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Das Schulhaus vor der ersten Renovierung 4ufnahme vor 1950). lksschule Bichlach (Zustand 2002). Foto: Veronika Hariander kurz nach dem ersten Welt- krieg wurde im Obergeschoß eine (kleine) Klasse einge- richtet. Der Ansci1uss an die Hochdric kwas serleitung er- folgte erst im Zuge der Sanie- run des Hauses :955/56, da- mais erhielt das Gebäude eine Zentralheizung und eine Schulküche für die landwirt- 3chaftliche Berufsschule s•- wie einen Turn- und Sport- ?latz. Bei der Anlage des Grund- buches für Küssen wurde im Protokoll festgehalten, dass das Schulhaus Bicheln, Par- zelle Nr. 694, auf Grund des Uberlassungsvertrages vom Jahr 1903, verfacht am 3. Ok- tober 1903, neben dem Dorf- schulhaus, dem Gemeinde- haus, dem Abdecker, dem Ar- menhaus, dem Amtmann, dem (früheren Schulhaus) Riedl zu Niederbicheln, und dem Gast- haus Klobenstein Besitz der Gemeinde Küssen ist. Das Schulhaus in der Niederbichlerau Die Gemeinde Küssen erbaute zu Niederbicheln ein neues Schulhaus uid hat Jclunn Prasch- berger aus der Cirindparzelle 1276 zu diesem Bau samt Hofraum, dann als Platz für das Waschhaus und zum Turnen eine Fläcae von 11 er 15 m2 der Ge- meinde ins Eigentum überlassen. Die Ehegatten Peter md Ursula Prasehberger sowie Josef Praml räumten der Gemeinde Küssen das unentgeltliche ural immer- währende Recht ein, das in der Stockweberquelle entspringende Trinkwasser sowhl über diese als auch andere ihnen geh 5rende Par- zellen in unterirdischen Röhren zum Schilhaus in Niederbicheln zu leiten, diese Leitung zu erhal- ten und die :ii nötigen Aufgra- bungen jederzeit ohne Schadens- vergütung vDrnehmen zu dürfen. Deranz9. Mai 1901 vonderk. k. Bezirkshauptmannschafl Kitz- bilhel genehmigte Kauf hatte nur 6 ar 25 rn2 vorgesehen. Nach der Fertigstellung des Bauwerks wurde zur Regelung nachbarlicher Probleme ein Ei- entums-, Anerl!:elrlungs- und Uberlassungsverirag bzw. Servi- tutsvertrag notwendig. Josef Prairi beim Kaiserer, Peter und Ursula Prasehberger zu Bachan- ger und Johann Praschberger zu Aufeid behaupteten auf Grund von Ersitzung Eigentümer mehre- rer Parzelen, darmter der fllr den Schulhausbau herangezogenen, zu sein. Dagegen behaupteten Interes- senten der Niederbicnlerau auf Grund der Servituten Regulativ- bzw Ablösungsurkunde vom 4. Oktober 1866 Miteigentümer zu sein und die Flächen als zur Nie- derbichlerau-Weide gehörig in Anspruch zu nehmen. Es handel- te sich um folgende Grundbesit- zer Michael Aigner, Bartibauer, Simon Hacker zu Hüttl und Stockwebern, Josef und Anna Keiler beim Schwarzenbach- schmied, Sebastian Baumgartner, Schwarzenbachschmiedbauer, Maria Salvenmoser, geb. Enk zu Wiesen, Josef Haunholter am Stallgütl, Josef Pointner, Neuschniiedmüller, AloLs Schmalz zu Mooslenzen, die Margareth Draxel'schen Erben von Moosbichl und Paul Grantner zu Staffenmoos. In AnbeTacht des gemeinnützi- gen Zweckes anerkannten die Weideinteressenten der Nieder - bichlerau das alleinige Eiger..- tumsrecht des Josef Praml an ei- ner Parzelle, der Ehegatten Praschberger an zwei Parzellen und des Johann Praschberger an der "Schulhausbauparzelle" unter der Bedingung, dass die Genann- ten der eemeinde Küssen den zum Schulhausbau und zur Was- serleitung benötigten Grund im Ausmaß von 4 ar 90 m 2 unentgelt- lich überlassen und die Servitute der Quellfassuiig und der Wasser- leitung auf den Parzellen unent- geltlich einräumen, dass die Par- zellen nicht eingezäunt werden dürfen und die ganze bisher als Weide benützte Grundfläche auch. fernerhin Weide bleibe und keine Kulturänderung eintrete. Der Vergleichsantrag wurde von den nun anerkannten Ei- gentümern angenommen. Tatsächlich übernahm die Ge- meinde eine Fläche von 11 er 15 m2, wie es durch den Beschluss der Gemeinde-Ausschusssitztmg am 2. Juni 1901 schon vorgese- hen war. Die notwendigen Rechte für die Leitung und die Quellfas- sung wurden unentgeltlich einge- räumt. Fur die Wasserleitung war ein hydraulischer Widder erfor- derlich. Als Entschädigung für den durch den Schulhausbau und die Wasserleitung entstehenden Wei- deentgang wurde die einmalige Summe von 177 Kronen verein- bart, welche auf alle Weideinter- essenten nach Verhältnis ihrer (3rasrechte auf der Niederbich- lerau verteilt wurde. Simon Hacker beim Hüttl hatte behauptet; dass zu seinem Zule- hen Stockwebergütl das aus- schließliche Servitutsrecht des Wasserbezugs der Stockerquelle durch Ersitzung gehöre. Er ver- richtete auf das Recht, erhielt aber Wasser aus dem von der Ge- meinde bereits errichteten Was- serbassin für eine einzöffige Röh- re. Hacker kassierte von Josef Praml für den Verzicht auf sein behauptetes ausschließliches Wasserrecht einen Betrag von 100 Kronen. Da schließlich der Besitzer des Kaisergütels von der Gemeinde das Recht auf zwei Liter Wasser per Minute (Maximalquantum) aus der für das Schulhaus vorge- sehenen Wassermenge erhielt, war die Sache rechtlich zwar klar, in der Praxis blieb die Wasserzu- fuhr aber ein Dauerproblem, das erst mit dem Anschluss an die Hochdruckwasserleitung gelöst werden konnte. Verwendete Unterlagen: Greil Egid, Die Geschichte des Schul- und Gemeindehauses von Schwendt, in Kitzbüheler Heimat- blätter, Nr 4/April 1993. Guggenbichler Josef, Kössen. Unser Heimatbuch (1991). Hausotter Josef Jahrbuch des Volksschulwesens in Iirol, deut- scheAusgabe, 1. Jahrgang (1895), IV Jahrgang (1908), V Jahrgang (1913). Pürstl Ludwig; Zur Geschichte des Bezirkes Kitzbühel. Ein hei- mat/wndliches Mosaik au.sge- wählt und zusammengestellt von L. 1?, Manuslcript (1961). Volksschule Kranzach, Nieder- bichl-Kranzach, Kataloge aus den Anfangsjahren. Schweinester Nikolaus, Ge- schichte und Führer von Kössen und Umgebung, 2. Auflage (1904). Für die mühevolle Suche von Unterlagen aus dem Verfachbuch des BG Kilzbühel (Band 62175 7) von 1903 und dem Grundbuchan- legungspmtokoll, KG Kössen, Post-Nr 27 (eingetragen am 8.8.1907), jeweils im liroler Lan- desamhiv, gebührt Dr Manfred Rupert herzlicher Dank
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