto zu einem Bau- stopp führen müssen. Bei den Betreibern gab man sich auf Anfrage sehr bedect. "Ich kann in der Sache keine Aussage machen, wir müssen zuerst mit unserem Rechtsan- walt, Dr. Horst Wendling, spre- chen", war die lapidare Antwart von Direktor Peter Mitterer. Wendling erklärte, dass vergan- gene Woche der Bescheid mit der Bauaufhebung vom Land gekommen sei, es aber mittler- weile zu einer Einigung zwi- schen Bauherrn und Nachbirn gekommen sei. Bei einem all- ftlligen Baustopp wäre zu prü- fen gewesen, ob nicht das Land Tirol wegen der verfassungs- widrigen Bauordnung für ent- stehende Kosten aufkommen hätte müssen, so Wendling. !
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