Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
12 / Lokal 4. Dezember 03 Die unsichtbare Gefahr mmmmt Das österreichische Telekom munikations-Gesetz 2003) regelt die Zulässigkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen in § 67 Abs 2 Satz 1 folgender maßen: “Bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Endgeräten müssen der Schutz des Lebens und der Ge sundheit von Menschen sowie der ungestörte Betrieb anderer Funkanlagen und Endgeräte ge währleistet sein”. Wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Voraussetzung für die Erteilung der Betriebs genehmigung nicht erfüllt wird, kann die Errichtung einer Mo- bilflink-Sendeanlage verhindert werden. Ich habe in zahlreichen Gutachten für Bürgerinitiativen nachgewiesen, dass durch die Inbetriebnahme einer geplanten Mobilfunk-Sendeanlage eine Strahlenbelastung entsteht, die auf der Basis aktueller wissen schaftlich gesicherter For schungsergebnisse Gesund heitsschäden verursachen kann. Meine Behauptung: “Mobil funkstrahlung stellt ein gesund heitliches Risiko für die anrai- nende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheits schäden wie etwa auch Gehirn tumor, Krebs und Missbildun gen bei Neugeborenen” habe ich durch zahlreiche For schungsarbeiten und eigene Untersuchungsergebnisse be legt. (TKG Die hier veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion, sondern nur die des Verfassers wieder. Ich habe in ca. 100 Fällen er richt, dass geplante Mobilfunk- Sendenanlagen in Wohngebie ten nicht gebaut wurden bzw. wieder abgebaut werden mus sten. T-Mobile verklagte mich deshalb mit der Begründung, dass dadurch “der erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Maß zurüc kbleibt” auf Unterlassung sol cher kritischen Behauptungen zur Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen und auf Schadenersatz. Verlangt wurde u. a. Kostenersatz für Gegengutachten, Messungen, Akquisition und Berechnungen für Ersatzstandorte in zahlrei chen Fällen. Der Rechtsstreit ging bis vor den Obersten Gerichtshof der Republik Österreich, der in letzter Instanz rechtskräftig zu meinen Gunsten entschied und die Urteile in den Vorinstanzen bestätigte. Zwei Instanzen hat ten bereits festgestellt, dass es Max.Mobil bzw. jetzt T-Mobile nicht gelungen ist, die Unwahr heit meiner Behauptungen zu bescheinigen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbe denklichkeit der Mobilfunk strahlung zu überzeugen. Eine andere Betrachtungsweise Mit gemischten Gefühlen verfolge ich die Berichterstat tungen über die Vorfälle im Kindergarten St. Johann. Was mich an den diversen Zeitungs artikeln besonders stört ist der Umstand, dass immer wieder betont wir4 dass es sich bei dem ausgeschlossenen Kind um einen "Türkenbub" handelt. Die Geschehnisse und Vorgangs weisen mögen diskutabel sein, jedoch sollte nicht vergessen werden, dass es sich um EIN KIND handelt. Mit der vehe menten Betonung der Nationa lität des Kindes wird die Pro blematik verschoben und die Diskussion in eine Richtung ge lenkt, um die es in diesem Fall eigentlich gar nicht geht. Die primäre Sozialisation ei nes JGndes liegt immer noch zu aller erst in den Händen der El tern. Es kaim nicht verlangt werden, dass im geregelten JCindergartenbetrieb das nach geholt werden soll, was zu Hau se möglicherweise versäumt wurde. Besagter Fall weist auf Lücken im Betreuungssystem hin, die alle Kinder betreffen (nicht nur die Ausländischen sondern auch die "Seinihonsa") und über die es sich lohnt, nach zudenken. Es erscheint mir sinnvoll, dies auf einer sach lichen Ebene zu tun und nicht unter dem - medial sicherlich sehr gut einsetzbaren - Aspekt, dass es sich um einen "Türken bub" handelt. Ich finde es nicht gerechtfer tigt, dem Kindergarten - und somit Frau Werlberger - den "Schwarzen Peter" in die Schu he zu schieben. Meine Tochter besucht seit September mit gro ßer Freude diesen Kindergarten. Ich habe mich bewusst für den Kindergarten unter der Leitung von Frau Werlberger entschie den, da ieh sie seit Jahren kenne und ihre Arbeit sehr schätze. Die Atmosphäre innerhalb des Kindergartens ist äußerst liebe voll rmd respektvoll. Um in die sem Sinne Weiterarbeiten zu können, sollte besagte Angele genheit - die nach meiner Mei nung nicht in den Aufgabenbe reich des Kindergartens fällt - konstruktiv diskutiert werden und das mediale "Hick-Hack" ein baldiges Ende haben. Petra Zekl, 6380 St. Johann Internationale Gesellschaft ßr Elektrosmog-Forschung (IGEF), Wulf-Dietrich Rose - Arbeitsmarktservice : üiiij m s 1^:0 53 56 / 624 22-12 - Ehtenbachgasse:0 53 56 / 624 22-13 WWW. ams.or.at • e-mail: actionURI(mailto:ams.kitzbuehel@704.ams.or.at):ams.kitzbuehel@704.ams.or.at AM Kitzbühel imm Wmm mm mmmm KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER/IN wird ab sofort eingestellt. Anforderungen: Abgeschlos sene Berufsausbildung und Praxis erforderlich. Ar- © beitsort. Fieberbrunn, Kenn-Nr.: 1416324 DAMEN- und HERRENFRISEUR/IN wird ab ^ 0 sofort eingestellt. Voll- oder Teilzeitbeschäftigung j nach Vereinbarung. Anforderungen: Lehrabschluss und Praxis erforderlich. Arbeitsort: St. Johann/T., ^ Kenn-Nr.: 51767 und sollten keine Einschränkungen beim Tragen und Heben haben; Arbeitsort: Kirchberg, Kenn- Nr.: 160054 Anforderungen: Sie müssen keine Praxis haben, da Sie eine 3-monatige Einschulung erhalten, jedoch sollte die Pflichtschule positiv abgeschlossen sein. Danach sollten Sie selbstständig und eigenverant wortlich die Geschäfte abwickeln (Beratung, Ver kauf, - von Schnittblumen u. Pflanzen sowie div. Ver kaufsartikel, Kassieren). Arbeitszeit: Teilzeit 36/Std. pro Woche von Montag - Samstag, 6 Stunden täglich im wöchentlichen Wechsel entweder von 08:00 bis 14:00 oder von 13:00 bis 19:00 Uhr. Entlohung nach Vereinbarung. Es werden auch ausländische Bewer ber/innen mit guten Deutschkenntnissen und den er forderlichen Papieren eingestellt. Kenn-Nr.: 403495 GWH-INSTALLATEUR/IN mit Lehrabschluss (alle Arten von Gas-Wasser-Heizungs- und Sanitär installateure oder -techniker) und Praxis wird ab sofort eingestellt; Führerschein B ist von Vorteil. Arbeitsort; St. Johann/Tirol, Kenn-Nr.: 396723 SCHIMONTEUR(E)INNEN (flexibl, handwerk lich geschickte, selbstständig, arbeitende Kräfte mit Englischgrundkenntnissen) zur Mitarbeit in unserem Schi- und Snowboardverleih ab sofort ge sucht. Der Ort ist aus dem Bereich Wörgl/Söll bes ser erreichbar als aus dem Bezirk Kitzbühel. Ar beitsort: Itter. Kenn-Nr.: 402582 Flexible, selbstständige SPORTARTIKELVER KÄUFER/IN und Bürokraft (m./w.) mit Englisch grundkennmissen ab sofort gesucht. Anforderun gen: EDV-Kennmisse in Word und Ecxel. Der Ort ist aus dem Bereich Wörgl/Söll besser erreichbar als aus dem Bezirk Kitzbühel. Arbeitsort: Itter. Kenn-Nr.: 402638 BLUMENVERKÄUFER/IN (DAUERSTELLE) für unsere Filiale in Kitzbühel ab sofort gesucht. Wir sind eine neue Schischule in St. Johann/L und 1, suchen ab 21.12.2003 für die Wintersaison KIN DERMÄDCHEN/KINDERBETREUER. Anfor derungen: Praxis imd Englischgrundkennmisse. Arbeitszeit: ca. 30 Stunden wöchentlich von ca. 10:00 - 14:00 Uhr. 6-Tagewoche, Kenn-Nr.: 90190 AUTOBUSLENKER/IN wird ab sofort für inter- nationalen Einsatz eingestellt. Wir bieten entweder © eine Dauerbeschäftigung oder eine Aushilfsbe- - schäftigung bis Ende 2003. Praxis ist unbedingt er- forderlich, Arbeitsort: St.Ulrich a.R, Kenn-Nr: 126274 MASSEUR/IN wird ab ca Mitte Dezember 2003. eingestellt. Voraussetzungen: Abgeschlossene Be rufsausbildung, Praxis, Kenntnisse in Ayurveda, Shi- atsu und ATM von Vorteil, eventuell Kosmetik- rmd Fußpflegekenntnisse. Arbeitsort: Kössen. Kenn-Nr.: 32284 i? n LIFTARBEITER/INNEN werden fih die Wmter- saison 2003/04 gesucht. Es werden auch Leute em- gestellt, die nur für mindestens ehren Monat zur Ver fügung stehen. Skifahrkermtnisse sind nicht unbe dingt erforderlich, wären aber von Vorteil; Einsatzor te: Hopfgarten oder Itter; Keim-Nr.: 441199 KELLERARBEITER/IN wird ab ca. Mitte De zember 03 gesucht; Sie benötigen Führerschein B
< Page 12 | Page 14 >
< Page 12 | Page 14 >