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Das Jahrhunderte alte ehemalige Berggerichtsgebäude - Denkmal aus der Blütezeit des Bergbaues. Foto: Werner Nessizius den Landgemeinden zahlreiche Einzeldenkmäler restauriert bzw. revitalisiert werden konn- ten, wird die Erhaltung der bäu- erlichen Denkmäler zu einem immer größer werdenden Problem. Dabei zeigt sich: Wenn der Eigentümer grundsätzlich gegen alle Schutzmaßnahmen ist, sind alle Bemühungen des Denkmalam- tes vergeblich. Enorme Eigenleistungen der Eigentümer Der Großteil der Denkmalei- gentümer in unserem Land ist kulturell aufgeschlossen und durchaus bereit, für die Erhal- tung seiner Baudenkmäler auch enorme Eigenleistungen zu er - bringen. Ohne finanzielle Un- terstützung der öffentlichen Hand und ohne diverse Flilfen verschiedener Persönlichkeiten könnte freilich der internationa- le Auftrag nach Bewahrung des kulturellen Erbes nicht erfüllt werden. Das Land Tirol hat nahezu al- le Restaurierungen großzügig subventioniert und war in kriti- schen finanziellen Situationen stets um Hilfe bemüht. Die en- ge Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung und dem ange- schlossenen Kunstkataster ist unerlässlich für die Effizienz der denkmalpllegerischen Ar- beit in Tirol. Aui3erordentlich ist auch das Engagement der Lan- desgedächtnisstiftung für Son- derleistungen der Denkrnalpfle- ge. Das Denkmalamt arbeitet mit zahlreichen Abteilungen der Landesregierung konstruktiv zusammen. Das Stadtkern- und Ortsbild- schutzgesetz ist novelliert wor- den. Neue Vorsitzende des Sachverständigenbeirats ist Prof. Dr. Magdalena l-lörmann. Die Gemeinden Innsbruck, Hall und Rattenberg, Reutte und Hopfgarten im Brixental sowie Obertilliach, Pftinds und Pians haben für ihre Schutzzonen er- hebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Nach der Tiroler Bauordnung und dem Tiroler Raumord- nungsgesetz ist bei baulichen Maßnahmen in der Nähe von Denhriälem jeweils die Stel- lungnahme des Denkmalamtes einzuholen, eine enge Zusam- menarbeit mit den Gemeinden ist daher notwendig. Besonders eng ist sie mit den Städten Inns- bruck, Hall, Schwaz, Kitzbühel (Ing. Fried! Viertl und Arch. Dipl. Ing. Armin Rainer), Kuf- stein, Landeck, Lienz, Reutte und Hopfgarten i. Br. (Dipl. Ing. Alois Laiminger). Da etwa die Hälfte der Arbei- ten den Bereich der sakralen Denkmalpflege betriffi, ist die Zusammenarbeit mit kirchli- chen Stellen, vor allem den Bauämtern in Innsbruck und Salzburg (Arch. Peter Schuh, Ing. Hans Platzer) und den Diö- zesankonservatoren Pfarrer Mag. Rudolf Silberberger und Prälat Prof Dr. Johannes Neu- hardt besonders wichtig, aber - ebenso wie mit den Pfarrern, Mesncrn, Pfarrkirchenräten und Mitgliedern der örtlichen Re- staurierungskomitees - gut. Das Objekt Hinterstadt 15 in Kitzbühel, bis 2002 Finanz- amt, wurde unter Denkmal- schutz gestellt. Das Gebäude reicht in seiner Bausubstanz bis ins 16. Jahr- hundert zurück. Die erste Nen- nung ist ab 1582 nachweisbar. Bis 1821 diente das Gebäude als Berggericht, dann war es das kaiserlich-königliche Waldamt, ab 1834 Berg- und Hüttenamt, 1874 übernahm es der Forstaer- ar, dann diente es als Steueramt und ab 1935 als Finanzamt. Da die wissenschaftlichen Ansprüche an die Denkmalpfle- ge von Jahr zu Jahr steigen, ist die Zusammenarbeit mit vielen Ämtern, Institutionen und Fach- leuten unerlässlich. Der Dank gilt den Zentralstellen des Bun- desdenkmalamtes in Wien und ihren Abteilungen, der Univer- sität Innsbruck, dem Landes- museum Ferdinandeum und dem Innsbrucker Stadtarchi Einzelpersonen und der Mes- serschmitt-Stiftung unter dem Vorsitzenden Dr. Hans Heinrich von Srbik. Unter Schutz gestellt wurden im Jahr 2003 u. a. die Peyrlkapelle in Zimmermoos (Brixlegg), Bauwerke der Stu- baitalbahn, die Krafthausanlage Das frei stehende, vierge- schossige Giebelhaus steht auf einem rechteckigen Grundriss. Alle vier Gebäudeecken sind bis zur Fensterhöhe des Erdge- schosses abgefast. Die Straßen- fassade zur Hinterstadt ist unre- gelmäßig sechsaehsig angelegt, die beiden enger zusammen- gerückten linken Achsen sprin- gen vor. In der dritten Achse von links befindet sich ein Rechtecker- ker, der sieh .übcr das zweite und dritte Obergeschoss er- streckt. Das Rundbogenportal des Achcnseekraftwerks (Jen- bach) und die Kapelle Wild- bichl (Niederndorferberg). Stark gekürztes Vorwort aus "Kulturberichte aus Tirol 2004", Nr. 4371438, 58. Jahr- gang, Dezember 2004, 57. Denkmalbericht "Denkmalpfle- ge in Tirol - Jahresbericht 2003 ". Gedruckt mit freundli- cher Genehmigung der Kultur- abteilung der Tiroler Landesre- gierung - Hofrat Dr. Christoph Mader Hofrat Dr. Franz Caramelle, geboren 1944 in Kitzbühel (Sa- natorium v. Hohenbalken), ist Kunsthistoriker und seit 1988 Leiter des Denkmalamtes (Lan- deskonservatorat von Tirol). in Brecciegewände liegt in der zweiten Achse von rechts. Die Giebelseite nach Osten ist unre- gelmäßig vierachsig angelegt, der asymmetrisch gegliederten vierachsigen südlichen Trauf- seite steht eine zweiachsige nördliche gegenüber. Die Innenerschließung des Gebäudes erfolgt über einen hallenartigen Erdgeschossflur. Uber die seitlich rechts ange- stellten überwölbten Treppen- aufgänge sind die Obergeschos- se zugänglich. Alle Flure sind mit originalen Stichkappenge- wölben und Putzgraten ausge- stattet. Die daran anschließen- den Räumlichkeiten wurden den Erfordernissen eines Ver- waltungsbaues angepasst. We- gen akuter Raumnot wurden auch die Flure in den oberen Stockwerken zu behelfsmäßi- gen Büroräumen umgestaltet. Der bekannte Stadtplan von Andreas Faistenberger von 1620 zeigt das Berggeriehtsge- bäude in der Grundanlage und in der Geschoßanzahl bereits im heutigen Zustand. Die Haupt- front wies einen dreigeschossi- gen Polygonalerker mit Zelt- dach auf, das Rundbogenportal befand sich ebenfalls in der Frontrnitte. Das ehemalige Berggericht mit zahlreichen Baudetails aus dem 16. Jahr- hundert dokumentiert die Blü- tezeit der Bergbauentwicklung im Gericht Kitzbühel und ist ein frühes Amtsgebäude und damit ein wesentlicher Aspekt der Ti- roler Sozial- und Wirtschaftsge- schichte. Denkmalschutz für das ehemalige Berggerichtsgebäude
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