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Seite 6 Lokal-Anzeiger Donnerstag, 13. Februar 2003 Kitzbühel bekommt 2003 einen neuen Flächenwidmungspian! Peter Höbarth im Gespräch mit Stadtbaumeister Friedl Viertl über den aktuellen Flächenwidmungspian Das in den letzten Jahren ausgearbeitete Raumord nungskonzept ist seit März 2001 gültig. Auf diesem Konzept aufbauend hat der Gemeinderat im Oktober 2002 einen neuen Flächenwidmungspian beschlossen. Einleitend sei erwähnt, dass der bisherige Flächenwidmungspian mit aufsichtshehördlicher Geneh migung durch die Tiroler Landesre gierung im Jahr 1980 Gültigkeit erlangt hat. Im Laufe der Jahre hat dieser Flächenwidmungspian eine Reihe von Änderungen erfahren, die vom Gemeinderat jeweils be schlossen und von der Tiroler Lan desregierung aufsichtsbehördlich genehmigt wurden. Derzeit liegt beim Amt der Tiroler Landesregie rung der neue, im Gemeinderat im Oktober 2002 beschlossene, Flächenwidmungspian zur auf sichtsbehördlichen Genehmigung vor. Der alte Flächenwidmungspian bleibt inzwischen gültig. Anzeiger; Herr Ing. Viertl, vie len Lesern werden noch die soge nannten W2-Widmungen im Ge dächtnis sein. Was war darunter zu verstehen? Ing. Viertl: W2 Widmungen waren jene Teile des Wohngebie tes, auf denen nur Wohnbauten mit forderbaren Wohnimgen zulässig waren und somit geeig net erschienen, den heimischen Wohnbedarf einigermaßen si cherzustellen. Bereits 1989 wur de auf allen im Wohngebiet liegenden unverbaubaren Grund stücken diese Widmung verhängt um sie möglichst Einheimischen vorzubehalten. 1991 wurden zu sätzlich alle im landwirtschaftli chen Mischgebiet liegenden un verbauten Grundstücke in W2 gewidmet. Anzeiger: Warum wurde diese Widmung letztendlich abge schafft? Ing. Viertl: Im Jahr 1994 ist das neue Tiroler Raumordnungs gesetz erlassen worden, mit dem die Errichtung von Freizeitwohn sitzen generell verboten wurde. Damit hat sich die W2 Widmung erübrigt. Anzeiger; Zum Raumordnungskonzept und Flächenwidmungspian. Warum war es notwendig, hier Änderun gen zu konzipieren? Flächenwidmungsplanes laufen folgendermaßen ab; Die entspre chenden Pläne und ergänzenden Unterlagen sind jeweils aufgrund eines Beschlusses des Gemeinde rates zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Nach der Auflegung erfolgt die Beschlussfassung durch den Gemeinderat und in der weiteren Folge die aufsichts behördliche Genehmigung durch die Tiroler Landesregierung. Erst ab diesem Zeitpunkt erlangen ört liches Raumordnungskonzept bzw. Flächenwidmungspian Gül tigkeit. Anzeiger; Herr Ing. Viertl, wie lange hat so ein Raumordnungs konzept Gültigkeit bzw. kann es überhaupt geändert werden? Ing. Viertl: Der Plammgszeit- raum für ein örtliches Raumord nungskonzept ist mit mindestens 10 Jahren vorgesehen. Eine Än derung des örtlichen Raumord nungskonzeptes ist möglich, zur Begründung ist allerdings ein starkes öffentliches Interesse not wendig. Anzeiger: Nun liegt der neue Flächenwidmungspian beim Amt d. Tiroler Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmi gung vor. Wie sieht dieser aus? Ing. Viertl: Der neue Flächen widmungspian hat im wesentli chen dieselben Baulandflächen, mit verschiedenen Änderungen hinsichtlich der Widmungskate gorien, allerdings reduziert um jene Flächen, die im örtlichen Raumordnungskonzept nicht mehr als Siedlungsgebiete auf scheinen, zum Inhalt. Eine künf tige Widmung von Bauland flächen ist mit Ausnahme von Sonderflächen nur mehr inner halb der im örthchen Raumord- mmskonzept festgelegten Sied lungsgrenzen möglich. Anzeiger: ffüs sind nun die weiteren Ziele oder Maßnahmen? Ing. Viertl: Als nächster Schritt wäre der allgemeine Bebauungs plan, mit dem hauptsächlich die Verkehrserschließung der Sied lungsgebiete sicherzustellen ist, zu erarbeiten. Nach der bud getären Sicherstellung der Pla nungskosten ist eine Realisierung in den nächsten Jahren möglich. Anzeiger: Zum Schluss noch eine Frage zum Baustil. Viele Le ser werden sich fragen, warum seit geraumer Zeit bauoptisch mehr möglich ist? Ing. Viertl: Dazu ist zu sagen, dass die Bebauung von Grund stücken nach wie vor durch die Tiroler Bauordnung geregelt ist. Allerdings wurden mit der Bau- ordmmg 1998 die örtlichen Bau vorschriften aufgehoben, d.h. dass gerade im gestalterischen Bereich mehr möglich wurde. Anzeiger: Herr Ing. Viertl, wir danken Ihnen für das Gespräch! m ut a 1Sr f »i:| . ■v. I Stadtbaumeister Ing. Friedl Viertl informiert im Gespräch mit dem Anzeiger über Raumordnung und Flächenwidmungspian. Foto: ph Ing. Viertl: Der Gesetzgeber hat zur Gewährleistung der Raumordnung jeder Gemeinde die Erlassung eines örtlichen Raumordnungskonzeptes bis zum 31.12.1999 auferlegt. Jede Ge meinde hat innerhalb von 2 Jah ren nach Inkrafttreten des örtli chen Raumordnungskonzeptes den Flächenwichmmgsplan neu zu erlassen. Der von der Stadtge meinde beauftragte Raumplaner Dip. Ing. Friedrich Rauch erar beitete in enger Zusammenarbeit mit uns dieses örtliche Raumord nungskonzept und den Flächen widmungspian. Im örtlichen Raumordnungskonzept wurden imter anderem die Siedlungsge biete festgelegt in denen zukünf tig Baulandflächen gewidmet werden können. Dabei war als Vorgabe vom Land zu berück sichtigen, dass keine peripheren Siedlungsgebiete festgelegt wer den, sogar bestehende Weiler wie z.B. Schreibühel, Eichenweg, usw. durften nicht mehr als Sied lungsgebiete aufscheinen. Zweck dieser Vorgabe ist die Vermei dung von weiteren Baulandwid mungen im Randbereich dieser Gebiete. Anzeiger: Wie läuft die Pla nung bzw. Realisierung so eines umfassenden Projektes ab? Ing. Viertl: Der Planung geht eine bereits 1995 begonnene Be standsaufnahme voraus, auf der aufbauend das örtliche Raumord- mmgskonzept und in der weiteren Folge der Flächenwidmungspian erarbeitet wurden. Die Verfahren zur Erlassimg des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des Anmerkung: Da das Thema sehr komplex ist, konnten wir hier nur einige Punk te anreißen. Interessierte können sich jederzeit an das Stadtbauamt für detailliertere Informationen wenden. Tel. 05356 / 62161-44. AusschniM aus dem örtL Raumordnungskonzept: Die roten Linien markieren die Siedlungsgebiete, in de nen Widmungen zulässig sind, die dicht gepunkteten schwarzen Flächen sind be baut, die weniger dicht ge punkteten Flächen Steden freie Baulandflächen dar. mm neuen mm
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