Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 6 Lokal-Anzeiger Donnerstag, 13. Februar 2003 Kitzbühel bekommt 2003 einen neuen Flächenwidmungspian! Peter Höbarth im Gespräch mit Stadtbaumeister Friedl Viertl über den aktuellen Flächenwidmungspian Das in den letzten Jahren ausgearbeitete Raumord­ nungskonzept ist seit März 2001 gültig. Auf diesem Konzept aufbauend hat der Gemeinderat im Oktober 2002 einen neuen Flächenwidmungspian beschlossen. Einleitend sei erwähnt, dass der bisherige Flächenwidmungspian mit aufsichtshehördlicher Geneh­ migung durch die Tiroler Landesre­ gierung im Jahr 1980 Gültigkeit erlangt hat. Im Laufe der Jahre hat dieser Flächenwidmungspian eine Reihe von Änderungen erfahren, die vom Gemeinderat jeweils be­ schlossen und von der Tiroler Lan­ desregierung aufsichtsbehördlich genehmigt wurden. Derzeit liegt beim Amt der Tiroler Landesregie­ rung der neue, im Gemeinderat im Oktober 2002 beschlossene, Flächenwidmungspian zur auf­ sichtsbehördlichen Genehmigung vor. Der alte Flächenwidmungspian bleibt inzwischen gültig. Anzeiger; Herr Ing. Viertl, vie­ len Lesern werden noch die soge­ nannten W2-Widmungen im Ge­ dächtnis sein. Was war darunter zu verstehen? Ing. Viertl: W2 Widmungen waren jene Teile des Wohngebie­ tes, auf denen nur Wohnbauten mit forderbaren Wohnimgen zulässig waren und somit geeig­ net erschienen, den heimischen Wohnbedarf einigermaßen si­ cherzustellen. Bereits 1989 wur­ de auf allen im Wohngebiet liegenden unverbaubaren Grund­ stücken diese Widmung verhängt um sie möglichst Einheimischen vorzubehalten. 1991 wurden zu­ sätzlich alle im landwirtschaftli­ chen Mischgebiet liegenden un­ verbauten Grundstücke in W2 gewidmet. Anzeiger: Warum wurde diese Widmung letztendlich abge­ schafft? Ing. Viertl: Im Jahr 1994 ist das neue Tiroler Raumordnungs­ gesetz erlassen worden, mit dem die Errichtung von Freizeitwohn­ sitzen generell verboten wurde. Damit hat sich die W2 Widmung erübrigt. Anzeiger; Zum Raumordnungskonzept und Flächenwidmungspian. Warum war es notwendig, hier Änderun­ gen zu konzipieren? Flächenwidmungsplanes laufen folgendermaßen ab; Die entspre­ chenden Pläne und ergänzenden Unterlagen sind jeweils aufgrund eines Beschlusses des Gemeinde­ rates zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Nach der Auflegung erfolgt die Beschlussfassung durch den Gemeinderat und in der weiteren Folge die aufsichts­ behördliche Genehmigung durch die Tiroler Landesregierung. Erst ab diesem Zeitpunkt erlangen ört­ liches Raumordnungskonzept bzw. Flächenwidmungspian Gül­ tigkeit. Anzeiger; Herr Ing. Viertl, wie lange hat so ein Raumordnungs­ konzept Gültigkeit bzw. kann es überhaupt geändert werden? Ing. Viertl: Der Plammgszeit- raum für ein örtliches Raumord­ nungskonzept ist mit mindestens 10 Jahren vorgesehen. Eine Än­ derung des örtlichen Raumord­ nungskonzeptes ist möglich, zur Begründung ist allerdings ein starkes öffentliches Interesse not­ wendig. Anzeiger: Nun liegt der neue Flächenwidmungspian beim Amt d. Tiroler Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmi­ gung vor. Wie sieht dieser aus? Ing. Viertl: Der neue Flächen­ widmungspian hat im wesentli­ chen dieselben Baulandflächen, mit verschiedenen Änderungen hinsichtlich der Widmungskate­ gorien, allerdings reduziert um jene Flächen, die im örtlichen Raumordnungskonzept nicht mehr als Siedlungsgebiete auf­ scheinen, zum Inhalt. Eine künf­ tige Widmung von Bauland­ flächen ist mit Ausnahme von Sonderflächen nur mehr inner­ halb der im örthchen Raumord- mmskonzept festgelegten Sied­ lungsgrenzen möglich. Anzeiger: ffüs sind nun die weiteren Ziele oder Maßnahmen? Ing. Viertl: Als nächster Schritt wäre der allgemeine Bebauungs­ plan, mit dem hauptsächlich die Verkehrserschließung der Sied­ lungsgebiete sicherzustellen ist, zu erarbeiten. Nach der bud­ getären Sicherstellung der Pla­ nungskosten ist eine Realisierung in den nächsten Jahren möglich. Anzeiger: Zum Schluss noch eine Frage zum Baustil. Viele Le­ ser werden sich fragen, warum seit geraumer Zeit bauoptisch mehr möglich ist? Ing. Viertl: Dazu ist zu sagen, dass die Bebauung von Grund­ stücken nach wie vor durch die Tiroler Bauordnung geregelt ist. Allerdings wurden mit der Bau- ordmmg 1998 die örtlichen Bau­ vorschriften aufgehoben, d.h. dass gerade im gestalterischen Bereich mehr möglich wurde. Anzeiger: Herr Ing. Viertl, wir danken Ihnen für das Gespräch! m ut a 1Sr f »i:| . ■v. I Stadtbaumeister Ing. Friedl Viertl informiert im Gespräch mit dem Anzeiger über Raumordnung und Flächenwidmungspian. Foto: ph Ing. Viertl: Der Gesetzgeber hat zur Gewährleistung der Raumordnung jeder Gemeinde die Erlassung eines örtlichen Raumordnungskonzeptes bis zum 31.12.1999 auferlegt. Jede Ge­ meinde hat innerhalb von 2 Jah­ ren nach Inkrafttreten des örtli­ chen Raumordnungskonzeptes den Flächenwichmmgsplan neu zu erlassen. Der von der Stadtge­ meinde beauftragte Raumplaner Dip. Ing. Friedrich Rauch erar­ beitete in enger Zusammenarbeit mit uns dieses örtliche Raumord­ nungskonzept und den Flächen­ widmungspian. Im örtlichen Raumordnungskonzept wurden imter anderem die Siedlungsge­ biete festgelegt in denen zukünf­ tig Baulandflächen gewidmet werden können. Dabei war als Vorgabe vom Land zu berück­ sichtigen, dass keine peripheren Siedlungsgebiete festgelegt wer­ den, sogar bestehende Weiler wie z.B. Schreibühel, Eichenweg, usw. durften nicht mehr als Sied­ lungsgebiete aufscheinen. Zweck dieser Vorgabe ist die Vermei­ dung von weiteren Baulandwid­ mungen im Randbereich dieser Gebiete. Anzeiger: Wie läuft die Pla­ nung bzw. Realisierung so eines umfassenden Projektes ab? Ing. Viertl: Der Planung geht eine bereits 1995 begonnene Be­ standsaufnahme voraus, auf der aufbauend das örtliche Raumord- mmgskonzept und in der weiteren Folge der Flächenwidmungspian erarbeitet wurden. Die Verfahren zur Erlassimg des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des Anmerkung: Da das Thema sehr komplex ist, konnten wir hier nur einige Punk­ te anreißen. Interessierte können sich jederzeit an das Stadtbauamt für detailliertere Informationen wenden. Tel. 05356 / 62161-44. AusschniM aus dem örtL Raumordnungskonzept: Die roten Linien markieren die Siedlungsgebiete, in de­ nen Widmungen zulässig sind, die dicht gepunkteten schwarzen Flächen sind be­ baut, die weniger dicht ge­ punkteten Flächen Steden freie Baulandflächen dar. mm neuen mm
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